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Document 52006XC1202(01)

    Angaben der Mitgliedstaaten zu Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 293 vom 2.12.2006, p. 2–3 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    2.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 293/2


    Angaben der Mitgliedstaaten zu Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2006/C 293/02)

    Beihilfe-Nummer: XA 86/06

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Navarra

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben — Anschaffung von Maschinen durch Verbände (für das Jahr 2006)

    Rechtsgrundlage: Orden foral del consejero de agricultura, ganadería y alimentación, por la que se aprueba la convocatoria y las bases reguladoras de ayudas a las inversiones en explotaciones agrarias para la compra de maquinaria realizadas por entidades en régimen asociativo, para el año 2006

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 350 001 EUR für das Haushaltsjahr 2006

    Beihilfehöchstintensität: die Beihilfehöchstintensität beträgt 35 % des Investitionsbetrags für die Anschaffung neuer Maschinen.

    die Beihilfehöchstintensität beträgt 30 % des Investitionsbetrags für die Anschaffung gebrauchter Maschinen.

    Bewilligungszeitpunkt: September 2006

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Dezember 2006

    Zweck der Beihilfe: 1) effizientere Bewirtschaftung durch die Nutzung leistungsfähiger landwirtschaflicher Maschinen 2) stärkere Nutzung von Maschinen mit neuen energiesparenden Motoren 3) anschaffung zuverlässiger Maschinen mit neuester Technologie, die den anforderungen einer modernen Landwirtschaft entsprechen. Artikel 4: investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben beihilfefähige. Kosten: ausgaben für den Kauf landwirtschaflicher Maschinen

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Nutzpflanzenerzeugung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Gobierno de Navarra

    Departamento de Agricultura, Ganadería y Alimentación

    C/Tudela, 20

    E-31003 Pamplona

    Internetadresse: www.navarra.es

    Sonstige Auskünfte: Pamplona, den 11. August 2006

    Beihilfe-Nummer: XA 84/06

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Region: Departement Seine-Maritime

    Bezeichnung der Beihilferegelung:: Beihilfe für Pilotprojekte zur solaren Heutrocknung unter Dach

    Rechtsgrundlage:

    Artikel 4 Absatz 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission

    Articles L 1511-2 et L 1511-5 du code général des collectivités territoriales

    Articles L 3231-2 et 3232-1 du code général des collectivités territoriales

    Délibération préalable de l'assemblée départementale du 28 mars 2005

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 250 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität: 40 % der beihilfefähigen Investitionen

    Bewilligungszeitpunkt: Ab Eingang der Empfangsbescheinigung der Europäischen Kommission

    Laufzeit der Regelung: Drei Jahre ab Einführung der Beihilferegelung

    Zweck der Beihilfe: Um den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung besser Rechnung zu tragen, möchte der Generalrat des Departements Seine-Maritime die Nutzung von Heu stärker fördern. In diesem Zusammenhang soll ein neues System zur solaren Heutrocknung unter Dach eingesetzt werden. Durch die Finanzierung von Pilotprojekten soll ein Referenznetz geschaffen werden, mit dem die technischen und wirtschaftlichen Vorteile dieser Anlagen überprüft werden können.

    Die Projekte basieren auf Solarenergie, da diese Form der nachhaltigen Ressourcennutzung wirtschaftlich und ökologisch am besten geeignet erscheint.

    Da im Departement Seine-Maritime das Wetter nach der Futterernte häufig unbeständig ist, ist die Heutrocknung unter Dach einer Trocknung im Freien auf jeden Fall vorzuziehen.

    Bei der solaren Heutrocknung wird das Gras nach der Ernte in Trockenräume gebracht, in denen über eine Vorrichtung unter dem Dach die zuvor durch Solarenergie erwärmte Luft eingeblasen wird. Innerhalb einiger Stunden wird ein optimaler Trocknungsgrad für die Konservierung erreicht (wird das Gras hingegen nicht nach diesem Verfahren behandelt, bleibt es feucht, die Futterqualität des Heus ist mittelmäßig und es weist einen hohen Zellulosegehalt auf).

    Außerdem ist das Projekt auch ökologisch sinnvoll, da durch diese Investitionen zusätzlich die Umwandlung in Grünland gefördert wird, was wiederum weniger Wasserverlust und somit geringere Aufwendungen für Gegenmaßnahmen bedeutet.

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Grünlandwirtschaft

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Monsieur le Président du Conseil général

    Quai Jean Moulin

    F-76101 Rouen Cedex 1

    Internetadresse: http://www.seinemaritime.net, rubrique „guide des aides“

    Die Veröffentlichung der Beschreibung, die u. a. dieses Projekt beinhaltet, erfolgt vorbehaltlich einer Registrierung der vorliegenden Beihilferegelung durch die Europäische Kommission sowie der Validierung durch die ständige Departementskommission.

    Beihilfe-Nummer: XA 85/06

    Mitgliedstaat: Österreich

    Region: Steiermark

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Namen des begünstigten Unternehmens: Sonderrichtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft

    Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Jährliche Gesamtkosten von max. 100 000 EUR,--, die Beihilfe pro Betrieb wird durchschnittlich 400 EUR,-- betragen

    Beihilfenhöchstintensität: 50 % der Versicherungsprämie

    Bewilligungszeitpunkt: Nach Anmeldung der Beihilfe im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Laufzeit ist mit der Geltungsdauer der VO 1/2004 befristet (Datum der Antragstellung). Sollte die Geltungsdauer der VO 1/2004 verlängert werden, so verlängert sich die Geltungsdauer der Förderrichtlinie im selben Ausmaß.

    Zweck der Beihilfe: Beihilfe gem. Art. 11 der VO 1/2004

    Zur Sicherung des Bestandes und der Entwicklung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in der Steiermark gewährt das Land Steiermark Zuschüsse zu den Abschlüssen von Versicherungen gegen die Gefahr von Verlusten bei der landwirtschaftlichen Erzeugung durch Sturmschäden an Gewächshäusern

    Im Sinne dieser Grundlagen soll die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern insbesondere der Gefahr von Verlusten bei der landwirtschaftlichen Erzeugung durch Sturmschäden bis hin zur Gefahr der Existenzbedrohung durch große Schäden entgegen wirken. Die betreffenden Landwirte sollen durch Zuschüsse zu den durch die Versicherung entstehenden Prämienkosten einen Anreiz erhalten, derartige Versicherungen zum Schutz gegen Naturkatastrophen abzuschließen.

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Pflanzenbau, Obstbau

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Amt der Steiermärkischen Landesregierung

    Fachabteilung 10A Agrarrecht und ländliche Entwicklung

    A-8052 Graz-Wetzelsdorf, Krottendorferstraße 94

    Internetadresse: www.verwaltung.steiermark.at


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