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Document C2007/017/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4507 — Givaudan/Quest International) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 17 vom 25.1.2007, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.1.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 17/29


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4507 — Givaudan/Quest International)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 17/09)

    1.

    Am 17. Januar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Givaudan S.A., Schweiz („Givaudan“), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Quest International, Niederlande („Quest“), durch Kauf von Aktien und Anlagegütern.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Givaudan: Aromen, Duftstoffe und Aromachemikalien;

    Quest: Aromen, Duftstoffe und Aromachemikalien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4507 — Givaudan/Quest International, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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