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Document C2004/297/04

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3661 — CDP/STM) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 297 vom 2.12.2004, p. 4–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    2.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 297/4


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3661 — CDP/STM)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2004/C 297/04)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 25. November 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cassa Depositi e Prestiti Spa („CDP“, Italien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen STM Microelectronics („STM“, Holland), das gegenwärtig von Areva SA („Areva“, Frankreich) und France Telecom („FT“, Frankreich) auf der einen Seite und Finmeccanica (Italien) auf der anderen Seite gemeinsam kontrolliert wird, durch Aktienkauf von Finmeccanica.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    CDP: Investmentgesellschaft kontrolliert vom Wirtschaftsministerium

    Areva: tätig im Technologiesektor für Produktion und Transport von Kernenergie und Telekommunikationssystemen

    FT: Telekommunikation

    SMT: Hochtechnologie und Halbleiter.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3661 — CDP/STM, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb:

    http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.


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