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Document 52004TA1130(02)
Court of Auditors — Annual Report concerning the financial year 2003 - Report on the activities of the sixth, seventh, eighth and ninth European Development Funds (EDFs), together with the institutions' replies
Rechnungshof — Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2003 - Bericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), zusammen mit den Antworten der Organe
Rechnungshof — Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2003 - Bericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), zusammen mit den Antworten der Organe
ABl. C 293 vom 30.11.2004, p. 315–384
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
30.11.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 293/315 |
BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES SECHSTEN, SIEBTEN UND ACHTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES SECHSTEN, SIEBTEN, ACHTEN UND NEUNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)
INHALT
Einleitung
Kapitel I — Ausführung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF
Der Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement wurde überarbeitet, ist aber noch verbesserungsfähig
Sonstige Bemerkungen zum Inhalt des Berichts
Schlussfolgerungen
Kapitel II — Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zu den EEF
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2003
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge
Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Überwachungssysteme und -kontrollen
Kapitel III — Weiterverfolgung früherer Bemerkungen
Einbeziehung der EEF in den Gesamthaushaltsplan
Zusammenfassung der früheren Bemerkungen
Entwicklungsstand
Beteiligung der Obersten Rechnungskontrollbehörden der AKP-Staaten an der Prüfung des EEF
Zusammenfassung der früheren Bemerkungen
Entwicklungsstand
Überwachung der Stabex-Mittel
Zusammenfassung der früheren Bemerkungen
Entwicklungsstand
Kapitel IV — Wichtigste Bemerkungen in den vom Hof seit dem letzten Entlastungsverfahren veröffentlichten Sonderberichten
Sonderbericht Nr. 15/2003 über die Prüfung der aus dem EEF finanzierten Programme über Mikroprojekte
BEMERKUNGEN DES HOFES |
ANTWORTEN DER KOMMISSION |
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EINLEITUNG |
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Tabelle 1 — Laufzeit der AKP-EU-Abkommen und der EEF
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KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES SECHSTEN, SIEBTEN, ACHTEN UND NEUNTEN EEF (1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 14 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 36 37 38 39 40 41) |
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Der Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement wurde überarbeitet, ist aber noch verbesserungsfähig |
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Tabelle 2 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2003
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Tabelle 3 — Haushaltsvollzug in den Haushaltsjahren 2000-2003
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Die Kommission beabsichtigt, vor Ende 2007 alle Mittel des 9. EEF zu binden. Wenn die Einbeziehung des EEF in den Gesamthaushaltsplan nicht akzeptiert wird, wird ein neuer EEF notwendig sein, um im Jahr 2008 Mittelbindungen vorzunehmen. Inzwischen wurden die Vorbereitungsarbeiten zu dem 10. EEF bereits eingeleitet, damit zu gegebenem Zeitpunkt die notwendigen Verhandlungen mit den AKP-Staaten und dem Rat stattfinden können. |
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Die für die Festlegung der Ziele verfügbaren Informationen, die sehr umfangreich sind und vor allem aus Sitzungen mit den Leitern der Delegationen und einem Berichterstattungssystem stammen, werden bei der Vorlage des nächsten Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement berücksichtigt. |
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Ende 2003 hat die Kommission einen Beitrag zu dem Globalen Gesundheitsfonds (170 Mio. EUR) gebunden und in voller Höhe gezahlt, der in den Prognosen nicht enthalten war. Dies führte dazu, dass vorübergehend ein Mangel an EEF-Kassenmitteln zu verzeichnen war, Ende 2004 normalisierte sich die Situation wieder, als die Mitgliedstaaten ihre erste Beitragstranche zahlten. |
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Sonstige Bemerkungen zum Inhalt des Berichts |
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Die Kommission nimmt gemeinsam mit der Weltbank und mehreren Mitgliedstaaten aktiv an den Initiativen teil, damit im Einvernehmen mit den Partnerländern Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen festgelegt werden können. |
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Berichte über die Dekonzentration wurden in regelmäßigen Abständen an die Haushaltsbehörde gesandt. |
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Schlussfolgerungen |
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KAPITEL II — ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES RECHNUNGSHOFS ZU DEN EEF
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2003
I. |
