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Document 52006AE0402

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung der europäischen Normung (KOM(2005) 377 endg. — 2005/0157 (COD))

    ABl. C 110 vom 9.5.2006, p. 14–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    9.5.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 110/14


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung der europäischen Normung“

    (KOM(2005) 377 endg. — 2005/0157 (COD))

    (2006/C 110/03)

    Der Rat beschloss am 16. September 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 21. Februar 2006 an. Berichterstatter war Herr PEZZINI.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 425. Plenartagung am 15. März 2006 mit 140 gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, der Finanzierung der europäischen Normung einen sicheren, klaren und transparenten Rechtsrahmen zu geben, da das Normungssystem für das ordentliche Funktionieren des Binnenmarktes, für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und angesichts der Rolle der europäischen technischen Normen zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und Politiken von Bedeutung ist.

    1.2

    Der Ausschuss bekräftigt, dass die europäische Normung eine freiwillige Tätigkeit der betroffenen Parteien ist und bleiben muss und diese die genaue Aufgabe haben, Normen und sonstige Normierungsprodukte zu erarbeiten, die ihren Ansprüchen genügen.

    1.3

    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission, im Hinblick auf die europäische Normungspolitik eine proaktivere Haltung einzunehmen. Die Normungspolitik muss im Hinblick auf die Verwirklichung der jüngst aktualisierten Lissabon-Agenda als einer der grundlegenden Politikbereiche der Union angesehen werden und zur Entwicklung einer echten „Normungskultur“ in den europäischen und einzelstaatlichen Institutionen und Unternehmen beitragen, die ein strategisches Element auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene darstellt.

    1.4

    Nach Auffassung des Ausschusses ist es überaus wichtig, die volle Beteiligung aller betroffenen Parteien, und insbesondere der NGO, der KMU sowie der Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, an einem konsolidierteren europäischen Normungssystem zu gewährleisten, wobei Bildungsmaßnahmen für qualifizierte Humanressourcen auch finanziell gefördert werden müssen.

    1.5

    Der Ausschuss hebt hervor, dass die europäische Normung für das Funktionieren und die Konsolidierung des Binnenmarktes wesentlich ist, insbesondere dank den Richtlinien nach dem „neuen Ansatz“ in den Bereichen Gesundheitswesen, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz oder auch zur Gewährleistung der Interoperabilität in vielen Sektoren, v.a. im Verkehrswesen und Telekommunikationsbereich. Die Normung ermöglicht darüber hinaus eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, da sie den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt und auf dem Weltmarkt fördert.

    1.6

    Nach Auffassung des Ausschusses muss sichergestellt werden, dass die im Rahmen des europäischen Normungssystems als strategisch wichtige und unverzichtbare Ressource finanzierten Maßnahmen ordentlich und langfristig verwaltet werden; dass die Möglichkeit besteht, die gemeinsamen Zusammenarbeitsziele weiterzuverfolgen; und dass die erforderlichen Verwaltungs- und Finanzvoraussetzungen gegeben sind, um einerseits die Unabhängigkeit und Neutralität des Normungssystems zu bewahren und andererseits die Operativität und Normungsarbeit zu verstärken.

    1.7

    Nach Ansicht des Ausschusses ist der vorgeschlagene Gesamtbetrag unzureichend, um das gesamte europäische Normungssystem im betreffenden Fünfjahreszeitraum zu finanzieren; daher muss dieser über die derzeitige Schwelle von 2 % hinaus angehoben werden, um die Freiheit der Schaffung und Verbreitung von Normen zu gewährleisten, damit diese der EU-Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten und den Aussichten auf künftige weitere Beitritte der Kandidatenländer angemessen sein werden.

