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Document 52005IE0851

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ausmaß und Auswirkungen von Betriebsverlagerungen“

ABl. C 294 vom 25.11.2005, p. 45–53 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/45


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ausmaß und Auswirkungen von Betriebsverlagerungen“

(2005/C 294/09)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 29. Januar 2004 gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: „Ausmaß und Auswirkungen von Betriebsverlagerungen“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 13. Juni 2005 an. Berichterstatter war Herr RODRÍGUEZ GARCÍA CARO, Mitberichterstatter Herr NUSSER.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 419. Plenartagung am 13./14. Juli 2005 (Sitzung vom 14. Juli) mit 128 gegen 15 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Unsere Welt unterliegt einem Globalisierungsprozess, der durch durchlässigere Grenzen, eine Internationalisierung des Handels und eine rasante technische Fortentwicklung gekennzeichnet ist (1). Die Zunahmen institutioneller Anleger (2), die immer größere investive Verflechtung über Grenzen hinweg, die Auslagerung von Tätigkeitsbereichen, die raschen Änderungen der Eigentumsverhältnisse und ein verstärkter Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik führen dazu, dass die geografische Identität an Bedeutung verliert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit eine globale Dimension erhält. Deshalb ist die Wettbewerbsfähigkeit das übergeordnete Ziel unter wirtschaftlichen Aspekten, die in Verbindung mit sozialen, ökologischen, politischen und institutionellen Aspekten in einen Prozess der nachhaltigen Entwicklung münden sollen.

1.2

Die Europäische Union ist heute ein wichtiges Integrationszentrum innerhalb des Globalisierungsprozesses — mit ihrem Binnenmarkt, ihrer Wirtschafts- und Währungsunion sowie ihren merklichen Fortschritten in den Bereichen „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ und „Justiz und Inneres“.

1.3

Eine Gesellschaft muss als Ganzes wettbewerbsfähig sein. Unter Wettbewerbsfähigkeit ist somit die Fähigkeit einer Gesellschaft zu verstehen, sich auf kommende Veränderungen des sie umgebenden Umfeldes einzustellen, sich ihnen anzupassen und sie zu beeinflussen (3). In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2002 zur „Industriepolitik in einem erweiterten Europa“  (4) definiert die Europäische Kommission Wettbewerbsfähigkeit als „die Fähigkeit der Wirtschaft, der Bevölkerung nachhaltig einen hohen und wachsenden Lebensstandard und eine hohe Beschäftigung zu sichern“. Darüber hinaus wird die Bedeutung einer allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit in den europäischen Wettbewerbsberichten herausgestellt, die die Europäische Kommission seit 1994 regelmäßig veröffentlicht (5) .

1.4

Für ein Unternehmen bedeutet Wettbewerbsfähigkeit die Fähigkeit, seine Kunden nachhaltig und besser als die Konkurrenten durch ein interessanteres (preiswerteres usw. (6)) Waren- und Dienstleistungsangebot zufrieden zu stellen. Die Wettbewerbsfähigkeit einer Organisation kann als ihre Fähigkeit definiert werden, hochwertige Waren und Dienstleistungen zu erzeugen, die auf dem Weltmarkt anerkannt und erfolgreich sind, wobei die Ressourcen zweckmäßig eingesetzt, die Ziele wirkungsvoll erreicht und das Umfeld wirksam beeinflusst werden müssen (7).

1.5

Der Faktor Mensch ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Entsprechend wichtig sind Motivation, Weiterbildung, Förderung und Beteiligung von Arbeitnehmern im Rahmen eines sozialen Dialogs.

1.6

Heute befindet sich das Umfeld der Unternehmen in ständigem Umbruch. Die zunehmende Öffnung der Märkte, die Weiterentwicklung der Infrastruktur, der Kommunikationsmedien und des Verkehrs, der konstante Innovationsprozess bei Technologien und technischen Anwendungen sowie der wachsende Wettbewerbsdruck bilden den Rahmen für das Alltagsgeschäft der Unternehmen.

1.7

Für die Europäische Union bedeutet der Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 einen Meilenstein in ihrer Geschichte, wie auch in der einschlägigen Stellungnahme des EWSA (8) festgestellt wird: Der erweiterte Binnenmarkt wird zahlreiche Vorteile in wirtschaftlicher Hinsicht bringen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der globalen Wirtschaft stärken, wenn es gelingt, die vorhandenen Potenziale nicht brachliegen zu lassen, sondern zu nutzen. Allerdings ist auch festzuhalten, dass die Wirtschaftsstrukturen dieser Staaten noch nicht die Standards der EU-15 erreicht haben. Dem europäischen Wettbewerbsbericht 2003 zufolge haben die MOEL-10 (9) gegenüber der EU-15 Vorteile in arbeits-, ressourcen- oder energieintensiven Industriezweigen und Nachteile hauptsächlich in kapital- oder technologieintensiven Industrien. Diese Konstellation führt zu Wettbewerbsvorteilen der MOEL-10 bei (vorgelagerten) Primärerzeugnissen und (nachgelagerten) Konsumgütern, aber zu Wettbewerbsnachteilen bei Halbfertigprodukten und Investitionsgütern.

1.8

Ein Binnenmarkt mit fast 455 Millionen Einwohnern und einem gemeinsamen Rahmen für Unternehmen, der beständige makroökonomische Bedingungen sowie ein Umfeld des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit gewährleisten kann, ist der größte Vorzug der Erweiterung am 1. Mai 2004. Zwar sind nach der Erweiterung die Zahl der EU-Bürger um 20 % und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 5 % angestiegen, Stundenlöhne und Arbeitsproduktivität liegen jedoch bezogen auf den gesamten Raum der EU-25 im Durchschnitt niedriger.

1.9

Die Erweiterung der Europäischen Union sollte jedoch nicht per se als Bedrohung für die „alten“ Mitgliedstaaten empfunden werden. Frühere EU-Erweiterungen zeigen, dass sich das BIP und der Lebensstandard in den der EU beigetretenen Ländern verbessern. Ein Beispiel hierfür ist der Anstieg des BIP in Irland (10), Spanien (11) und Portugal (12) seit ihrem Beitritt. Außerdem ist zu bedenken, dass die Zukunft der Europäischen Union seit dem 1. Mai 2004 die Zukunft ihrer 25 Mitgliedstaaten ist.

1.10

Andererseits bietet die Erweiterung den europäischen Unternehmen die Möglichkeit, die Vorteile zu nutzen, die ihnen die neuen Mitgliedstaaten bieten, und zwar nicht nur was Kosten oder Bildung angeht, sondern auch wegen ihrer geografischen Nähe und kultureller und sprachlicher Ähnlichkeiten, die größer sind als diejenigen, die andere in Frage kommende Standorte zu bieten haben.

1.11

Das Phänomen der Betriebsverlagerungen stellt die europäische Gesellschaft vor eine große Herausforderung, die im Prinzip unter zweierlei Gesichtspunkten angegangen werden kann: einerseits Betriebsverlagerungen in andere Mitgliedstaaten auf der Suche nach besseren Konditionen; andererseits Betriebsverlagerungen in Drittstaaten (z.B. in die Länder Südostasiens (13) oder in Schwellenländer (14), insbesondere China). Letztere sind nicht nur in den günstigeren Produktionsbedingungen begründet, sondern auch in den Chancen, die durch die Erschließung von Märkten mit sehr großem Wachstumspotenzial eröffnet werden.