Der Europäische Rechnungshof („der Hof“) hat die Rechnung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF und die zugrunde liegenden Vorgänge für das am 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Diese Rechnung umfasst die Jahresabschlüsse, die Übersichten über die finanzielle Ausführung sowie die Jahresabschlüsse und Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB) (1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 14 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 36 37 38 39 40 41). Gemäß den Finanzvorschriften hat der Hof für die EEF-Mittel, deren finanzielle Abwicklung in die Zuständigkeit der Kommission fällt, dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen (1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 14 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 36 37 38 39 40 41). Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsansätzen und -normen durch, mit denen allgemein anerkannte internationale Prüfungsnormen auf den EEF-Bereich angewendet werden. Aus seiner Prüfung ergibt sich für den Hof eine angemessene Grundlage für die nachstehenden Bestätigungsvermerke. |
II. Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Abgesehen von den Auswirkungen der nachfolgenden Sachverhalte:
a) |
nicht auf der Aktivseite der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 ausgewiesene, noch ausstehende Forderungen des EEF (ausgestellte Einziehungsanordnungen im Betrag von 27, 5 Millionen Euro), für deren Vollständigkeit der Hof wegen des Fehlens wirksamer interner Kontrollverfahren keine Gewähr geben kann (1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 14 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 36 37 38 39 40 41) (siehe Ziffer 21); |
b) |
Vorschüsse (400 Millionen Euro), bei denen die Kommission nicht alle wiedereinzuziehenden Beträge ermittelt hat, weshalb der Hof nicht mit Sicherheit sagen kann, welcher Teilbetrag zu den noch festzustellenden Forderungen hinzukommen müsste (siehe Ziffer 21 Buchstabe b)); |
c) |
Stabex-Mittel, deren Verwendung durch die AKP-Staaten die Kommission nur sehr partiell feststelllen kann (Ende 2003 waren die diesbezüglichen Informationen der Kommission noch zu vollständigen) (siehe Ziffer 23); |
d) |
an die EIB überwiesene und nicht verwendete Mittel (209 Millionen Euro), die nicht in der Vermögensübersicht ausgewiesen werden (siehe Ziffer 22); |
vermitteln die Übersichten über die finanzielle Ausführung und die Jahresabschlüsse am 31. Dezember 2003 nach Ansicht des Hofes ein korrektes Bild der Einnahmen und Ausgaben des sechsten, siebten, achten und neunten EEF für dieses Jahr sowie der Finanzlage am Jahresende.
III. Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge
Analyse der Überwachungssysteme und -kontrollen
Ebenso wie im Haushaltsjahr 2002, in dem der Hof auf die Schwachstellen bei den Prüfungen der EEF-Projekte und auf die Unzulänglichkeit der Schlüsselkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung und tatsächlichen Durchführung der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge hingewiesen hat, konnte sich der Hof auch im Jahr 2003 aus den nachstehend genannten Gründen nicht vollständig auf die Überwachungssysteme und -kontrollen der Kommission stützen:
a) |
die Kommission hat im Jahr 2003 den Prozess der Umsetzung der 2001 angenommenen Normen für die interne Kontrolle (1 2 3 7 8 9 10 11 12 13 14 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 36 37 38 39 40 41) in ihren zentralen Dienststellen fortgesetzt, deren Tragweite jedoch insofern begrenzt ist, als ihre Anwendung in den Delegationen an den Dekonzentrationsprozess gekoppelt ist, der erst Ende 2004 abgeschlossen sein wird, und als es nicht genügend Koordinierungsmaßnahmen gibt (siehe Ziffern 25-31); |
b) |
die im Zuge des jährlichen Tätigkeitsberichts 2002 eingeführten oder im Jahr 2003 beschlossenen Aktionspläne wurden umgesetzt in Bezug auf die Strukturierung der externen Prüfungen, die Weiterverfolgung der Prüfungsschlussfolgerungen, die Analyse der mit der Außenhilfe verbundenen Risiken und die Behandlung der wiedereingezogenen Beträge. Nach vollständiger Umsetzung dieser Aktionspläne müsste die Kommission künftig über einen wirksamen Rahmen verfügen, insbesondere auf der Ebene der Delegationen (siehe Ziffern 32-36); |
c) |
die Konzeption der Überwachungssysteme und -kontrollen für die Vertragsvergabe und die Zahlungen auf der Ebene der Delegationen in den AKP-Staaten ist im Allgemeinen zufriedenstellend, doch könnte deren Umsetzung verbessert werden (siehe Ziffern 37-43). |
Prüfung der Vorgänge
Die Prüfung der Vorgänge stützt sich auf die Prüfung der bei den zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel und gegebenenfalls bei den Delegationen in den AKP-Staaten verfügbaren Unterlagen, aber auch auf Unterlagen im Zusammenhang mit Vor-Ort-Kontrollen in sechs AKP-Staaten, bei denen die tatsächliche Durchführung der den Unterlagen entsprechenden Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge geprüft wurde. Der Hof weist darauf hin, dass seine Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit im Bereich der direkten Haushaltsbeihilfen nur den Zeitraum bis zur Überweisung dieser Beihilfen an die Haushalte der Empfängerstaaten betraf (siehe Ziffern 7, 19 und 46). Bei der Prüfung wurden keine wesentlichen Probleme festgestellt.
