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Document 32007G0324(01)

Entschliessung des Rates vom 22. März 2007 zu einer Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft in Europa

ABl. C 68 vom 24.3.2007, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

24.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/1


ENTSCHLIESSUNG DES RATES

vom 22. März 2007

zu einer Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft in Europa

(2007/C 68/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

NIMMT HIERMIT DIESE ENTSCHLIESSUNG AN UND

BEGRÜSST

die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 31. Mai 2006 mit dem Titel „Eine Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft — ‚Dialog, Partnerschaft und Delegation der Verantwortung‘“;

NIMMT KENNTNIS VON

der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware vom 15. November 2006;

VERWEIST AUF

1.

die Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 zu einem gemeinsamen Ansatz und spezifischen Maßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit (1);

2.

die Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 zu einem europäischen Ansatz für eine Sicherheitskultur im Bereich der Netz- und Informationssicherheit (2);

3.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 8./9. März 2004 über unerbetene elektronische Direktwerbung („Spam“) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 9./10. Dezember 2004 zur Bekämpfung von „Spam“;

4.

die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2005 zur Neubelebung der Lissabonner Strategie und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2006, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die neue i2010-Strategie energisch durchzuführen;

5.

den Regelungsrahmen der EU für die elektronische Kommunikation (3) — insbesondere diejenigen Bestimmungen, die sich auf Kommunikationssicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit beziehen —, die zur Gewährleistung eines hohen Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre und zur Integrität und Sicherheit der öffentlichen Kommunikationsnetze beigetragen haben;

6.

die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (4);

7.

die Tunis-Agenda und die auf dem Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) angenommene Verpflichtungserklärung von Tunis, wonach der Kampf gegen Computerkriminalität und Spam unter Wahrung des Schutzes der Privatsphäre und des Rechts der freien Meinungsäußerung fortgesetzt und in Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern weiter eine globale Kultur der IT-Sicherheit gefördert, entwickelt und verwirklicht werden muss;

8.

die Schlussfolgerungen des Vorsitzes aus der Europäischen Jahreskonferenz über die Informationsgesellschaft (Espoo/Finnland, 27./28. September 2006) mit dem Titel „i2010 — auf dem Weg zu einer allgegenwärtigen europäischen Informationsgesellschaft“;

BETONT DEMENTSPRECHEND FOLGENDES:

1.

Unsere Gesellschaften treten zügig in eine neue Entwicklungsphase auf dem Weg zu einer allgegenwärtigen Informationsgesellschaft ein, in der das Alltagsleben der Bürger zunehmend auf dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie von elektronischen Kommunikationsnetzen beruht; die Netz- und Informationssicherheit sollte als Grundvoraussetzung für diese Entwicklung und ihren Erfolg angesehen werden.

2.

Vertrauen ist ein Grundbestandteil des Erfolgs der neuen Informationsgesellschaft; Vertrauen bezieht sich auch auf die Erfahrungen der Endnutzer und die gebotene Achtung ihrer Privatsphäre; daher sollte die Netz- und Informationssicherheit nicht als eine rein technische Angelegenheit betrachtet werden.

3.

Die Netz- und Informationssicherheit ist eine wesentliche Komponente bei der Verwirklichung des Europäischen Informationsraums als Teil der i2010-Initiative, die somit zum Erfolg der neubelebten Lissabonner Strategie beiträgt; die IKT sind ferner eine kritische Komponente der Innovation, des Wirtschaftswachstums und für Arbeitsplätze im gesamtwirtschaftlichen Kontext.

4.

Die neuen Technologien, die uns zur allgegenwärtigen Informationsgesellschaft führen werden, sind bereits in der Entwicklung begriffen; das Aufkommen bahnbrechender Technologien (wie beispielsweise Hochgeschwindigkeitsfunknetze, Geräte mit Funkerkennungschips (RFID) und Sensornetze) und innovativer Dienste mit hohem Informationsgehalt (wie beispielsweise Internetfernsehen (IPTV), Internet-Telefonie (VoIP), Mobilfernsehen und andere Mobildienste) erfordern schon ganz zu Anfang der Entwicklungsphase ein angemessenes Niveau an Netz- und Informationssicherheit, damit sie einen echten kommerziellen Wert erreichen; die frühe Übernahme der neuen, vielversprechenden Innovationen ist für die Entwicklung der Informationsgesellschaft und die Wettbewerbsfähigkeit Europas sehr wichtig; staatliche Stellen und Unternehmen sollten sich so bald wie möglich sichere im Entstehen begriffene neue Technologien und Dienste zu Eigen machen, um ihre Nutzung auf breiter Grundlage zu beschleunigen.