1.12

Das Phänomen der Betriebsverlagerungen könnte nicht nur unmittelbar einen Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge haben, sondern auch Probleme mit sich bringen, wie etwa einen Anstieg der Sozialkosten für die betroffenen Mitgliedstaaten, eine Verstärkung der sozialen Ausgrenzung und eine insgesamt schwächer wachsende Wirtschaft (unter anderem bedingt durch weitreichende Nachfrageausfälle). Darüber hinaus kann die Verlagerung der industriellen Produktion im günstigsten Fall zur Förderung der sozialen Rechte in den Empfängerländern der Investitionen beitragen und geht normaler- und notwendigerweise mit einem Wissenstransfer einher; folglich kann sie insofern erhebliche Auswirkungen haben, als sie die jeweiligen unter Ziffer 1.7 dargestellten komparativen Vorteile nivelliert und die Wettbewerbsfähigkeit der verlagerten Betriebe weiter erhöht.

1.13

Trotz der genannten Folgen gelangt die Europäische Kommission selbst in ihrer Mitteilung „Umstrukturierung und Beschäftigung“ vom 31. März 2005 (15) zu dem Schluss, dass Umstrukturierung nicht mit sozialem Rückschritt und Einbuße an wirtschaftlicher Substanz gleichlautend sein darf. Ferner heißt es in der Mitteilung, dass Umstrukturierungen vielfach für das Fortbestehen und die Entwicklung von Unternehmen erforderlich sind, dass diese Entwicklung jedoch in einer Weise begleitet werden muss, dass ihre Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen möglichst vorübergehender Natur und möglichst begrenzt bleiben.

1.14

Gegenwärtig sind Auslandsinvestitionen nicht mehr nur ein Thema für Großunternehmen, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen, vor allem solche mit hohem technologischen Mehrwert, die bereits im Begriff sind, sich in anderen Ländern niederzulassen oder dorthin einen Teil ihrer Tätigkeit zu verlagern.

1.15

Die Einführung modernerer technischer Verfahren in Hochkostenländern gehört zwar zu den Faktoren, die den Prozess der Betriebsverlagerungen bremsen, neue Tätigkeitsbereiche schaffen sowie die Personalausbildung und das Unternehmens-Know-how verbessern. Andererseits bieten wirtschaftliche Schwellenländer und die Länder Südostasiens Märkte, die sich durch ein großes Wachstumspotenzial sowie Steuersysteme und Energiepreise auszeichnen, die u.a. häufig günstiger sind als in der EU; auch sind die Arbeitskosten — teilweise bedingt durch weniger ausgestaltete und in einigen Fällen überhaupt nicht vorhandene Sozialrechte im Sinne der Grundnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und geringere Lebenshaltungskosten — viel niedriger. Dadurch können dort angesiedelte Unternehmen im globalen Wettbewerb mit niedrigeren Preisen antreten. Diese Länder fördern Auslandsinvestitionen, in manchen Fällen auch durch Sonderwirtschaftszonen, in denen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen weniger streng und die sozialen Bedingungen schlechter sind als in anderen Landesteilen, weil ihnen klar ist, dass sie ihrer Wirtschaft wichtige Einnahmen bescheren. Aus diesem Grund nehmen immer mehr Unternehmen die Möglichkeit wahr, in diese Gebiete den Teil ihrer Tätigkeit zu verlagern, der den geringsten Mehrwert erbringt, was gewöhnlich mit der Schaffung von gering qualifizierten, schlecht bezahlten Arbeitsplätzen einhergeht.

1.16

Der wirtschaftliche Aufschwung der Schwellenländer und der Länder Südostasiens lässt sich an der Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in diesen Ländern und des Handelsaustauschs der EU mit ihnen ablesen. Zwar belegen die Zahlen, dass Europa einen wichtigen Anteil an der kontinuierlichen Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen aufrechterhalten konnte; der globale Investitionsfluss hat jedoch einen neuen Weg eingeschlagen und verläuft zunehmend in Richtung Asien.

1.17

Folglich bestätigen die aktuellen Daten die Neuausrichtung des Außenhandels der Europäischen Union, auch wenn die Vereinigten Staaten weiterhin der bei weitem wichtigste Handelspartner bleiben. Es zeigt sich allerdings auch, dass diese Länder zugunsten anderer Länder (z.B. China) an Bedeutung einbüßen (16).

1.18

An dieser Stelle erscheint es angezeigt, die Begriffe „Verlagerung“ und „Deindustrialisierung“ soweit möglich zu definieren:

Verlagerung ist die völlige oder teilweise Einstellung einer Tätigkeit und ihre Wiederaufnahme im Ausland im Rahmen einer Direktinvestition. In Bezug auf die Europäische Union können zwei Arten der Verlagerung unterschieden werden:

a)

interne Verlagerung: völlige oder teilweise Verlegung der Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat;

b)

externe Verlagerung: völlige oder teilweise Verlegung der Tätigkeit in einen Drittstaat.

Deindustrialisierung: Es können zwei Arten der Deindustrialisierung unterschieden werden:

a)

absolute Deindustrialisierung: Dieser Prozess beinhaltet eine Abnahme der Beschäftigung, der Produktion, der Rentabilität und der Kapitalmasse in der Industrie sowie einen Rückgang der Ausfuhren industrieller Produkte und das Entstehen dauerhafter Handelsdefizite in diesem Sektor;

b)

relative Deindustrialisierung: Dieser Prozess besteht in der Abnahme des Anteils der Industrie an der Volkswirtschaft. Dabei spiegelt er den Prozess des Strukturwandels hinsichtlich der Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Industrie und des Dienstleistungssektors wider (17).

Neben den internen und externen Verlagerungen ist ferner auf ein Phänomen hinzuweisen, das sich in jüngster Zeit in einigen Betriebsstätten gezeigt hat: die „angekündigte Verlagerung“. Diese besteht darin, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine drohende Verlagerung dazu bringt, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Dieses Phänomen ist besonders gefährlich, da es einen Konkurrenzkampf unter den Arbeitnehmern schürt und einen 'Schneeballeffekt' auslösen kann.

2.   Ursachen und Folgen

2.1

Es liegt auf der Hand, dass wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zur Förderung von Einkommen, des Wohlstands und der Beschäftigung getroffen werden müssen, um die negativen Folgen von Betriebsverlagerungen abzuschwächen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die kleinen und mittleren Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung in der EU leisten, sowie die (kleinen, mittleren und großen) sozialwirtschaftlichen Unternehmen, die unaufhörlich Beschäftigung schaffen, wobei diese Arbeitsplätze zudem satzungsgemäß eigentlich kaum verlagerbar sind. In diesem Zusammenhang unterstützt der Ausschuss die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag für einen Beschluss zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (18), in dem sie die Schaffung von drei Unterprogrammen zur Förderung der Produktivität, der Innovationskapazität und des nachhaltigen Wachstums vorschlägt. Das erste dieser Unterprogramme mit dem Titel „Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ soll u.a. den Zugang zu Finanzierung für die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern, voranbringen und fördern und sich auf die sektorspezifische Innovationsförderung, die Förderung von Clustern und Aktionen in Bezug auf unternehmerische Initiative sowie die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen konzentrieren. Als Anreiz für die Schaffung von regionalen Clustern muss erreicht werden, dass die multinationalen Konzerne keine Betriebsverlagerungen vornehmen und sich stärker auf kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Umfeld stützen.

