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Document C2005/193/40

    Urteil des Gerichts Erster Instanz vom 31. Mai 2005 in der Rechtssache T-294/03: Jean-Louis Gibault gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Allgemeines Auswahlverfahren — Nichtaufnahme in die Reserveliste — Fehlende Begründung — Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)

    ABl. C 193 vom 6.8.2005, p. 25–25 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 193/25


    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 31. Mai 2005

    in der Rechtssache T-294/03: Jean-Louis Gibault gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1)

    (Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Fehlende Begründung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)

    (2005/C 193/40)

    Verfahrenssprache: Französisch

    In der Rechtssache T-294/03, Jean-Louis Gibault, wohnhaft in Wattrelos (Frankreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Tuytschaever, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/6/01, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke und der Richterinnen I. Labucka und V. Trstenjak — Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat — am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

    1.

    Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

    2.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 251 vom 18.10.2003.


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