5.

Es ist für die EU von strategischer Bedeutung, dass die europäische Industrie sowohl ein anspruchsvoller Nutzer als auch ein wettbewerbsfähiger Anbieter von Netz- und Sicherheitsprodukten und -diensten ist; Vielfalt, offener Zugang und Interoperabilität sind feste Bestandteile der Sicherheit und sollten gefördert werden.

6.

Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit müssen ferner fester Bestandteil des Alltagslebens jedes Einzelnen und der Akteure in der Gesellschaft werden; sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU haben bereits Sensibilisierungskampagnen stattgefunden, aber auf diesem Gebiet bleibt noch einiges zu tun, und zwar insbesondere in Bezug auf die Endnutzer und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); den Nutzern mit besonderen Bedürfnissen und solchen mit einem geringen Bewusstsein für Fragen der Netz- und Informationssicherheit sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass sie Glieder der globalen Sicherheitskette sind und sie sollten in der Lage sein, als solche zu handeln; die Belange der Netz- und Informationssicherheit sollten bei allen Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Ausbildung im IKT-Bereich berücksichtigt werden.

7.

Die Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) war ein bedeutender Schritt in den Bemühungen der EU, auf die Herausforderungen der Netz- und Informationssicherheit zu reagieren; Zuständigkeitsbereich, Ziele, Aufgaben und Dauer des Bestehens der ENISA sind in der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 festgelegt.

8.

Die für Forschung und Entwicklung (FuE) bestimmten Ressourcen und die Innovation sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU gehören zu den Schlüsselfaktoren für die Erhöhung der Netz- und Informationssicherheit neuer Systeme, Anwendungen und Dienste; die Anstrengungen auf EU-Ebene sollten in den Bereichen der sicherheitsbezogenen Forschung und Innovation, insbesondere über das Siebte Rahmenprogramm (RP7) und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), verstärkt werden; weitere Anstrengungen sollten auf Maßnahmen zur Verbreitung und Förderung der kommerziellen Nutzung der erzielten Ergebnisse gerichtet werden, was auch eine Bewertung der Frage einschließen sollte, inwieweit diese für die Gesellschaft im weiteren Sinne sinnvoll sind; dies wird die Fähigkeit der europäischen Anbieter, auf die speziellen Bedürfnisse des europäischen Marktes zugeschnittene Sicherheitslösungen bereitzustellen, stärken.

9.

Die allgegenwärtige Informationsgesellschaft ist zwar mit großem Nutzen verbunden, erzeugt aber auch beträchtliche Herausforderungen und schafft somit eine völlig neues Umfeld mit potenziellen Gefahren; die Bedrohung der Sicherheit und der Privatsphäre auch durch das unrechtmäßige Abfangen und die unrechtmäßige Verwertung von Daten wird zusehends ernster, zielgerichteter und deutlich profitorientierter, so dass auf innovative Art und Weise neue Maßnahmen gegen neu aufkommende und bereits bestehende Bedrohungen erarbeitet und auch auf die Probleme ausgerichtet werden sollten, die aus der Komplexität der Systeme, Fehlern, Unfällen oder unklaren Leitlinien erwachsen; die Schaffung und Entwicklung von auf verschiedene Akteure ausgerichteten nationalen IT-Notfalldiensten und die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Stellen sowie mit anderen einschlägigen Akteuren sollte angeregt und weiter gefördert werden.

10.

Der Normung und Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Managementsystemen — insbesondere seitens bestehender Einrichtungen — als Mittel zur Verbreitung von bewährten Verfahren und professionellem Handeln auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit sollte in der Netz- und Informationssicherheitspolitik der EU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden; insbesondere neu aufkommenden Technologien wie RFID und Mobilfernsehen käme die rechtzeitige Annahme von sich möglicherweise entwickelnden offenen und interoperablen Normen zugute; die Tätigkeit der europäischen Normungsgremien auf diesem Gebiet sollte gefördert werden.

11.

Da elektronischen Netzen und Informationssystemen eine zunehmend gewichtigere Rolle im Gesamtbetrieb der kritischen Infrastrukturen zukommt, wird ihre Verfügbarkeit und Integrität unentbehrlich für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürger sowie für das Funktionieren von Gesellschaften insgesamt.

12.