2.2

Darüber hinaus müssen auch die indirekten Auswirkungen berücksichtigt werden, die drohende Betriebsverlagerungen auf Löhne und Arbeitsbedingungen haben können. Die Sozialpartner sollten diese Gefahr durch Kollektivverhandlungen sowie durch die Einsetzung und die stärkere Nutzung Europäischer Betriebsräte dort, wo sie gesetzlich vorgesehen sind, verringern und sowohl die Zukunft des Unternehmens als auch die Qualität der Arbeitsbedingungen sichern.

2.3

Die EU-15 hat sich stets durch regionale Disparitäten in Bezug auf Einkommen, Beschäftigung und Produktivität ausgezeichnet, die wiederum Unterschiede in Bezug auf die Verschuldungshöhe, die Steuervorteile und die Innovationsfreudigkeit widerspiegeln. Mit der Erweiterung am 1. Mai 2004 hat die regionale Vielfalt noch erheblich zugenommen (19).

2.4

Auf regionaler Ebene kann eine Betriebsverlagerung erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn die betroffene Region auf einen einzigen Wirtschaftssektor spezialisiert ist. Aus diesem Grunde können massenhafte Betriebsverlagerungen in einem Sektor beträchtliche negative Auswirkungen haben, wie z.B. eine sinkende Beschäftigungsquote, einen spürbaren Nachfrageausfall, ein vermindertes Wirtschaftswachstum und eine verstärkte soziale Ausgrenzung, mit allen unerfreulichen Folgen, die dies mit sich bringt. Um dies zu vermeiden, hebt die Europäische Kommission in ihrem Dritten Kohäsionsbericht (20) hervor, wie wichtig es ist, ihre Kohäsionsmaßnahmen auf die Verbesserung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auszurichten, womit die Mobilisierung all ihrer Ressourcen und Regionen einhergeht (21).

2.5

Von entscheidender Bedeutung sind Maßnahmen, die auf die Qualifizierung von Arbeitskräften, die Ankurbelung von Investitionen in Innovation und Forschung sowie die Schaffung von Anreizen zur Förderung des Unternehmergeistes in der Europäischen Union abzielen.

2.6

Laut Daten der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels (Dublin) sind einige Sektoren stärker von Betriebsverlagerungen betroffen als andere (22). Die Haltung eines Unternehmens zu einer etwaigen Betriebsverlagerung hängt auch von seiner Unabhängigkeit in Bezug auf seine betriebliche und technische Struktur ab. Am stärksten betroffen sein werden die Arbeitnehmer von Tochterunternehmen multinationaler Konzerne mit Sitz im Ausland oder von Unternehmen, die nicht selbst im Besitz der von ihnen benutzten Produktions- und Verfahrenstechnik sind.

2.7

Das niedrige Forschungs- und Innovationsniveau in Europa ist besorgniserregend, da Betriebsverlagerungen offenbar nicht länger auf arbeitsintensive Sektoren beschränkt sind. Betriebsverlagerungen treten jetzt zunehmend in Zwischensektoren und sogar in manchen High-Tech-Branchen zu Tage, in denen die Tendenz besteht, Tätigkeiten wie Forschung und Dienstleistung ins Ausland zu verlagern, wobei China und Indien die größten Nutznießer dieser Entwicklung sind.

2.8

Andererseits ist festzustellen, dass Unternehmen ihre Produktion wieder zurück verlagern, weil ihnen die EU gute Voraussetzungen für die Herstellung moderner Güter und Dienstleistungen bietet. Auch wenn weiterhin Produktionsbereiche in Niedrigkostenländer verlagert werden, müssen sich die Bestrebungen darauf richten, dass gute Voraussetzungen für die Herstellung moderner Güter und Dienstleistungen bestehen bleiben und geschaffen werden, um für Tätigkeiten mit hohem Veredelungswert attraktiv zu sein.

2.9

Die Vereinigten Staaten sind die größte Wirtschaftsmacht der Welt und der wichtigste Handelspartner der EU. In den 90er Jahren kam es in verschiedenen Ländern — vor allem in den USA — zu einer Reihe von Veränderungen, die unter dem Begriff „New Economy“ zusammengefasst wurden. Die schnelle Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und ihre Anwendung in den Unternehmen führten zu einem beschleunigten Anstieg der Wachstumsrate des BIP und einer deutlichen Abnahme der Arbeitslosenquote. Auf diese Weise haben sich die Umwälzungen im Bereich der Telekommunikation auf die Gesellschaft und die Wirtschaft als Ganzes ausgewirkt.

2.10

Obwohl die Forschungsförderung äußerst wichtig ist, um den Verlagerungsprozess, der in einigen europäischen Regionen bereits besorgniserregende Ausmaße angenommen hat, zu verlangsamen, ist die Umsetzung der Forschungsergebnisse das eigentlich Entscheidende. Es ist die Implementierung der Ergebnisse wissenschaftlicher und technologischer Forschung, die die eigentliche Wirtschaftsentwicklung und das Wirtschaftswachstum herbeiführt. Das bedeutet, dass der Schlüsselfaktor nicht die Technologie selbst ist, sondern ihre Nutzanwendung, d.h. die Innovation.

2.11

Es ist jedoch klar erkennbar, dass Innovation allein die Verlagerung traditioneller industrieller Tätigkeiten, die am bisherigen Standort nicht mehr wettbewerbsfähig sind, nicht verhindern kann. Innovation kann aber durchaus den Ersatz ausgelagerter Aktivitäten durch alternative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen an diesen Standorten vorantreiben.

2.12

Eine Wirtschaft, die auf der Überführung des technischen Fortschritts in die Herstellungsprozesse beruht, erzeugt eine breite Palette neuer Erzeugnisse und Verfahren mit hohem Mehrwert, sowohl in der Produktion als auch im Konsum. In dieser Hinsicht sind die Länder, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, als Quelle neuer Möglichkeiten zu betrachten, da die europäischen Unternehmen — gestützt von einer angemessenen Industriepolitik — eine neue gemeinschaftsweite Strategie aufstellen und dabei die durch die Erweiterung eröffneten Chancen bestmöglich nutzen können.