    1.8

    Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit folgender Maßnahmen:

    Schaffung der größtmöglichen Transparenz und Gewissheit bei der Finanzierung der zentralen europäischen Normungsstrukturen, Klärung der zulässigen Kosten für Infrastrukturen und Verfahrensdienstleistungen der europäischen Normungsorgane (ENO) bei der Schaffung von Normen, die ja die Produkte der Experten in den technischen Ausschüssen sind;

    Vereinfachung und Verschlankung der Finanzierungsverfahren, wobei die Zulässigkeit pauschaler Stückkosten gewährt sein muss, um komplexe Verfahren der finanziellen Rechenschaftspflicht zu vermeiden, da diese oft etwa 30 % der gewährten Finanzmittel verschlingen;

    Anwendung von Ausschreibungsverfahren auf Dienstleistungen wie die von den ENO erbrachten, welche wirklich die Bedingungen einer „gleichberechtigten Partnerschaft“ zwischen den ENO und der Europäischen Kommission erfüllen, d.h. zwischen Erbringer und Käufer von Dienstleistungen; dies darf jedoch keinesfalls für die freiwillig geschaffenen Normen gelten, die weiterhin in der Hand der Normungsorgane bleiben.

    1.9

    Die ENO bieten die für die Schaffung der Normen erforderlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen, erzeugen die Normen jedoch nicht selbst, die vielmehr Ergebnis der Arbeit der technischen Experten sind. Dies sollte nach Ansicht des EWSA als wichtiger Punkt unter den Erwägungsgründen aufgenommen werden.

    1.10

    Der von der Kommission für den Zeitraum 2006-2010 vorgeschlagene Gesamtbetrag von 134 Mio. EUR erscheint kaum ausreichend.

    2.   Begründung

    2.1

    Der Ausschuss hat sich stets für einen stärkeren Einsatz der europäischen Normung in den Politiken und der Rechtsetzung der EU ausgesprochen, um entsprechend den gesellschaftlichen wie auch unternehmerischen Bedürfnissen die technische Normung in neuen Bereichen wie folgenden auszuweiten: Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologien, Verkehr, Verbraucher- und Umweltschutz.

    2.2

    Insbesondere nimmt das Bewusstsein sowohl der Unternehmervertreter als auch der sonstigen betroffenen Parteien zu, dass die europäische Normung der Geschäftswelt Vorteile bringt: dieses Bewusstsein zeigt sich in der Stärkung der wichtigsten europäischen Normungseinrichtungen (CEN/CENELEC/ETSI) (1) und der uneingeschränkten Teilnahme aller Betroffenen, insbesondere der KMU, am Erarbeitungsprozess der Normen.

    2.2.1

    Angesichts des Potenzials dieser Einrichtungen zur Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon wünscht der Ausschuss, dass die organisierte Zivilgesellschaft in den Verwaltungsräten der o.g. Einrichtungen stark vertreten ist.

    2.3

    Zur Stärkung der Präsenz und Teilnahme der verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft an den Normierungsprozessen im Rahmen von CEN, CENELEC und ETSI nehmen daran als Vollmitglieder Einrichtungen wie ANEC, ETUI-REMS, NORMAPME und zuletzt das im November 2002 geschaffene ECOS (2) teil.

    2.4

    Der Ausschuss hat sich schon mehrmals (3) für eine Überarbeitung des derzeit geltenden Rechtsrahmens für die Normung ausgesprochen, um diesen besser an die jüngsten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich europäischer technischer Normen und der Vereinfachung von Rechtsakten anzupassen, ihn stärker auf den Grundsatz der besseren Rechtsetzung  (4) abzustimmen und ihn an die Vorgaben der Industriepolitik in einem erweiterten Europa  (5) und die Prioritäten der Strategie für den Binnenmarkt 2003-2006 (6) anzugleichen.

    2.5

    Der Ausschuss hatte auch schon Gelegenheit, sich für die Einführung eines stabilen Finanzrahmens für die europäische Normung auszusprechen, der auf soliden Rechtsgrundlagen beruht. Ebenso muss eine Kofinanzierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sichergestellt sein, was die Normungsarbeiten, die europäischen Infrastrukturen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Synergien zwischen den ENO, zur Steigerung ihrer Effizienz bei der Schaffung europäischer technischer Normen und bei der Förderung internationaler Standards anbelangt.

