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Document C2006/305/16

Aufforderung an Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Erstellung einer Datenbank unabhängiger Sachverständiger zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem siebten FTE-Rahmenprogramm

ABl. C 305 vom 14.12.2006, p. 52–53 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/52


Aufforderung an Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Erstellung einer Datenbank unabhängiger Sachverständiger zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem siebten FTE-Rahmenprogramm

(2006/C 305/16)

1.

Die Kommission fordert hiermit Einzelpersonen zur Einreichung einer Bewerbung im Hinblick auf die Erstellung einer Datenbank unabhängiger Sachverständiger auf, die im Zuge der Durchführung folgender Maßnahmen herangezogen werden können:

Siebtes Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (1) und seine spezifischen Programme („EG-Rahmenprogramm“),

Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007 bis 2011) (1) und seine spezifischen Programme („Euratom-Rahmenprogramm“),

(kollektiv als „siebtes Rahmenprogramm“ bezeichnet).

2.

Das EG-Rahmenprogramm wird in fünf spezifischen Programmen organisiert, die folgende Gebiete betreffen:

Zusammenarbeit

Ideen

Menschen

Kapazitäten

Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs.

Das Euratom-Rahmenprogramm wird in zwei spezifischen Programmen organisiert, die folgende Gebiete betreffen:

Fusionsenergieforschung, Kernspaltung und Strahlenschutz

Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich.

3.

Gemäß den Kriterien und Verfahren, die in den Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung von Maßnahmen des siebten EG-Rahmenprogramms (2007-2013) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse bzw. in den Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung von Maßnahmen des siebten Euratom-Rahmenprogramms (2007-2011) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (kollektiv als „Regeln“ bezeichnet) festgelegt sind, wird die Kommission unabhängige Sachverständige berufen, die mit folgenden Aufgaben betraut werden sollen:

Unterstützung bei der Bewertung von Vorschlägen nach Maßgabe der verschiedenen wissenschaftlichen, technologischen und sozioökonomischen Ziele des siebten Rahmenprogramms. Teil der Bewertungsarbeit ist die Abgabe von Empfehlungen, wie die Forschung ausgerichtet werden sollte, damit die Ziele des betreffenden spezifischen Programms optimal verwirklicht werden können;

Unterstützung bei der Überwachung der von der Gemeinschaft ausgewählten und finanzierten Projekte, gegebenenfalls auch bei der Überwachung der Projekte, die unter den früheren FTE-Rahmenprogrammen von der Gemeinschaft finanziert werden;

andere Arbeiten, die spezifische Sachkenntnis voraussetzen (z. B. Beaufsichtigung der Umsetzung von FTE-Programmen und -konzepten sowie Einschätzung und Beurteilung ihrer Auswirkungen).

4.

Zu diesem Zweck fordert die Kommission hiermit Einzelpersonen auf, sich um die Aufnahme in die Datenbank unabhängiger Sachverständiger für das siebte Rahmenprogramm zu bewerben.

[Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, ausschließlich in dieser Datenbank registrierte Sachverständige zu berufen. Vielmehr kann sie nach den entsprechenden Verfahren in den Regeln — soweit dort vorgesehen — auch andere unabhängige Sachverständige berufen.]

5.

Es wird vorausgesetzt, dass die Kandidaten über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die für die Tätigkeitsbereiche erforderlich sind, in denen eventuell ihre Unterstützung benötigt wird.

Daneben wird von den unabhängigen Sachverständigen ein hohes Maß an Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor auf mindestens einem der folgenden Gebiete erwartet:

Forschung in den einschlägigen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen,

Verwaltung, Management oder Bewertung von FTE-Projekten, -Programmen oder -Konzepten,

Nutzung der Ergebnisse von FTE-Projekten, Technologietransfer und Innovation sowie Unternehmenskooperation, insbesondere bezüglich KMU,

Fragen, die an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft angesiedelt sind (z. B. Bildung, Kommunikation, Beratung, Risiko, Ethik, usw.),

internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie,

Humanressourcenentwicklung.

Daneben müssen die angehenden unabhängigen Sachverständigen über angemessene Sprachkenntnisse verfügen.

6.

Um Objektivität bei der Bewertung von Vorschlägen und der Beaufsichtigung von Projekten sowie bei etwaigen anderen Aufgaben sicherzustellen, müssen die berufenen unabhängigen Sachverständigen schriftlich erklären, dass zum Zeitpunkt ihrer Benennung kein Interessenkonflikt besteht, und sich verpflichten, die Kommission über das etwaige Auftreten eines Interessenkonflikts im Zuge ihrer Beratertätigkeit oder der Ausübung ihrer sonstigen Pflichten zu unterrichten. Die Sachverständigen haben stets das gebotene Pflichtbewusstsein zu zeigen und insbesondere die Vertraulichkeit der ihnen zur Kenntnis gebrachten Informationen und Unterlagen zu wahren.

7.

Bewerbungen sind mit dem elektronischen Bewerbungsformular online einzureichen, das auf folgender Website zu finden ist: http://cordis.europa.eu/emmfp7.

Das Bewerbungsformular ist in einer der Amtssprachen der Europäischen Union auszufüllen. Die Kommission ist besonders an möglichst baldigen Bewerbungen interessiert, damit sie bereits bei der ersten Vorschlagsbewertungsrunde für das siebte Rahmenprogramm, die voraussichtlich im März 2007 stattfindet, auf die Datenbank unabhängiger Sachverständiger zurückgreifen kann. Nach dem 31. Juli 2013 eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerber, die bereits in der Datenbank der unabhängigen Sachverständigen für das sechste Rahmenprogramm registriert sind und sich auch für das siebte Rahmenprogramm bewerben möchten, können ihre Registrierung über folgende Cordis-Website erneuern:

http://cordis.europa.eu/research_openings/home.html.

Auf dieser Website werden sie aufgefordert, ihre Daten auf die RP7-Datenbank zu übertragen und gegebenenfalls die Schlüsselwörter und Angaben zur Berufserfahrung zu aktualisieren.

Sämtliche angegebenen Informationen werden in die Datenbank der Kommission für unabhängige Sachverständige für das siebte Rahmenprogramm aufgenommen. Die Verarbeitung der im Rahmen dieser Aufforderung erfassten personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.

8.

Aus Gründen der Transparenz und im Hinblick auf die Ziele des Europäischen Forschungsraums kann die Kommission öffentlichen Forschungsförderungseinrichtungen aus den Mitgliedstaaten und den mit den Rahmenprogrammen und anderen Gemeinschaftsprogrammen assoziierten Staaten mit vorheriger Zustimmung der betreffenden Bewerber Zugang zur Datenbank unabhängiger Sachverständiger gewähren.

Daneben werden Listen der für die Bewertung von Vorschlägen berufenen unabhängigen Sachverständigen nach den in den Regeln festgelegten Verfahren regelmäßig im Internet veröffentlicht.

9.

Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, die Bewertungsgremien nach Möglichkeit zu 40 % mit Frauen zu besetzen. Im Hinblick auf dieses Ziel werden Frauen mit den erforderlichen Qualifikationen besonders ermutigt, sich zu bewerben.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Aufforderung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des siebten Rahmenprogramms veröffentlicht. Sie wird daher wirksam, nachdem das siebte Rahmenprogramm in Kraft getreten ist und festgestellt werden konnte, dass die Bestimmungen in Bezug auf einzelne Bewertungssachverständige nicht wesentlich geändert wurden. Die Veröffentlichung der Aufforderung im Vorgriff auf die Verabschiedung des siebten Rahmenprogramms begründet keinerlei Forderungen an die Kommission.


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