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Document C2006/044/06
Non-opposition to a notified concentration (Case COMP/M.3918 — Doughty Hanson/Moeller) Text with EEA relevance
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache COMP/M.3918 — Doughty Hanson/Moeller) Text von Bedeutung für den EWR
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache COMP/M.3918 — Doughty Hanson/Moeller) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 44 vom 22.2.2006, p. 12–12
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
22.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/12 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß
(Sache COMP/M.3918 — Doughty Hanson/Moeller)
(2006/C 44/06)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Am 5. September 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich
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auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor, |
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in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3918. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex) |