    2.5.1

    Eine stärkere Einbeziehung der Vertreter der Mitgliedstaaten könnte eine bessere und zweckmäßigere Schaffung von Normen für die Betroffenen gewährleisten.

    2.6

    Die Entwicklung einer europäischen Kultur der technischen Normung ist wesentlich, um ein wirksames und ausgewogenes Funktionieren des Binnenmarktes in der EU der 25 zu gewährleisten. Daher müssen auf europäischer Ebene Strukturen geschaffen werden, die wirksam Folgendes erfüllen:

    die Anforderungen des „neuen Ansatzes“;

    die Erfordernisse der Interoperativität auf den Märkten;

    die Zwänge und Chancen der Wettbewerbsfähigkeit, die auf den Weltmärkten immer wichtiger werden.

    2.7

    2004 gab es ca. 1 200 neue europäische Standards von CEN und ca. 400 von CENELEC; die Gesamtzahl der bisher von den beiden Einrichtungen geschaffenen europäischen Standards beläuft sich damit bislang auf etwa 15 000.

    2.8

    Die Merkmale, die zu einem solchen Erfolg geführt haben, müssen nach Dafürhalten des Ausschusses uneingeschränkt aufrechterhalten und ggf. ausgebaut werden. Der neue Rechtsrahmen, der auf der Grundlage von Artikel 95 und 157 des Vertrags steht und die Finanzierung der Normungsarbeiten regelt, darf nach Ansicht des Ausschusses in keiner Weise die Art und Wesensmerkmale des Normungsprozesses beeinträchtigen; dieser muss vielmehr frei, freiwillig und einvernehmlich bleiben.

    2.9

    Andererseits ist sich der Ausschuss bewusst, dass der Finanzrahmen der zentralen europäischen Strukturen rationalisiert, konsolidiert und mittelfristig gesichert werden muss, auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren verzeichnete Beschleunigung des Einsatzes technisch-normativer Standards.

    2.9.1

    So besteht steigendes Interesse daran, neue Handelshemmnisse dadurch zu vermeiden, dass ein Normungssystem geschaffen wird, das in der Lage ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, Dienstleistungen und Verfahren der europäischen Industrie zu unterstützen, und zwar mit dem Ziel, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen der Entwicklung zu erreichen, die in der Strategie von Lissabon vorgegeben sind.

    2.10

    Bislang besteht auf europäischer Ebene keinerlei ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Finanzierung des Systems der technischen Normung, das es der Kommission erlauben würde, alle Normungsarbeiten durch zusätzliche Mittel finanziell zu unterstützen.

    2.10.1

    Bekanntlich reichen diese Arbeiten von den Informations- und Kommunikationstechnologien bis zum Verkehrswesen; vom Umwelt- und Verbraucherschutz bis zur Sicherheit der Lebensmittelverarbeitung und -produkte; von der Forschung vor und während der Normung bis hin zum Dienstleistungssektor und den „new deliverables“  (7).

    2.11

    Darüber hinaus muss größere Kohärenz und Stabilität für die zentralen Strukturen von CEN, CENELEC und ETSI gewährleistet werden, insbesondere nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten und im Hinblick auf die künftigen EU-Erweiterungen.

    2.12

    Während sich die nationalen Normungseinrichtungen durch ihre direkten Erträge aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen finanzieren können, sind die EU-Infrastrukturen allein auf die Beiträge der Mitglieder und weitere Finanzmittel der EU und EFTA angewiesen, die in vielerlei Hinsicht unzureichend sind, um die Effizienz und Solidität des europäischen Normungssystems zu sichern.