2.13

„Verlagerung“ ist die Verlegung der Gesamtheit oder eines Teils der Unternehmenstätigkeit an einen anderen Standort. Unternehmen verlassen — wie Menschen — ihren Ursprungsort nur aus einem einzigen Grund: um eine Verbesserung zu erreichen. In hoch entwickelten Wirtschaftsräumen stößt das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften auf den Heimatmärkten allmählich an seine natürlichen Grenzen. Deshalb müssen ganze Industriesektoren nach neuen Chancen in anderen Wirtschaftsräumen suchen. Darüber hinaus sind die Unternehmen im Zeitalter der Globalisierung einem hohen internationalen Wettbewerbsdruck sowohl auf dem Inlandsmarkt als auch auf den Exportmärkten ausgesetzt. In diesem Sinne hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht nur von der Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen und der Qualität ihrer Zulieferer ab, sondern auch von den Preisen, den relativen Devisenströmen und der Gewährleistung weltweiter, offener Wettbewerbsmärkte, deren Standards von allen eingehalten werden.

2.14

Die Standortwahl ist eine strategische Frage für Unternehmen, die dabei eine ganze Reihe sehr verschiedenartiger Aspekte berücksichtigen müssen. Unternehmen treffen ihre Entscheidung u.a. auf der Grundlage von Kriterien wie einem hohen Niveau der Ausbildung, gut funktionierenden öffentlichen Diensten, mäßigen Kosten, politischer Stabilität und institutionellen Garantien für ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit, räumlicher Nähe neuer Märkte und Verfügbarkeit von Produktionsmitteln sowie vernünftiger Besteuerung. Zudem hängt die Haltung eines Unternehmens zu einer etwaigen Betriebsverlagerung von Infrastruktur und Transaktionskosten sowie vom Grad seiner Unabhängigkeit hinsichtlich seiner betrieblichen und technischen Struktur und der Effizienz der öffentlichen Verwaltung ab. Mithin sind die Arbeitskosten nicht der einzige Faktor bei Entscheidungen für oder gegen Verlagerungen und müssen außerdem gegen die Produktivität abgewogen werden, da das Kosten-/Produktivitäts-Verhältnis für die Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebend ist.

2.15

Die relativen Kosten der Unternehmenstätigkeit werden weitgehend durch nationale bzw. regionale Gegebenheiten bestimmt. Das Land, in das ein Unternehmen investiert, muss ein Mindestmaß an Infrastruktur, Volksbildung und Sicherheit aufweisen. Das Eingehen unternehmerischer Risiken folgt folgendem Muster: zuerst kommt Stabilität, dann Vertrauen und dann die Investition. Ereignisse, die zu Instabilität führen oder mit Zukunftsrisiken verbunden sind, haben zweifellos ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung von Investoren. Die politischen Entscheidungsträger müssen sich vollkommen darüber im Klaren sein, wie wichtig es ist, Investitionen anzuziehen, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen, die technische Entwicklung fördern und das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Andererseits sollte im Rahmen der Gestaltung der Entwicklungshilfe auch auf Verbesserungen bei den politischen, den Bürger- und den sozialen Rechten in den Empfängerländern dieser Hilfe geachtet werden. Die Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten, indem sie die Prinzipien der sozialen Verantwortung anwenden (23).

2.16

Die Sozialpartner tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass auf dem Arbeitsmarkt stabile Spielregeln gelten. Tarifvereinbarungen sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen und schaffen einen Ausgleich zwischen Markt und Arbeitnehmerrechten, was ein hohes Wachstum, Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen zur Folge hat.

2.17

Es gibt weitere Schlüsselfaktoren: Einerseits machen es Art und Umfang der Produkte und Dienstleistungen vielfach erforderlich, dass sie in den Zielmärkten oder zumindest in ihrer Nähe hergestellt bzw. erbracht werden; andererseits müssen Unternehmen (insbesondere in der Zulieferindustrie) ihren Geschäftskunden an die Orte folgen, die diese ausgewählt haben. Und schließlich können Märkte in vielen Fällen nur dann erschlossen werden, wenn die betreffenden Unternehmen gewährleisten, dass ihre Waren und Dienstleistungen ein Mindestmaß an lokal erbrachtem Mehrwert aufweisen.

2.18

Da die Verbraucher sehr preisbewusst sind und die Nachfrage der Verbraucher auch das Angebot beeinflusst, geraten Lieferanten massiv unter Druck, ihre Preise zu senken. Durch ihre Entschlossenheit, den Kunden niedrige Preise zu bieten, setzen die Einzelhandelsunternehmen ihre Lieferanten unter Druck, ihre Preise zu senken. Häufig verfügen aber insbesondere kleinere Lieferanten nicht über die wirtschaftliche Kraft, um die Ansprüche der großen Einzelhandelsunternehmen zu erfüllen (24).

2.19

Im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgefälle zwischen den EU-Mitgliedstaaten einerseits und zwischen der EU als Ganzem und den Ländern Asiens andererseits werden Betriebsverlagerungen u.a. durch folgende Faktoren begünstigt:

preiswertere Grundstoffe,

Steuervorteile,

Möglichkeit des Zugangs zu neuen Märkten,

Technologie,

niedrigere Arbeitskosten.

2.20

Die Abwanderung von Unternehmen, vor allem außerhalb der EU, könnte eine Reihe von Problemen zur Folge haben. Dazu zählen insbesondere:

Verlust an Wettbewerbsfähigkeit: Die in der EU verbleibenden Unternehmen müssten Kosten bewältigen, die höher sind als die ihrer Konkurrenten. Dies wird wahrscheinlich zu einem Rückgang des Marktanteils im Welthandel führen und ist somit ein äußerst negativer Faktor bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie (nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen, stärkerer sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz).

Technologischer Rückstand: Die europäischen Unternehmen, die mit anderen Unternehmen mit geringeren Kosten konkurrieren müssen, könnten sich letztendlich gezwungen sehen, immer weniger in die Forschung zu investieren. Dies würde einen Verlust an Innovationskraft bewirken, die besonders wichtig ist, um sich am heutigen Markt behaupten zu können.

Verlust an Arbeitsplätzen und Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen für immer größere Teile der Beschäftigten in den betroffenen Regionen und Sektoren. Damit geht eine Verstärkung der sozialen Ausgrenzung einher, gegen die der Staat mit zusätzlichen Ausgaben für Sozialleistungen angehen muss. Am stärksten betroffen sein werden die Arbeitnehmer von Tochterunternehmen multinationaler Konzerne mit Sitz im Ausland oder von Unternehmen, die nicht selbst im Besitz der von ihnen benutzten Produktions- und Verfahrenstechnik sind.

Geringeres Wirtschaftswachstum: Dieses ist teilweise auf einen Einbruch der Inlandsnachfrage zurückzuführen, die wiederum eine Konsequenz der Auswirkungen von Lohnzurückhaltung, Arbeitsplatzverlusten und der Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen auf die Bevölkerung ist.

3.   Schlussfolgerungen

3.1

In Antwort auf die vom Europäischen Rat formulierten Bedenken (25) sowie eingedenk der Besorgnis, die die Gefahr der Deindustrialisierung auslöst, und der Möglichkeiten der Vorbereitung und der Bewältigung des derzeitigen Strukturwandels der europäischen Industrie verabschiedete die Europäische Kommission am 20. April 2004 die Mitteilung „Den Strukturwandel begleiten: Eine Industriepolitik für die erweiterte Union“  (26), in der sie die Grundlinien einer Industriepolitik nach der Erweiterung der EU skizziert. Der Ausschuss behandelt diese Mitteilung in einer gesonderten Stellungnahme (27), in der er die vorgenannte Initiative der Europäischen Kommission begrüßt.

