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Document C2004/314/13

    Rechtssache C-450/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 27. Oktober 2004

    ABl. C 314 vom 18.12.2004, p. 7–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 314/7


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 27. Oktober 2004

    (Rechtssache C-450/04)

    (2004/C 314/13)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 27. Oktober 2004 eine Klage gegen die Französische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind C. O'Reilly und A.-M. Rouchaud-Joët, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

    1.

    festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, in Kraft gesetzt und die Kommission jedenfalls nicht davon in Kenntnis gesetzt hat;

    2.

    der Französischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 2. Dezember 2002 abgelaufen.


    (1)   ABl. L 149 vom 2.6.2001, S. 34.


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