Zusammenarbeit und praxisorientierte Konzepte sind notwendiger denn je; die einzelnen Akteure sollten die ihnen zukommenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rechte erkennen und anerkennen;

ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

Ausbildungsprogramme zu unterstützen und das allgemeine Bewusstsein für die Netz- und Informationssicherheit zu wecken, indem beispielsweise Informationskampagnen in Bezug auf Netz- und Informationssicherheitsfragen eingeleitet werden, die auf alle Bürger/Nutzer — besonders KMU und Endnutzer mit speziellen Bedürfnissen oder geringem Problembewusstsein — ausgerichtet sind; bis 2008 könnte ein für alle geltender Termin für einen europaweiten Aufklärungstag (beispielsweise ein „Tag der Netz- und Informationssicherheit“) gewählt werden, der jährlich auf freiwilliger Basis in jedem Mitgliedstaat zu veranstalten wäre;

2.

den Beitrag zur sicherheitsbezogenen Forschung und Entwicklung zu verstärken und die Brauchbarkeit und Verbreitung der daraus folgenden Ergebnisse zu verbessern; die Entwicklung innovativer Partnerschaften, mit denen das Wachstum der europäischen IKT-Sicherheitsindustrie einen Aufschwung erfahren soll, zu fördern und die frühzeitige Übernahme neuer Netz- und Informationssicherheitstechnologien und -dienste zu verstärken und damit Anstöße zu ihrer kommerziellen Nutzung zu geben;

3.

der notwendigen Prävention und Bekämpfung in Bezug auf neue und bestehende Bedrohungen der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze — wie etwa das unrechtmäßige Abfangen und die unrechtmäßige Verwertung von Daten — gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der ENISA, einen wirksamen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Organisationen und Stellen der nationalen Ebene zu fördern; sich für die Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware zu engagieren, insbesondere im Wege einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene;

4.

ihre Zusammenarbeit im Rahmen der i2010-Inititiative zu verstärken, um damit wirksame innovative Vorgehensweisen zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit zu ermitteln und die Kenntnisse über diese Vorgehensweisen in der ganzen EU freiwillig weiterzugeben;

5.

für kontinuierliche Verbesserungen bei den nationalen „IT-Notfalldiensten “einzutreten;

6.

ein Umfeld zu fördern, das Diensteanbietern und Netzbetreibern Anstöße gibt, ihren Kunden zuverlässige Dienste anzubieten und bei ihren sicherheitsbezogenen Diensten und Lösungen für Belastbarkeit und für Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu sorgen; die Netzbetreiber und Diensteanbieter dazu zu bewegen oder von ihnen gegebenenfalls zu verlangen, dass sie für ein angemessenes Maß an Netz- und Informationssicherheit zugunsten ihrer Kunden sorgen;

7.

die strategischen Beratungen auf der Ebene der hochrangigen Gruppe „i2010 “fortzuführen und dabei die laufenden Entwicklungen in der Informationsgesellschaft zu berücksichtigen und für einen zwischen den Aspekten Regulierung, Koregulierung, Forschung und Entwicklung sowie elektronische Behördendienste (eGovernment) abgestimmten Ansatz zusammen mit Kommunikation und Bildung zu sorgen;

8.

im Einklang mit dem Aktionsplan „i2010 “für die Einführung nahtlos ineinander greifender elektronischer Behördendienste zu sorgen, interoperable Identitätsmanagementlösungen zu fördern und alle geeigneten Änderungen bei der Organisation des öffentlichen Sektors vorzunehmen; Regierungen und öffentliche Verwaltungen sollten mit der Förderung sicherer elektronischer Behördendienste für alle Bürger beispielgebend voranschreiten;

BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISSION,

1.

die Entwicklung einer umfassenden und dynamischen EU-weiten Strategie für Netz- und Informationssicherheit fortzusetzen. Der hierfür von der Kommission vorgeschlagene ganzheitliche Ansatz ist von besonderer Bedeutung;

2.

