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Document C2007/112/06

    Media 2007 — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/11/07 — i2i audiovisuell

    ABl. C 112 vom 22.5.2007, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.5.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 112/13


    MEDIA 2007

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/11/07

    i2i audiovisuell

    (2007/C 112/06)

    1.   Beschreibung der Ziele

    Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der am 20. Dezember 2000 vom Rat verabschiedete Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) (1).

    Der Beschluss deckt auch die Entwicklung von Produktionsvorhaben ab.

    Diese Förderung soll unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzmitteln von Banken und Finanzinstituten durch Kofinanzierung eines Teils der folgenden Kosten erleichtern:

    Versicherung für audiovisuelle Produktionen: Modul 1 — Unterstützung des Elements „Versicherung “im Produktionshaushalt;

    Fertigstellungsgarantie für die Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 2 –Unterstützung des Elements „Fertigstellungsgarantie “im Produktionshaushalt;

    Bankenfinanzierung der Produktion eines Werkes: Modul 3 — Unterstützung des Elements „Finanzierungskosten “im Produktionshaushalt.

    2.   Förderfähigkeit

    Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen offen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in der Schweiz niedergelassen sind, vorausgesetzt, es wird ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit mit diesem Land im Rahmen des Programms MEDIA abgeschlossen.

    3.   Haushaltsmittel und Laufzeit der Projekte

    Der insgesamt zur Verfügung stehende Gesamtbetrag beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der finanzielle Beitrag darf 50 % — (60 %) der anrechenbaren Kosten nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt mindestens 5 000 EUR und höchstens 50 000 EUR.

    Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt für Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 30. Juni 2007 anlaufen. Diese Projekte dürfen höchstens 30 Monate dauern.

    4.   Fristen

    Anträge im Rahmen dieser Aufforderung sind spätestens einzureichen bis zum

    6. Juli 2007 für Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 30. Juni 2007 anlaufen.

    5.   Weitere Informationen

    Der vollständige Text dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht im Internet unter

    http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/i2i/index_en.htm

    Anträge müssen den Leitlinien für diese Aufforderung entsprechen und unter Verwendung der einschlägigen Antragsformulare eingereicht werden.


    (1)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.


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