    2.13

    Der Rat hatte in seinen Schlussfolgerungen von 2002 die Behörden aufgefordert, der Normung strategische Bedeutung beizumessen und sich deutlich dafür zu engagieren, v.a. durch einen spezifischen Beitrag zur Erhaltung wirksamer und effizienter Normungsinfrastrukturen.

    2.14

    Im Dezember 2004 hat der Rat die Initiative der Kommission zur Kenntnis genommen, die darauf abzielte, den institutionellen Rahmen zu reformieren und eine neue Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung (8) vorzuschlagen; dabei hat der Rat die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die europäischen und einzelstaatlichen Normungsorgane aufgefordert zu prüfen, auf welche Art und Weise das europäische Normungssystem optimiert werden kann, um die verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu nutzen, sowie weitere Optionen zu untersuchen, um das wirksame Funktionieren der Normung in Europa zu gewährleisten (9).

    2.15

    Die Kommission hat verschiedene Vorschläge (10) über die möglichen Szenarien entwickelt, was die Finanzierung des europäischen Normungssystems anbelangt:

    ein Szenario des Nichttätigwerdens;

    eine Option mit ausschließlicher Finanzierung durch die Industrie und die „stakeholders“;

    eine Option mit ausschließlicher Finanzierung durch die Mitgliedstaaten und nationalen Normungsorgane;

    eine Option mit Mehrwert unter finanzieller Beteiligung der Gemeinschaft.

    2.16

    Die ausschließliche Finanzierung durch die Industrie und sonstigen „stakeholders“ hätte den Nachteil, dass sie sich fast ausschließlich auf die Schaffung von „marktorientierten“ technischen Normen konzentrieren würde, die also der Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt dienten.

    2.16.1

    Diese Art Finanzierung hätte jedoch den Vorteil, dass sie direkt dem Willen der Unternehmen entspränge und die Markterfordernisse widerspiegelte, ohne von außen beeinflusst zu sein. Gleichzeitig könnte sie jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schutz — insbesondere den ausgewogenen Schutz — aller vertretenen Interessen, insbesondere der Interessen der KMU, haben.

    2.17

    Die Option einer ausschließlichen Finanzierung durch die Mitgliedstaaten über die ENO, die Mitglieder von CEN, CENELEC und ETSI sind, könnte das Ausmaß der europäischen Koordinierung und die Kohärenz des europäischen Normungssystems schwächen.

    2.17.1

    Andererseits könnte diese Option weitgehend dem im Vertrag vorgesehenen Subsidiaritäts- und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.

    2.18

    Eine stärkere Beteiligung der Kommission hätte den Vorteil, den technischen Normen einen starken europäischen Mehrwert zu verschaffen, zur Abschaffung der nicht konformen einzelstaatlichen Standards zu führen und die Funktionsweise des Binnenmarktes zu stärken, auch hinsichtlich Skalenerträgen für die Produktion der europäischen Industrie.

    2.18.1

    Die Kommission hätte dadurch die Möglichkeit, den Normungsprozess zu beeinflussen und gemeinschaftlich auszurichten, mit möglichen Verbesserungen bei den Aspekten Sichtbarkeit, Kohärenz und Effizienz der Unterstützung ihrer Politiken.

    2.19

    Auf der Ausgabenseite würden sich die Jahreskosten des CEN-CENELEC/ETSI-Normungssystems jüngsten Studien zufolge (11) auf etwa 700 Mio. EUR belaufen, die sich wie folgt aufteilten:

    26 % für die institutionellen Kosten der ENO;

    2 % für die Verwaltungskosten des CEN Management Center (CMC);

    72 % für die Kosten der Teilnahme nationaler Experten an den verschiedenen Normungsausschüssen.

    2.20

    Auf der Einnahmenseite können die wesentlichen derzeitigen Finanzquellen wie folgt aufgeteilt werden:

    2 % aus EG- und EFTA-Beiträgen;

    8 % aus Beiträgen der Regierungen;

    90 % aus Beiträgen der Industrie und der betroffenen Akteure.