3.2

In dieser Mitteilung weist die Europäische Kommission darauf hin, dass — obwohl die meisten Sektoren ihre Produktion erhöhen und die Deindustrialisierung kein allgemein verbreitetes Phänomen darstellt — Europa einem Umstrukturierungsprozess unterliegt, der die Verlagerung von Ressourcen und Arbeitsplätzen in Tätigkeiten mit hohem Wissensgehalt beinhaltet. In der Mitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass die Zahl der Industriearbeitsplätze in allen Mitgliedstaaten von 1995 bis 1998 abgenommen hat.

3.3

Die Kommission weist auch darauf hin, dass die Erweiterung zahlreiche Chancen für die Industrie eröffnet und dass sie in einigen Fällen dazu beitragen kann, Produktionsstätten in der EU zu halten, die andernfalls nach Asien verlagert würden. Die Kommission sieht zur Einstellung auf Veränderungen und zur Fortsetzung von Flankierungsmaßnahmen im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum bis 2013 Handlungsbedarf in folgenden drei Bereichen:

i.

Verbesserung des Rechtsrahmens für Unternehmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU, d.h. nicht nur weniger, sondern vor allem eindeutigere, in der gesamten EU einheitlich umgesetzte Rechtsvorschriften.;

ii.

Verbesserung des Zusammenspiels aller Gemeinschaftspolitiken zur Förderung des Wettbewerbs, insbesondere in Bereichen wie Forschung, Bildung, Wettbewerbsrecht und Regionalförderung;

iii.

sektorspezifische Maßnahmen, um den speziellen Anforderungen mit politischen Mitteln gerecht zu werden, im oberen Teil der Wertschöpfungskette anzusetzen sowie strukturelle Veränderungen zu antizipieren und zu flankieren.

3.4

Zweifellos ist die Industrie ein Motor der Wirtschaft; folglich kann eine gesunde und dynamische Industrie die Wirtschaft als Ganzes antreiben, während eine geringe industrielle Wettbewerbsfähigkeit und eine stockende industrielle Produktion zur allgemeinen Stagnation der Wirtschaftstätigkeit führen können. Vor diesem Hintergrund ist eine Industriepolitik (28) von grundlegender Bedeutung, die die Gründung und das Wachstum der Firmen in der Union fördert, die viel in Innovation und Entwicklung investieren, statt mit niedrigen Kosten zu konkurrieren. Nur durch den Ausbau der Vorteile, über die Europa verfügt (wie die moderne Infrastruktur der Informationsgesellschaft, das hohe Niveau von Investitionen in Forschung und neue Technologien und deren Nutzanwendung in der Wirtschaft, die Förderung der Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern, der soziale Dialog sowie sämtliche Vorteile des Binnenmarktes), wird es möglich sein, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten und zu verbessern. Auf diese Weise wäre es möglich, das Wirtschaftswachstum zu fördern und Fortschritte hin zu Vollbeschäftigung und nachhaltiger Entwicklung zu erzielen.

3.5

In dem Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu erhöhen und zu erhalten, fordert der Ausschuss einen verstärkten Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und deren Durchsetzung in Drittländern.

3.6

Es muss ein Produktionsmodell gefördert werden, in dem andere Faktoren als die Produktpreise eine wichtige Rolle spielen. Es ist zu betonen, dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein auf Kosten oder Steuerermäßigungen beruht, sondern dass gerade auch die Menschen ein wichtiges Element der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind. Die Erforschung und die Entwicklung neuer Technologien, die die Reduzierung der Produktionskosten und die Verbesserung der Produktionskapazität ermöglichen, sind unerlässlich; es darf aber nicht übersehen werden, dass der eigentliche Wert dieser Fortschritte in ihrer praktischen Umsetzung liegt. Es ist deshalb entscheidend, über das Wissen zu verfügen, das für die Anwendung der betreffenden Verfahren erforderlich ist, deren beträchtliches Potenzial für Verbesserungen auszuschöpfen sowie den Unternehmen die Risiken und gleichzeitig die Notwendigkeit der Suche neuer Einsatzmöglichkeiten für bereits vorhandene Technologien vor Augen zu führen, d.h. eine innovationsfreundliche Einstellung zu fördern. Dabei spielen Unternehmer und Arbeitnehmer zweifellos eine entscheidende Rolle, denn letztlich sollen europäische Betriebe darin bestärkt werden, den Großteil ihres Mehrwerts und ihres Wettbewerbsvorteils auf das Humankapital zu gründen. Deshalb sind Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, die auf die Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie die Ankurbelung der Investitionen in Innovation und Forschung abzielen. Auch hier kommt den europäischen Sozialpartnern über ihr gemeinsames Arbeitsprogramm (29) eine besondere Bedeutung zu.

3.7

Gleichwohl erscheinen einige Maßnahmen nur im Falle von Betriebsverlagerungen innerhalb der EU angezeigt.

3.7.1

Die Erweiterung der EU und der damit entstehende größere Binnenmarkt verbieten jede Überlegung, Betriebsverlagerungen von Westeuropa nach Mittel- und Osteuropa in irgendeiner Weise zu beschränken. Es könnte erwogen werden, EU-Förderkriterien einzuführen, die sicherstellen, dass jene Unternehmen gefördert werden, die eine neue Geschäftstätigkeit oder -sparte entwickeln, nicht aber solche, die bestehende Produktionen oder Dienstleistungen aus anderen Teilen der EU transferieren. Deshalb sollten Anstrengungen gefördert werden, die geeignet sind, das enorme West-Ost-Gefälle hinsichtlich der Produktionsbedingungen im Allgemeinen und der Produktionskosten im Besonderen möglichst rasch zu nivellieren.

3.7.2

Die wichtigste Schlussfolgerung lautet, dass es einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU geben muss, der im Einklang mit der Lissabon-Strategie steht und von den Unternehmen angeführt wird (Entwicklung besserer Produkte, Schaffung innovativer Unternehmensmodelle, effizientere Produktionsverfahren usw.). Es bedarf gleichzeitig einfacherer Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene, um einen solchen Prozess zu erleichtern.

3.7.3

Investitionen in Humankapital und Infrastruktur sollten verstärkt unterstützt werden. Die Europäische Union braucht eine starke industrielle Basis mit hohem Innovationsvermögen und hoher High-Tech-Ausrichtung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die derzeitige Situation in sämtlichen Wirtschaftssektoren sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene eingehend untersucht werden, damit die auf lokaler Ebene bestehenden spezifischen Vorteile optimal genutzt werden können.

3.7.3.1

Um Unternehmen an ihren ursprünglichen Standorten zu halten, müssen mehr regionale Anreize in der beruflichen Bildung geschaffen werden. Auch sollten weitere Initiativen wie der Austausch mit Hochschulen im Bereich der Forschung oder die Beteiligung der lokalen Behörden an der Entwicklung regionaler Cluster zur Unterstützung von Unternehmen gefördert werden (30).

