Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2007/135/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4646 — AXA/Monte dei Paschi/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 135 vom 19.6.2007, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 135/20


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4646 — AXA/Monte dei Paschi/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 135/07)

    1.

    Am 11. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AXA SA („AXA“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Monte Paschi Vita SpA („MPS Vita“, Italien) und Monte Paschi Assicurazioni Danni SpA („MPS Danni“, Italien) durch Aktienkauf. MPS Vita und MPS Danni werden derzeit allein von Banca Monte Paschi di Siena SpA kontrolliert. BMPS wird MPS Vita und MPS Dani weiterhin, gemeinsam mit AXA, kontrollieren.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AXA: Versicherungen und verwandte Finanzdienstleistungen;

    BMPS: Bankdienstleistungen und verwandte Finanzdienstleistungen;

    MPS Vita: Lebensversicherungen und verwandte Finanzdienstleistungen;

    MPS Danni: Sachversicherungen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) des Rates in Frage.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4646 — AXA//Monte dei Paschi/JV an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    GD Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


    Top