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Document C2007/112/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4550 — Dow Chemical/Wolff Walsrode) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 112 vom 22.5.2007, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.5.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 112/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4550 — Dow Chemical/Wolff Walsrode)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 112/10)

    1.

    Am 11. Mai 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft von The Dow Chemical Company („Dow“, USA), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Unternehmensgruppe Wolff Walsrode („Wolff“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten. Zu der Unternehmensgruppe Wolff Walsrode (Wolff) gehören i) die Wolff Walsrode AG und ihre Tochtergesellschaften, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bayer Chemicals AG, ii) die Wolff Cellulosics LLC, ein Delaware-Unternehmen, das zu 100 % im Besitz der Bayer Material Science LLC ist, und iii) die Produktionsstätte für Walsroder Kunststoffdärme im polnischen Świdnica, die der Bayer Sp.z.o.o. gehört. Bayer Chemicals AG, Bayer Material Science LLC und Bayer Sp.z.o.o. sind jeweils 100 %-ige Tochtergesellschaften der Bayer AG, Deutschland.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Dow: Kunststoffe und chemische Stoffe, Agrarwissenschaften und Kohlenwasserstoff- und Energieprodukte und Dienstleistungen;

    Wolff: Celluloseprodukte, Wursthüllen aus Cellulosefaser und Kunststoff.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4550 — Dow Chemical/Wolff Walsrode, per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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