3.7.3.2

Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Zeitraum nach Erhalt der Finanzbeihilfen, während dessen ein Unternehmen die Investition, für die die Beihilfe beantragt wurde, beibehalten muss, von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen (31). Auf diese Weise wird die Verwurzelung der Unternehmen gefördert, die, sollten sie diese Anforderungen nicht erfüllen, die erhaltenen Finanzbeihilfen zurückzahlen müssen.

3.7.4

Angesichts der Relevanz und des Interesses an dieser Frage wird der Ausschuss die Entwicklung der Betriebsverlagerungen in Europa weiter verfolgen (32).

4.   Empfehlungen

4.1

Wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission über die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (33) heißt, muss die EU einerseits die Chancen wahrnehmen, die sich durch die Öffnung rasch wachsender Märkte, z.B. in China und in Indien, bieten, und hat andererseits das Potenzial, ihre Wettbewerbsvorteile auszubauen. Sie muss nur entschieden vorgehen, um dieses Potenzial auszuschöpfen.

4.2

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es zur Steigerung des Wachstumspotenzials und zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen unerlässlich ist, eine Wissensgesellschaft mit den sie tragenden Säulen Humankapital, Bildung, Forschung und Innovation zu verwirklichen. Der Ausschuss ist ferner der Meinung, dass nachhaltiges Wachstum eine stärkere demografische Dynamik, eine bessere soziale Integration und — wie vom Europäischen Rat mit der Verabschiedung des Europäischen Pakts für die Jugend am 22./23. März 2005 zum Ausdruck gebracht — eine umfassendere Nutzung des Potenzials, das in der europäischen Jugend steckt, erfordert.

4.3

Der Ausschuss hält eine größere Konvergenz und Synergie zwischen den verschiedenen internen Strategien, Aktionen und Zielen der EU für notwendig. Dies erfordert nicht nur eine starke interne Koordinierung innerhalb der Kommission, sondern auch eine Vertiefung ihres Dialogs mit dem Europäischen Parlament und dem Rat.

4.4

Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, in der Industriepolitik der EU nicht nur einen horizontalen, sondern auch einen sektorbezogenen Ansatz zu verfolgen, denn die Empfehlungen der hochrangigen Gruppen für die Industriezweige Pharmazeutika, Textilien und Bekleidung, Schiffbau und Automobilbau belegen, dass jeder dieser Sektoren vor spezifischen Problemen steht, die eine auf ihn zugeschnittene Lösung und eine individuelle Betrachtungsweise notwendig machen (34). Diese Probleme können durch einen horizontalen Ansatz nicht gelöst werden.

4.5

Um die negativen Auswirkungen von Betriebsverlagerungen in Europa so weit wie möglich zu vermeiden, sollten u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:

4.5.1

Bildung, Ausbildung und Qualifikation: Humankapital ist ein sehr wichtiger Faktor für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit — und in Zukunft wird seine Bedeutung wahrscheinlich noch zunehmen (dies zeigt sich schon daran, dass der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften das Haupthindernis für die Entwicklung der KMU darstellt). In den nächsten Jahren wird sich zeigen, dass die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte entscheidend für die langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ist. Damit gewinnen auch die Ausbildung und die Zuwanderung im Rahmen der Rechtsvorschriften und der Gemeinschaftspolitik an Bedeutung. Im Mittelpunkt der europäischen Industriepolitik sollten deshalb die schulische und berufliche Bildung — vor allem die berufliche Weiterbildung — sowie die Qualifizierung stehen.

Humankapital und Know-how sind Wettbewerbsvorteile

4.5.2

Forschung und Innovation — Schlüsselfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Europa muss sich bemühen, das Ziel einer Erhöhung der Forschungsausgaben auf 3 % seines BIP zu erreichen und seine Anstrengungen zur Förderung der öffentlichen und privaten Forschung zu verdoppeln. Dafür ist die Errichtung eines europäischen Forschungsraums entscheidend, um die notwendigen Grundlagen für den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt in der EU zu schaffen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Forschung in industrielle Innovation überführt wird und dass private Investitionen in solche Kapitalgüter verstärkt werden, die den technischen Wandel eigentlich bewirken.

Wissenschaftlich- technische Innovation ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal

4.5.3

Wettbewerbspolitik: Auch wenn die Interaktion zwischen Industriepolitik und Wettbewerbspolitik mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, sind diese beiden Politikbereiche derzeit noch zu isoliert. Es wäre erforderlich, sie stärker miteinander zu verknüpfen, denn die geeignete Anwendung der mit den Zielen der Industriepolitik verknüpften Wettbewerbsregeln wird langfristig erheblich zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.

Es ist notwendig, die Märkte stärker zu überwachen sowie in die neuen Richtlinien und die überarbeiteten geltenden Richtlinien Bedingungen für ihre einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten aufzunehmen.

Wettbewerbspolitik und Industriepolitik miteinander verknüpfen

4.5.4

Sensibilisierung: Angesichts der Rolle des derzeitigen Verbraucherverhaltens, bei dem der Preis eine entscheidende Rolle spielt, wäre es angebracht, die Verbraucher für die Auswirkungen dieses Verhaltens zu sensibilisieren. Die Unternehmen können durch Soziallabels, Qualitätskennzeichen etc. (35) zur Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins beitragen. Weiterhin denkbar wäre, dass sie die Verbraucher genauer über die Herkunft ihrer Produkte informieren.

Die Verbraucher für die Auswirkungen ihres Verhaltens sensibilisieren

4.5.5

Schlüsselsektoren: Es bedarf einer aktiveren, insbesondere sektorbezogenen Industriepolitik, die die öffentlich-private Zusammenarbeit fördert. Nach Ansicht des Ausschusses sollten daher u.a. die quantitativen und qualitativen Analysen der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels (Dublin) berücksichtigt werden, um die öffentliche Debatte über Betriebsverlagerungen auf eine festere Grundlage zu stützen.

Eine verstärkte öffentlich-private Zusammenarbeit in Schlüsselsektoren beschleunigt die Entwicklung

4.5.6

Reaktion auf unvorhergesehene Schocks: Im Einklang mit der Mitteilung über Umstrukturierung und Beschäftigung (36) ist für alle Sektoren die Einrichtung von „gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten für bessere Antizipation und besseres Management von Umstrukturierungen“ angebracht, wobei die jeweiligen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der sozialen Folgen angepasst werden müssen. Ferner wäre ein Handeln der Behörden bei „unvorhergesehenen Ereignissen oder Ereignisse[n] mit starken regionalen oder sektoralen Auswirkungen“ zu begrüßen. Daher unterstützt der EWSA die Bildung einer „Reserve für unvorhergesehene Ereignisse“ im Rahmen der Strukturfonds.

Die EU muss mit ausreichend flexiblen Finanzinstrumenten auf unvorhergesehene Schocks reagieren können

4.5.7

Infrastruktur: Die Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze müssen verbessert werden, und zwar auf nationaler und innergemeinschaftlicher Ebene wie auch mit den Nachbarländern. Die Infrastrukturen sind ein Haupterfordernis der Wettbewerbsfähigkeit und müssen daher den Unternehmen zu konkurrenzfähigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Gut funktionierende öffentliche Dienste sind attraktiv und für die Entwicklung der Unternehmen, insbesondere der KMU, notwendig.

