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Document C2006/022/18

    Rechtssache C-440/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 8. Dezember 2005

    ABl. C 22 vom 28.1.2006, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    28.1.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 22/10


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 8. Dezember 2005

    (Rechtssache C-440/05)

    (2006/C 22/18)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 8. Dezember 2005 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind W. Bogensberger und R. Troosters, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass der Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe (1) rechtswidrig ist;

    den genannten Rahmenbeschluss für nichtig zu erklären;

    dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Im Hinblick auf den funktionalen Ansatz des Gerichtshofes im Urteil vom 13. September 2005 in der Rechtssache C-176/03 (Kommission/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) sowie angesichts der Tatsache, dass es sich bei den in den Artikeln 1 bis 10 des Rahmenbeschlusses 2005/667/JI vorgesehenen Maßnahmen um Maßnahmen strafrechtlicher Natur handele, die für die Gewährleistung der Wirksamkeit der gemeinsamen Verkehrspolitik, wie sie mit der Richtlinie 2005/35 EG (2) entwickelt worden sei, erforderlich seien, ist die Kommission der Ansicht, dass der Rahmenbeschluss aufgrund seiner Unteilbarkeit insgesamt gegen Artikel 47 EU verstoße und daher rechtswidrig sei.


    (1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 164.

    (2)  Richtlinie 2005/35/EG des Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 11).


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