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Document C2005/152/03

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2005 — Spezifische Projekte auf dem Gebiet Verbraucherangelegenheiten

ABl. C 152 vom 23.6.2005, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

23.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 152/10


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2005

Spezifische Projekte auf dem Gebiet Verbraucherangelegenheiten

(2005/C 152/03)

1.   Zweck und Beschreibung

Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gilt spezifischen Projekten zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 4 (Aktion 18) im Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007. Die Aufforderung ist unter Ziffer 4.2 sowie in Anhang 3 des Jahresarbeitsplans 2005 im Bereich der Verbraucherpolitik vorgesehen, außerdem sind dort die entsprechenden Haushaltsmittel festgelegt.

Projekte müssen einen deutlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Verbraucherschutzziele gemäß Artikel 3 des Beschlusses Nr. 20/2004 und der verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 der Kommission leisten.

2.   Förderfähige Antragsteller

Für Projekte, für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft von höchstens 50 % beantragt wird: Finanzbeiträge für Projekte können juristischen Personen und Zusammenschlüssen von juristischen Personen, einschließlich geeigneter unabhängiger öffentlicher Einrichtungen und regionaler Verbraucherorganisationen, gewährt werden, die von Industrie und Handel unabhängig handeln und denen die tatsächliche Durchführung der Vorhaben obliegt. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen an den Projekten 12 Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein, davon drei mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten oder einem Bewerberland.

Projekte, für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft von höchstens 75 % beantragt wird: Finanzbeiträge für Projekte können nur Verbraucherorganisationen aus den neuen Mitgliedstaaten oder den Bewerberländern gewährt werden, die von Industrie und Handel unabhängig handeln und denen die tatsächliche Durchführung der Vorhaben obliegt. Dabei müssen sie Verbraucherorganisationen aus mindestens drei anderen Ländern, aus denen die Antragstellung zulässig ist, als Partner einbeziehen.

Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachstehenden Länder haben:

den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

den EFTA/EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen;

den Bewerberländern: Bulgarien und Rumänien.

3.   Haushaltsmittel und Projektdauer

Die für Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf insgesamt 2,5 Mio. EUR.

Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft darf grundsätzlich 50 % der für die Durchführung förderfähiger Maßnahmen anfallenden Kosten nicht überschreiten. Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses Nr. 20/2004/EG erlaubt jedoch bei bestimmten Projekten einen Gemeinschaftsbeitrag von bis zu 75 % der Kosten einer Maßnahme; für den Zeitraum 2004-2007 schlägt die Kommission vor, Projekte bevorzugt zu berücksichtigen, an denen Verbraucherorganisationen aus den neuen Mitgliedstaaten und den Bewerberländern beteiligt sind.

Die Dauer der Projekte sollte 36 Monate nicht überschreiten.

4.   Einreichungsfrist

Anträge sind der Kommission bis spätestens zum 16. September 2005 zuzusenden.

5.   Weitere Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind auf der nachstehenden Website zu finden:

http://europa.eu.int/comm/consumers/tenders/information/grants/projects_en.htm

Anträge müssen den Anforderungen in den vollständigen Unterlagen genügen und auf den vorgegebenen Formularen eingereicht werden.


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