Eine bedarfsgerechte Infrastruktur ist für die Unternehmen ein Grund, in Europa zu bleiben

4.5.8

Förderung des Unternehmergeistes und Schaffung von Anreizen für Unternehmenstätigkeiten: Zur Sicherung der Zukunft der europäischen Industrie ist es entscheidend, für ein Umfeld zu sorgen, das die Entwicklung und den Ausbau der Unternehmenstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen fördert. Der Zugang zur Finanzierung in einer frühen und mittleren Phase der Unternehmensentwicklung muss verbessert werden. Auch sollten die Verfahren für die Unternehmensgründung und -führung so weit wie möglich vereinfacht werden. Es wird auch erforderlich sein, einen Mentalitätswandel herbeizuführen und das Eingehen unternehmerischer Risiken zu fördern.

Andererseits muss die Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Verwirklichung der Unternehmensziele erwogen werden.

Die Förderung von Unternehmensgründungen zur Wachstumssicherung ist unerlässlich

4.5.9

Sozialpolitische Maßnahmen: Die beste Möglichkeit, den verständlichen Befürchtungen vor den negativen Auswirkungen von Betriebsverlagerungen zu begegnen, ist die Erarbeitung und angemessene Anwendung sozialpolitischer Maßnahmen, die eine positive Haltung gegenüber dem Wandel fördern, es ermöglichen, dass sich die Arbeitnehmer anpassen und ihre Fähigkeiten verbessern, und die die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.

Sozialpolitische Maßnahmen zur Minderung der möglichen negativen Auswirkungen von Betriebsverlagerungen sind zu konzipieren und anzuwenden

4.5.10

Sozialer Dialog: Auf Ebene der Unternehmen, der Branchen und der Berufsgruppen muss die europäische Industriepolitik gestaltet und unter Einbeziehung der Sozialpartner in die Praxis umgesetzt werden, deren Sachkenntnis als hauptsächlich betroffene Akteure von fundamentaler Bedeutung ist. Dies setzt voraus, dass Unternehmen ihre Ziele frühzeitig offen legen, damit andere Betroffene geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Die europäischen Sozialpartner sollten diese Frage im Rahmen der Umstrukturierungen und vor dem Hintergrund der neuen Agenda des europäischen sozialen Dialogs auch auf sektorieller Ebene angehen. Tarifvereinbarungen sind im Rahmen des sozialen Dialogs ein wichtiger Faktor für die Schaffung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen zwischen verschiedenen Unternehmen.

Ein konstruktiver, kreativer Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten ist eine Daueraufgabe

4.5.11

Wettbewerbsfähigkeit und Spielregeln: Auch wenn Betriebsverlagerungen eine Erscheinungsform des Strukturwandels sind, so ist doch nicht hinnehmbar, dass den Veränderungen durch eine Politik der EU — selbst in nur geringem Maße — Vorschub geleistet wird, die bei der Aushandlung und der späteren Auslegung der grundlegenden internationalen Standards allzu viel Spielraum lässt. Um die Zusammenarbeit zwischen der WTO und der ILO zu fördern, muss die soziale Dimension der Globalisierung berücksichtigt und eine geeignete Interaktion zwischen den Politiken der EU gefunden werden. Daher muss die EU in diesen internationalen Gremien darauf hinwirken, dass die entsprechenden Normen eingehalten bzw. andernfalls die einschlägigen Mechanismen möglichst wirkungsvoll angewandt werden.

Es muss offene und Konkurrenz erlaubende Weltmärkte geben, deren Standards von allen eingehalten werden

4.6

Ziel muss es sein, neue Investitionen in Europa zu fördern, bestehende Investitionen beizubehalten und europäische Investitionen in Drittstaaten fortzusetzen.

Brüssel, den 14. Juli 2005

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Betriebsverlagerungen sind ausschließliches Thema einer Sonderausgabe des französischen Magazins Problèmes économiques vom September 2004 (Nr. 2.859). In einem Artikel dieser Ausgabe wird erklärt, dass globalisation ein Anglizismus zur Bezeichnung eines Phänomens ist, für das im Französischen mondialisation verwendet wird. Gemeint ist damit der Übergang von einem internationalen Wirtschaftssystem, in dem politisch unabhängige Nationen ihre eigenen Wirtschaftsräume verwalten und ein wirtschaftlicher Austausch von geringerer oder größerer Bedeutung stattfindet, hin zu einem globalen Wirtschaftssystem, das über einzelstaatliche Regelungen hinausgeht.

(2)  Der Begriff „institutionelle Anleger“ bezeichnet Institutionen, die Investitionen durch umfangreichen Eigenmittel oder Reserven tätigen, z.B. durch Investmentfonds, Banken, Versicherungsgesellschaften oder Pensionsfonds.

(3)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 19. März 1997 zum Thema „Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Globalisierung der Wirtschaft“ (ABl. C 158 vom 26.5.1997; Berichterstatterin: Frau KONITZER (Gruppe II/Deutschland)).

(4)  KOM(2002) 714 endg.; siehe die Stellungnahme des EWSA vom 17. Juli 2003 (ABl. C 234 vom 30.9.2003; Berichterstatter: Herr SIMPSON).

(5)  Siehe die siebte, 2003 erschienene Ausgabe (SEK(2003) 1299).

(6)  Siehe die in Fußnote 2 genannte Stellungnahme des EWSA.

(7)  John M. Ivancevich: „Management: Quality and Competitiveness“ (1996).

(8)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 12. Dezember 2002 zum Thema „Die Auswirkungen der Erweiterung der Union auf den Binnenmarkt“ (ABl. C 85 vom 8.4.2003; Berichterstatterin: Frau BELABED (Gruppe II/Österreich)).

(9)  Diese Abkürzung bezieht sich auf die zehn folgenden mittel- und osteuropäischen Länder: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechische Republik sowie Bulgarien und Rumänien.

(10)  Das BIP stieg um 63,3 % des EU-Durchschnitts der EU im Jahr 1970 auf 123,4 % im Jahr 2004 an. Quelle: Statistischer Anhang der Europäischen Wirtschaft - Frühjahr 2005 (ECFIN/REP/50886/2005).

(11)  Das BIP stieg um 71,9 % des EU-Durchschnitts im Jahr 1986 auf 89,7 % im Jahr 2004 an. Quelle: Statistischer Anhang der Europäischen Wirtschaft - Frühjahr 2005 (ECFIN/REP/50886/2005).

(12)  Das BIP stieg um 55,8 % des EU-Durchschnitts im Jahr 1986 auf 67,4 % im Jahr 2004 an. Quelle: Statistischer Anhang der Europäischen Wirtschaft - Frühjahr 2005 (ECFIN/REP/50886/2005).

(13)  Brunei Darussalam, Myanmar, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam, Osttimor (Quelle: Europäische Kommission).

