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Document C2004/299/03
Non-opposition to a notified concentration (Case COMP/M.3569 — WENDEL/BUREAU VERITAS)Text with EEA relevance
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache COMP/M.3569 — WENDEL/BUREAU VERITAS)Text von Bedeutung für den EWR
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache COMP/M.3569 — WENDEL/BUREAU VERITAS)Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 299 vom 4.12.2004, p. 3–3
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
4.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 299/3 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß
(Sache COMP/M.3569 — WENDEL/BUREAU VERITAS)
(2004/C 299/03)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Am 28. Oktober 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf französisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:
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gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor; |
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in Elektronik-Format, über die „CFR“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 32004M3569. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/celex) |