    2.21

    Derzeit beruht die finanzielle Unterstützung der europäischen Normung auf mehreren Rechtsakten, von denen die allermeisten keine ausdrücklichen oder einschlägigen Bestimmungen über die Finanzierungsbedingungen enthalten. Diese Rechtsakte liefern eine Grundlage, die es der Kommission ermöglicht, die ENO (CEN, CENELEC, ETSI) zu beauftragen, europäische Normen zur Unterstützung ihrer Politiken zu erarbeiten.

    2.22

    Die finanzielle Unterstützung der europäischen Normung steht im Rahmen der festgelegten Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Kommission, der EFTA und den ENO, wie sie in den am 28. März 2003 unterzeichneten allgemeinen Vorgaben für die Zusammenarbeit vorgesehen sind.

    2.23

    Die Finanzierung der europäischen Normungsarbeit betrifft v.a.:

    Jahresverträge für Leistungen der ENO zur Verbesserung der Arbeitsweise ihrer zentralen Sekretariate hinsichtlich Kohärenz, Effizienz, Qualität und Sichtbarkeit;

    qualitative Verbesserung der europäischen Normung durch Auswertung der Projekte für harmonisierte Normen durch externe Berater und erforderlichenfalls durch die Übersetzung der endgültigen Fassung derselben;

    Dienstleistungen für die Erarbeitung europäischer Normen oder anderer Normungsprodukte zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Politiken und Rechtsetzung;

    Bekanntmachung und Sichtbarkeit des europäischen Normungssystems und der europäischen Normen;

    technische Unterstützung für und Zusammenarbeit mit Drittländern sowie internationale Zusammenarbeit.

    2.23.1

    Ebenso trägt die technische Normung dazu bei, die technischen Handelshemmnisse im Welthandel dadurch abzubauen, dass auf WTO-Ebene Vereinbarungen erörtert werden wie der TABD (Trans Atlantic Business Dialogue) und das MEBF (Mercosur European Business Forum) und dass die europäischen technischen Normen in internationale Normen umgesetzt werden: ISO, IEC, ITU.

    3.   Besondere Bemerkungen

    3.1

    Zum Schutz der unabdingbaren Merkmale des europäischen Normungsprozesses, der auf freiwilliger Basis erfolgen, auf Konsens beruhen und marktorientiert sein muss, wäre es nach Auffassung des Ausschusses zweckmäßig, einen neuen Erwägungsgrund mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen:

    „Der Normungsprozess muss weiterhin freiwillig erfolgen, auf Konsens beruhen und marktorientiert sein. Diese Merkmale müssen in den neuen Rechtsgrundlagen der Gemeinschaft für die Finanzierung der europäischen Normung gebührend berücksichtigt und sichergestellt werden; so im Rahmen des von der Kommission im Oktober 2005 angenommenen Aktionsplans für die europäische Normung, der im Einvernehmen mit den ENO und den 'Stakeholdern' jährlich aktualisiert werden sollte.“

    3.2

    Die Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts ist nach Auffassung des Ausschusses keine Rechtfertigung dafür, dass von der Industrie zunehmend Konsortien und Foren zur Entwicklung technischer Spezifikationen außerhalb des Rahmens der offiziellen europäischen Normung geschaffen werden. Dadurch könnten nämlich grundlegende Bestandteile der europäischen Normung geschwächt werden, so z.B. die potenzielle Teilnahme aller Experten (insbesondere in den Kleinunternehmen), die Transparenz des gesamten Prozesses und die Ausweitung der Grundlage des freiwilligen Konsens. Aus diesem Grund sollte der folgende Erwägungsgrund hinzugefügt werden:

    „Im Rahmen der neuen Finanzierungsvorschriften muss eine größere Wirksamkeit und Stärkung der Normung gewährleistet werden, um im Rahmen eines transparenten, offenen und freiwilligen Prozesses den“ new deliverables„ (12) (Fachberichte, technische Spezifikationen, Leitfaden) gerecht werden zu können. Die ENO sollten über die“ deliverables „wachen können, um sowohl den Bedürfnissen aller Beteiligten (und insbesondere der weniger strukturierten und kleineren Stakeholder) als auch den berechtigten Forderungen der Verbraucherorganisationen nachzukommen“.