(14)  Dieser Terminus bezeichnet Länder mit mittlerem oder niedrigem Pro-Kopf-Einkommen, die sich in einer Phase des Übergangs von einer geschlossenen Wirtschaft zu einer Marktwirtschaft befinden (was mit einer Reihe wirtschaftlicher Strukturreformen einhergeht) und die umfangreiche Auslandsinvestitionen erhalten (vgl. Antoine W. Agtmael; Weltbank 1981). Beispiele für Schwellenländer sind China, Indien, Brasilien und Mexiko.

(15)  KOM(2005) 120 endg.

(16)  Die von Eurostat am 22. Februar 2005 veröffentlichten Daten betreffend den Handelsaustausch der EU mit Drittstaaten im Bezugszeitraum Januar-November 2004 zeigen eine erhebliche Zunahme der Einfuhren aus China (+21 %), Russland, der Türkei und Südkorea (jeweils +18 %) und nur im Falle der Vereinigten Staaten einen Rückgang (-14 %). Bei den Ausfuhren aus der EU gab es die größten Zuwächse im Handel mit der Türkei (+30 %), Russland (+22 %), China (+17 %) und Taiwan (16 %). Demzufolge zeichnet sich die Bilanz der EU-25 im Bezugszeitraum durch eine Zunahme des Defizits im Handel mit China, Russland und Norwegen einerseits und eine Zunahme des Überschusses im Handel mit den USA, der Schweiz und der Türkei aus.

(17)  Siehe dazu die Studie „Die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen Industrie für die Entwicklung des Dienstleistungssektors“ (Bremen, Dezember 2003), die auch auf folgender Internetseite eingesehen werden kann: http://www.bmwi.de/Navigation/Service/bestellservice,did=31812,render=renderPrint.html

Die Hauptaussagen dieser Studie lauten:

Ein geringerer Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP bedeutet nicht, dass diese weniger wichtig ist.

Die verarbeitende Industrie und der Dienstleistungssektor sind immer stärker miteinander verflochten.

Dynamisch wachsende, unternehmensorientierte Dienstleistungen hängen unmittelbar von der Nachfrage der Industrie ab.

Die Industrie ist ein wichtiger Technologiegeber für Produkt- und Prozessinnovationen im Dienstleistungssektor.

(18)  KOM(2005) 121 endg. vom 6. April 2005: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013).

(19)  Laut Eurostat-Daten vom 7. April 2005 lag das Pro-Kopf-BIP der Europäischen Union (EU-25) 2002 zwischen 32 % des Durchschnitts der EU-25 in der Region Lubelskie (Polen) und 315 % in der Region Zentrallondon (Vereinigtes Königreich). Von den 37 Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP mehr als 125 % des europäischen Durchschnitts lagen sieben im Vereinigten Königreich und Italien, sechs in Deutschland, vier in den Niederlanden, drei in Österreich, zwei in Belgien und Finnland und jeweils eine in der Tschechischen Republik, Spanien, Frankreich, Irland, Schweden und Luxemburg. In den neuen Mitgliedstaaten war die einzige Region, deren Wert 125 % überstieg, Prag (Tschechische Republik) mit 153 %. Andererseits lagen von den 64 Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts 16 in Polen, sieben in der Tschechischen Republik, sechs in Ungarn und Deutschland, fünf in Griechenland, vier in Frankreich, Italien und Portugal, drei in der Slowakischen Republik und Spanien und jeweils eine in Belgien, dem Vereinigten Königreich, Estland, Lettland, Litauen und Malta.

(20)  KOM(2004) 107 endg. vom 18. Februar 2004; siehe auch die diesbezügliche EWSA-Stellungnahme (ECO/129).

(21)  Der Ausschuss hat eine Initiativstellungnahme zum Thema „Der industrielle Wandel und der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt“ verabschiedet (ABl. C 302 vom 7.12.2004; Berichterstatter: Herr LEIRIÃO (Gruppe III/Portugal; Mitberichterstatter: Herr CUÉ (Kategorie 2 der CCMI/Belgien).

(22)  Nach Angaben der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels (www.eurofound.eu.int) sind die Sektoren, die seit 2000 am stärksten von Betriebsverlagerungen betroffen sind, die Metall-, Telekommunikations-, Automobil-, Elektrizitäts-, Textil-, Lebensmittel- und Chemiebranche.

(23)  Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (ABl. C 125 vom 27.5.2002; Berichterstatterin: Frau HORNUNG-DRAUS (Gruppe I/Deutschland), Mitberichterstatter: Frau ENGELEN-KEFER (Gruppe II/Deutschland) und Herr HOFFELT (Gruppe III/Belgien)); darin wird festgestellt, dass „die Freiwilligkeit ein Grundprinzip für CSR“ ist.

(24)  Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Große Einzelhandelsunternehmen - Tendenzen und Auswirkungen auf Landwirte und Verbraucher“ (Berichterstatter: Herr ALLEN (Gr. III/Irland).

(25)  Auf seiner Tagung im Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz.

(26)  KOM(2004) 274 endg. vom 20. April 2004.

(27)  ABl. C 157 vom 28.6.2005 (Berichterstatter: Herr VAN IERSEL (Gruppe I/Niederlande), Mitberichterstatter: Herr LEGELIUS (Kategorie I der CCMI/Schweden)).

(28)  Die Notwendigkeit einer aktiven Industriepolitik wurde auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates am 22./23. März 2005 in Brüssel anerkannt.

(29)  Siehe die „Gemeinsame Erklärung zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie“ des Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung am 22. März 2005.

(30)  Das bereits in Ziffer 2.1 erwähnte „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (KOM(2005) 121 endg. vom 6. April 2005) sieht Schritte in diese Richtung vor.

(31)  Vgl. die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Strukturfonds.

(32)  Diesbezüglich müssen u.a. die quantitativen und qualitativen Analysen der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels (Dublin) berücksichtigt werden.

(33)  KOM(2005) 141 endg. vom 12. April 2005.

(34)  Das Hauptziel dieser vier hochrangigen Gruppen, die von der Europäischen Kommission zwischen 2001 und 2005 eingesetzt wurden, ist die Anregung einer Debatte über Initiativen, die es den betreffenden Sektoren erleichtern sollen, sich auf die großen Herausforderungen einzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu verbessern. Folgende drei hochrangige Gruppen haben ihren Bericht bereits veröffentlicht: „Pharmazeutika“ im Mai 2002, „Textilien“ und „Bekleidung“ im Juni 2004 (diese Gruppe hat ihre Arbeit jedoch auf Arbeitsgruppenebene wiederaufgenommen, um die Diskussion über noch offene Fragen fortzusetzen und die Situation des Sektors im Jahr 2005 zu beurteilen), „Schiffbau“ im Oktober 2003. Der Bericht der hochrangigen Gruppe CARS21 soll vor Ende 2005 veröffentlicht werden.

(35)  Siehe Stellungnahme „Informations- und Messinstrumente für die soziale Verantwortung der Unternehmen in einer globalisierten Wirtschaft“ (Berichterstatterin: Frau Pichenot), verabschiedet am 8. Juni 2005.

(36)  KOM(2005) 120 endg.


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