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Document C2006/128/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4226 — DSGI/Fotovista) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 128 vom 1.6.2006, p. 24–24 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

1.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4226 — DSGI/Fotovista)

(2006/C 128/09)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 23. Mai 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen DSG International plc („DSGI“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Fotovista S. A. („Fotovista“, Frankreich) durch Erwerb von Wertpapieren.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DSGI: Einzelhandel mit elektronischen Verbrauchsgütern;

Fotovista: Einzelhandel mit elektronischen Verbrauchsgütern.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4226 — DSGI/Fotovista an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B–1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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