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Document C2005/275/05

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GD EAC Nr. 59/05 — Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen — „Arbeitsprogramm einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt“ — Haushaltsposten 15 060103/15 060105

    ABl. C 275 vom 8.11.2005, p. 13–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.11.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 275/13


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — GD EAC Nr. 59/05

    Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen

    „Arbeitsprogramm einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt“

    Haushaltsposten 15 060103/15 060105

    (2005/C 275/05)

    1.   ALLGEMEINES ZIEL — THEMENBEREICHE

    1.1   Allgemeines Ziel

    Mit dem Beschluss 2004/100/EG wird „ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen und zur Förderung von Aktionen in diesem Bereich“ aufgelegt (Artikel 1).

    Allgemeines Ziel des Programms ist es „die Aktivitäten im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft durch Förderung der Aktionen und des Betriebs von in diesem Bereich tätigen Einrichtungen zu intensivieren. Diese Förderung erfolgt als Betriebskostenzuschuss zur Kofinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem fortlaufenden Arbeitsprogramm einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Tätigkeiten der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt“ (Absatz 1 des Anhangs zum Beschluss).

    1.2.   Besondere Ziele

    Diesen Einrichtungen kann ein jährlicher Betriebskostenzuschuss gewährt werden, um die Umsetzung ihrer fortlaufenden Arbeitsprogramme zu unterstützen.

    Das jährliche Arbeitsprogramm sollte u. a. mindestens drei der nachstehenden besonderen Ziele abdecken:

    a)

    Intensivierung und Förderung von Austausch-, Mobilitäts- und Kooperationsmaßnahmen auf transnationaler oder transregionaler/grenzübergreifender europäischer Ebene unter Einbeziehung von Partnern aus mindestens fünf Mitgliedstaaten;

    b)

    Förderung und Ausbau der Fähigkeit zur Errichtung von Netzwerken und Plattformen von Einrichtungen, die in einem der genannten Themenbereiche tätig sind;

    c)

    Förderung und Erhöhung des europäischen Mehrwerts der Tätigkeiten der betreffenden Einrichtungen;

    d)

    Beitrag zur verbesserten Verbreitung von Informationen in Zusammenhang mit einem der genannten Themenbereiche;

    e)

    Festigung von Qualität und Wirksamkeit der Initiativen zur Förderung einer aktiven und partizipativen Bürgerschaft;

    f)

    Stärkung der Innovation und Kontinuität der Aktionen zur Förderung einer aktiven und partizipativen Bürgerschaft;

    g)

    Gewährleistung einer messbaren Multiplikatorwirkung und einer intensiven Verbreitung der Aktionsergebnisse (Anzahl von Veröffentlichungen, auf neuen Technologien basierende Informationen).

    2.   FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER

    Anträge, die die nachstehenden Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen, werden einer eingehenderen Bewertung unterzogen.

    2.1.   Förderfähige Einrichtungen

    Um einen Betriebskostenzuschuss zu erhalten, muss eine Einrichtung folgende Bedingungen erfüllen:

    Sie muss eine öffentliche oder private Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein (dementsprechend werden Anträge von natürlichen Personen (d. h. Privatpersonen) nicht zugelassen) (1).

    Sie sollte eine unabhängige Non-Profit-Einrichtung sein, die im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft tätig ist oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt (siehe Punkt 2.2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).

    Sie sollte eine Struktur aufweisen, die die Durchführung von Aktionen mit potenzieller Ausstrahlung auf die gesamte Europäische Union ermöglicht.

    2.2.   Förderfähige Länder

    Zulässig sind Anträge von Antragstellern mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachstehenden Länder:

    25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;

    EFTA-/EWR-Länder gemäß den im EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen;

    Rumänien und Bulgarien, wobei die Teilnahmebedingungen gemäß den Europa-Abkommen, deren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen des jeweiligen Assoziationsrates festzulegen sind;

    Türkei, wobei die Teilnahmebedingungen gemäß dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Türkei an den Programmen der Gemeinschaft (2) festzulegen sind.

    Einrichtungen, die ihren Sitz in anderen als den oben genannten Ländern haben, können nicht gefördert werden.

    3.   MITTELAUSSTATTUNG UND LAUFZEIT DER PROJEKTE

    Für 2006 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 3 360 000 EUR zur Verfügung.

    Mit dem gewährten Betriebskostenzuschuss können nicht die gesamten förderfähigen Ausgaben einer Einrichtung innerhalb des Kalenderjahrs, für das die Finanzhilfe gewährt wird, finanziert werden. Die Einrichtungen müssen für mindestens 20 % ihres Budgets eine nicht aus Gemeinschaftsmitteln stammende Kofinanzierung erhalten.

    Der Förderzeitraum muss mit dem Rechnungsjahr des Empfängers übereinstimmen.

    Stimmt das Rechnungsjahr des Empfängers mit dem Kalenderjahr überein, erstreckt sich der Förderzeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006.

    Besondere Situation

    Einrichtungen, deren Rechnungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen den Antrag einen Monat vor Beginn ihres Rechnungsjahrs im Jahr 2006 einreichen. Für diese Zuschussempfänger läuft der 12-monatige Förderzeitraum mit dem Beginn ihres Rechnungsjahrs im Jahr 2006 an.

    4.   TERMIN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANTRÄGE

    Die Anträge sind spätestens bis zum 30. Dezember 2005 einzusenden.

    5.   WEITERE INFORMATIONEN

    Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind auf der nachstehenden Website zu finden:

    http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/activecitizenship/index_de.htm

    Anträge müssen den Anforderungen in den vollständigen Unterlagen genügen und auf den vorgegebenen Formularen eingereicht werden.


    (1)  Siehe Anhang A, Antragsformular, Definitionen in Punkt 1.2.

    (2)  ABl. L 61 vom 2.3.2002, S. 29.


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