    3.3

    Nach Auffassung des Ausschusses wäre es zweckmäßig, den derzeitigen vierten Erwägungsgrund dahingehend zu ändern, dass das Ziel sein muss, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der durch die Gemeinschaft nicht nur sämtliche europäischen Normungsarbeiten, die für die Durchführung der politischen und rechtsetzenden Maßnahmen der Gemeinschaft erforderlich sind, finanziert werden können, sondern mit der ferner der europäische Normungsprozess gestärkt werden kann. Er ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, des Verbraucherschutzes, des Schutzes der Gesundheit und des Wohlergehens der europäischen Bürger.

    „Es muss eine eindeutige, vollständige und detaillierte Rechtsgrundlage geschaffen werden, auf der sämtliche europäischen Normungsarbeiten, die für die Durchführung der politischen und rechtsetzenden Maßnahmen der Gemeinschaft erforderlich sind, von der Gemeinschaft finanziert werden können und auf der der europäische Normungsprozess als wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, der Verbreitung neuer innovativer Technologien, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes und des Wohlergehens der Unionsbürger gestärkt werden kann“.

    3.4

    Nach Auffassung des Ausschusses sollte verstärkt hervorgehoben werden, dass die ENO nicht nur technische Normen schaffen, sondern auch einen europäischen Infrastrukturdienst erbringen, in dessen Rahmen die Normen von Sachverständigen im Namen der betroffenen Stakeholder erarbeitet werden. Nach dem achten Erwägungsgrund sollte folglich ein neuer Erwägungsgrund eingefügt werden:

    „Die europäischen Normungsorgane stellen im Wesentlichen die Infrastrukturdienste für die Ausarbeitung der technischen Normen bereit. Diese werden hauptsächlich im Rahmen eines freien, einvernehmlichen und fachspezifischen Verfahrens durch die Vertreter der Stakeholder erarbeitet.“

    3.5

    Der Ausschuss schlägt vor, in Artikel 3 des Vorschlags („Förderfähige Normungstätigkeiten“) nach dem Buchstaben f) zwei neue Buchstaben g) und h) hinzuzufügen:

    3.5.1

    Wie bereits unter Ziffer 1.4 dieser Stellungnahme erklärt, kommt Bildungsmaßnahmen für die Betroffenen zum Thema Normung besondere Bedeutung zu (Artikel 3, neuer Buchstabe g).

    „Bildungsmaßnahmen für die Vertreter der Stakeholder (insbesondere der Kleinunternehmen, des Dienstleistungssektors, des Handels und der weniger strukturierten Organisationen) sowohl im allgemeinen Bereich des Normungsprozesses, als auch im fachtechnischen Bereich, um die Kapazitäten zur gemeinsamen Erarbeitung europäischer und internationaler Normen zu stärken.“

    3.5.2

    Um eine stärkere Beteiligung der zahlreichen Akteure der Zivilgesellschaft an den Normungsprozessen zu gewährleisten, scheint ihre bessere Vernetzung unabdingbar (Artikel 3, neuer Buchstabe h).

    „Stärkung der bereichsübergreifenden Koordinierung von Methoden, Verfahren, Politiken und interaktiven europäischen Informatiknetzen zwischen den nationalen/regionalen Normungsorganisationen.“

    3.6   Finanzierungsmodalitäten

    3.6.1

    Die Arbeit der Normungsorgane ist insofern mit einer Leistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zu vergleichen, als sie unverzichtbare Dienstleistungen für die Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung erbringt.