Netz- und Informationssicherheit als eines der Ziele für die Überprüfung des EU-Regelungsrahmens für elektronische Kommunikation zu behandeln;

3.

an ihrer Rolle hinsichtlich einer stärkeren Sensibilisierung hinsichtlich der Notwendigkeit einer allgemeinen politischen Verpflichtung zur Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware festzuhalten; den Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu verstärken, insbesondere durch entsprechende Abkommen, in denen auch die Frage der Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware geregelt wird;

4.

die Einbindung der ENISA bei der Unterstützung der in dieser Entschließung dargelegten Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft in Europa im Einklang mit den in der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 festgelegten Zielen und Aufgaben sowie in engerer Zusammenarbeit und über verstärkte Arbeitsbeziehungen mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren auszubauen;

5.

im Rahmen der i2010-Inititiative in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen Akteuren, insbesondere den Statistik-Experten und den Experten der Mitgliedstaaten für Informationssicherheit, geeignete Indikatoren für gemeinschaftliche Erhebungen über Sicherheit und Vertrauensschutz betreffende Aspekte zu entwickeln;

6.

die Mitgliedstaaten zu ermutigen, über einen die verschiedenen Akteure einschließenden Dialog die wirtschaftlichen, unternehmerischen und gesellschaftlichen Triebkräfte mit dem Ziel zu untersuchen, dass eine auf den IKT-Sektor bezogene Politik zur Erhöhung der Sicherheit und Belastbarkeit von Netzen und Informationssystemen als potenzieller Beitrag zum geplanten Europäischen Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen entwickelt wird;

7.

im Benehmen mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Förderung des Dialogs mit den relevanten internationalen Partnern und Organisationen fortzusetzen, um die weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit, insbesondere durch Anwendung der WSIS-Aktionslinien und regelmäßige Berichterstattung an den Rat, voranzubringen;

APPELLIERT

1.

an die ENISA, ihre Arbeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen einschlägigen Akteuren fortzusetzen, um die in der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 festgelegten Aufgaben und Ziele zu verwirklichen und die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Erfüllung der Netz- und Informationssicherheitsanforderungen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Durchführung und Weiterentwicklung der in dieser Entschließung dargelegten Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft in Europa zu leisten;

2.

an alle Akteure, im Einklang mit der in dieser Entschließung dargelegten Strategie für eine sichere Informationsgesellschaft in Europa die Sicherheit von Softwareprogrammen und die Sicherheit und Belastbarkeit von Netzen und Informationssystemen zu verbessern und ferner einen die verschiedenen Akteure einschließenden strukturierten Dialog über die Frage aufzunehmen, wie die bestehenden Werkzeuge und Regelungsinstrumente am besten genutzt werden können;

3.

an die Unternehmen, eine positive Grundhaltung zu Netz- und Informationssicherheit einzunehmen, um fortgeschrittenere und sicherere Produkte und Dienste zu schaffen, und Investitionen in solche Produkte und Dienste als Wettbewerbsvorteil anzusehen;

4.

an die Hersteller und Diensteanbieter, gegebenenfalls Sicherheits-, Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen in die Konzeption ihrer Produkte und Dienste und den Aufbau von Netzinfrastrukturen, Anwendungen und Softwareprogrammen aufzunehmen und Sicherheitslösungen umzusetzen und zu überwachen;

5.

an die Akteure, zusammenzuarbeiten und Testumgebungen für die sichere Erprobung und Piloteinführung neuer Technologien und Dienste zu schaffen; an die Akteure, die neuen sicheren Technologien und Dienste nach ihrer Markteinführung zügig zu übernehmen;

6.

an alle Akteure, sich weiter um die Bekämpfung von Spam und anderen unlauteren Online-Praktiken zu bemühen und aktiv mit den zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene zusammenzuarbeiten;

7.

an die Diensteanbieter und die IKT-Branche, bei ihren Produkten, Verfahren und Diensten den Schwerpunkt auf die Erhöhung von Sicherheit, Schutz der Privatsphäre und Nutzerfreundlichkeit zu legen, um auf diese Weise für Zuverlässigkeit zu sorgen und Identitätsdiebstahl und andere die Privatsphäre verletzende Eingriffe zu verhüten und zu bekämpfen;

8.

an die Netzbetreiber, die Diensteanbieter und die Privatwirtschaft, bewährte Sicherheitsverfahren weiterzugeben und zu übernehmen und eine Risikoanalyse- und -managementkultur in Organisationen und Unternehmen zu fördern, indem sie geeignete Ausbildungsprogramme unterstützen, Notfallplanungen entwickeln und ihren Kunden Sicherheitslösungen als Teil ihrer Dienstleistungen zugänglich machen.


(1)  ABl. C 43 vom 16.2.2002, S. 2.

(2)  ABl. C 48 vom 28.2.2003, S. 1.

(3)  Richtlinien 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie) und 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S.37; ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 21 beziehungsweise ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51).

(4)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.


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