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Document C2006/180/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4343 — Kraft Foods/United Biscuits) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 180 vom 2.8.2006, p. 98–98 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

2.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/98


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4343 — Kraft Foods/United Biscuits)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 180/10)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 25. Juli 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Kraft Foods International Inc. („Kraft Foods“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das Unternehmen United Biscuits Iberia S.L. („UB Iberia“, Spanien) durch den Kauf von Anteilsrechten. Kraft Foods besitzt bereits vor dieser Transaktion über die Vertretung in der Geschäftsführung verschiedene Sperr- und Vetorechte einen (negativ) kontrollierenden Einfluss auf UB Iberia.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Kraft Foods: Herstellung und Vertrieb von verpackten Lebensmitteln und Getränken;

UB Iberia: Herstellung und Vertrieb von Keksen, Desserts Fruchtsäften und anderen Lebensmitteln.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4343 — Kraft Foods/United Biscuits an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 05.3.2005, S. 32.


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