    3.6.2

    Nach Auffassung des EWSA könnte die Finanzierung der Arbeit der zentralen Sekretariate der ENO nicht nur durch Zuschüsse für Aktionen und Betriebskostenzuschüsse (13) erfolgen, sondern auch durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Procurement) entsprechend dem Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Grunde nach den Prinzipien stärkerer Flexibilität.

    3.6.3

    Artikel 5 („Finanzierungsmodalitäten“), Absatz 5: Nach Auffassung des Ausschusses sollten die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen zwischen den ENO und der Kommission (nach Artikel 5) das Ergebnis einer echten „gleichberechtigten Partnerschaft“ sein und nicht einseitig vorgegeben werden. Ebenso erstrebenswert ist es, die bürokratischen Verfahren und die Verwaltungsaufsicht zu vereinfachen. Dabei sind schwerfällige Systeme zur Zertifizierung und Prüfung der anfallenden Kosten zu vermeiden und Pauschalregelungen mit einer 100 %igen Deckung der Grenzkosten einzuführen.

    3.7   Umweltaspekte

    3.7.1

    Neben den Hauptzielsetzungen der Normen — Erleichterung des Handelsaustauschs, Verbesserung der Lebensqualität, Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit der Verfahren und der Dienstleistungen — sollte Umweltaspekten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

    3.7.2

    Als Beispiel sei die integrierte Produktpolitik angeführt, die sich auf das Konzept der ökologischen Lebensdauer (14) konzentriert hat. Die Prüfung der Umweltaspekte auf betrieblicher und lokaler Ebene ist bereits in EN/ISO 14.001 eingegangen, die als europäische Norm verabschiedet wurde. Auch die übrigen Normen der Reihe ISO 14.000 (Umweltmanagement) sind in die europäische Praxis eingegangen: ISO 14.020 (Etiketten und Umweltangaben); ISO 14.030 (Bewertung der Umweltverträglichkeit); ISO 14.040 (LCA = Bewertung des Lebenszyklus).

    3.8   Modalitäten für die Verwaltung, die Durchführung und die Überwachung

    3.8.1

    Nach Auffassung des Ausschusses sollte der zweite Absatz in Artikel 6 im Einklang mit dem neuen vierten Erwägungsgrund geändert werden.

    Brüssel, den 15. März 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  CEN = Europäischer Normungsausschuss, CENELEC = Europäischer Ausschuss für elektrotechnische Normung, ETSI = Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen.

    (2)  ANEC = Verbraucherverband, ETUI-REMS (ehm. TUTB) = Arbeitnehmervertretung, NORMAPME = KMU-Verband, ECOS = Konsortium von Umweltverbänden.

    (3)  ABl. C 48 vom 21.2.2002 und ABl. C 74 vom 23.3.2005.

    (4)  KOM(2002) 278 endg.

    (5)  KOM(2002) 714 endg.

    (6)  KOM(2003) 238 endg.

    (7)  „New deliverables“ sind spezifische Techniken, die Gegenstand schlankerer und rascherer Konsensverfahren sind; sie ermöglichen eine rasche Reduzierung der Marktungewissheiten, ohne formale, längere und umständlichere Standards einhalten zu müssen; sie sind zeitlich befristet und werden in der Informationsgesellschaft angewandt; sie werden im Rahmen der „CEN-Workshop-Vereinbarungen“ erarbeitet.

    (8)  Schlussfolgerungen des Rates vom 21.12.2004.

    (9)  Empfehlung B 2 des Rates vom 21.12.2004.

    (10)  SEK(2005) 333 vom 19.8.2005 (vorherige Bewertung).

    (11)  Ronald Berger & Partner GmbH, Dezember 2000.

    (12)  Siehe Fußnote 7.

    (13)  KOM(2005) 377, Artikel 5 Absatz 2.

    (14)  KOM(2003) 302 endg.


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