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Document C2004/300/60

Rechtssache C-425/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 4. Oktober 2004

ABl. C 300 vom 4.12.2004, p. 32–32 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

4.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 300/32


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 4. Oktober 2004

(Rechtssache C-425/04)

(2004/C 300/60)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 4. Oktober 2004 eine Klage gegen die Italienische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Wouter Wils und Claudio Loggi.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 27 der Richtlinie 2001/16/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften getroffen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 20. April 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 110 vom 20.4.2001, S. 1.


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