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Document 52006HB0001

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 1. Februar 2006 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2006/1)

ABl. C 34 vom 10.2.2006, p. 30–30 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/30


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 1. Februar 2006

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

(EZB/2006/1)

(2006/C 34/08)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank wählt die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) jährlich zwei Rechnungsprüfer und zwei Ersatzrechnungsprüfer. Die Ersatzrechnungsprüfer werden nur beauftragt, wenn die Rechnungsprüfer verhindert sind, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

(3)

Das Mandat der bisherigen externen Rechnungsprüfer der OeNB kann nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2005 nicht mehr verlängert werden. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2006 zu bestellen.

(4)

Die OeNB hat die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH, Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH und die BDO Auxilia Treuhand GmbH als neue externe Rechnungsprüfer gemäß gemeinschaftlichem und österreichischem Vergaberecht ausgewählt, und die EZB ist der Ansicht, dass die ausgewählten Rechnungsprüfer den für die Bestellung erforderlichen Anforderungen entsprechen.

(5)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten —

EMPFIEHLT:

1.

Die gemeinsame Bestellung der KPMG Alpen-Treuhand GmbH und der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH als die externen Rechnungsprüfer der OeNB für das Geschäftsjahr 2006.

2.

Die gemeinsame Bestellung der Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH und der BDO Auxilia Treuhand GmbH als die Ersatzrechnungsprüfer der OeNB für das Geschäftsjahr 2006.

3.

Dieses Mandat kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten und endet spätestens mit dem Geschäftsjahr 2010.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 1. Februar 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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