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Document C2005/069/12

    Rechtssache C-3/05: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Corte d'Appello Cagliari vom 12. November 2004 in dem Rechtsstreit Gaetano Verdoliva gegen J. M. Van der Hoeven B. N. u. a.

    ABl. C 69 vom 19.3.2005, p. 6–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    19.3.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 69/6


    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Corte d'Appello Cagliari vom 12. November 2004 in dem Rechtsstreit Gaetano Verdoliva gegen J. M. Van der Hoeven B. N. u. a.

    (Rechtssache C-3/05)

    (2005/C 69/12)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Die Corte d'Appello Cagliari (Italien) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 12. November 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 6. Januar 2005, in dem Rechtsstreit Gaetano Verdoliva gegen J. M. Van der Hoeven B. N. u. a. um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

    Bestimmt das Brüsseler Übereinkommen einen eigenen Begriff der Kenntnisnahme von Verfahrenshandlungen, oder verweist es dafür auf die einzelstaatlichen Rechtsordnungen?

    Lässt sich der Regelung des Brüsseler Übereinkommens und insbesondere seinem Artikel 36 entnehmen, dass es eine Form gibt, die der nach Artikel 36 des Übereinkommens vorgesehenen Zustellung der Vollstreckbarerklärung gleichwertig ist?

    Löst insbesondere bei unterbliebener oder mangelhafter Zustellung der Vollstreckbarerklärung die Kenntnisnahme von dieser Erklärung gleichwohl den Lauf der in Artikel 36 des Brüsseler Übereinkommens vorgesehenen Frist aus, oder ist dem Übereinkommen selbst vielmehr eine Beschränkung auf bestimmte Formen der Kenntnisnahme von der Erklärung zu entnehmen?


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