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Document C2005/193/27

    Rechtssache C-236/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 30. Mai 2005

    ABl. C 193 vom 6.8.2005, p. 17–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 193/17


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 30. Mai 2005

    (Rechtssache C-236/05)

    (2005/C 193/27)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 30. Mai 2005 eine Klage gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin ist Karen Banks, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Klägerin beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 19i erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (1) verstoßen hat, dass es die nach diesen Bestimmungen erforderlichen Daten mit erheblicher Verspätung übermittelt hat;

    2.

    dem Vereinigten Königreich die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Mitgliedstaaten seien nach Artikel 19i der Verordnung Nr. 2847/93 verpflichtet, der Kommission innerhalb einer konkreten Frist bestimmte Daten auf elektronischem Wege zu übermitteln. Es sei unerlässlich, dass die Kommission über diese Daten verfüge, um die gemeinsame Fischereipolitik zu leiten und zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen.

    Das Vereinigte Königreich habe die nach Artikel 19i erforderlichen Daten für die Jahre 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 mit erheblicher Verspätung übermittelt. Die Fristen für 2004 seien versäumt worden, und für 2005 seien noch keine Daten eingegangen. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus der genannten Vorschrift der Verordnung Nr. 2847/93 verstoßen habe.


    (1)  ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1.


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