Schlussfolgerung zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge
Die Schlussfolgerung zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge stützt sich auf die Analyse der Überwachungssysteme und -kontrollen, die durch die Prüfung einer Reihe von Vorgängen ergänzt wird. Ferner stützt sie sich auf eine Analyse des jährlichen Tätigkeitsberichts und der Erklärung des Generaldirektors des Amts für Zusammenarbeit EuropeAid. Auf dieser Grundlage ist der Hof der Ansicht, dass die festgestellten Probleme nicht wesentlich sind, und dass die in der Rechnung erfassten Einnahmen sowie die den einzelnen EEF zugewiesenen Beträge und die Mittelbindungen und Zahlungen für das betreffende Jahr insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsmäßig sind.
6. und 7. Oktober 2004
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
Europäischer Rechnungshof |
12, rue Alcide De Gasperi, L-1615 Luxemburg |
BEMERKUNGEN DES HOFES |
ANTWORTEN DER KOMMISSION |
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Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
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Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
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Ab 1. Januar 2005 wird es nach der Einführung der periodengestützten Rechungsführung möglich sein, für potentielle Einziehungsanordnungen Rückstellungen auszuweisen. |
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Nach der Einführung des periodengestützten Rechungsführungssystems werden ab 2005 solche Transaktionen (an Finanzmittler gezahlte Vorschüsse) als Aktivposten in der Vermögensübersicht entsprechend Artikel 135 Absatz 3 der 9. EEF-Finanzregelung ausgewiesen werden. |
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Die Kommission beabsichtigt, die relevanten Informationen zu dem lokalen Stabex-Konto in eine Bestandsaufnahme aufzunehmen. Die lokalen Konten gehören nicht der Kommission, auch wenn sie für ihre Verwendung gegenzeichnen muss. Diese detaillierte Bestandsaufnahme muss also in den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement aufgenommen werden. Der Empfehlung des Hofes nachkommend wird ein Vermerk zu dieser Frage in die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 eingeschlossen. |
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Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge |
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Analyse der Überwachungssysteme und -kontrollen |
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Die auf Kommissionsebene bestehenden Überwachungssysteme und -kontrollen werden weiter verbessert |
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Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle |
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Im Rahmen der jährlichen Erklärung des Generaldirektors wurde keine der aufgezeigten Schwachstellen als signifikant eingestuft. Die Kommission hat bereits in ihrer Antwort auf Ziffer 30 des Jahresberichts 2002 des Rechnungshofes mitgeteilt, dass es auf der Grundlage der gesamten für die EEF eingerichteten Kontrollsysteme möglich ist, die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu gewährleisten. Anhand dieses Systems kann interveniert werden, um eventuelle Schwachstellen der lokalen Behörden auszugleichen. |
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Umsetzung der Aktionspläne |
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Außerdem wurde das System Cris Audit im Laufe des Jahres 2004 für den EEF eingerichtet. Es existiert jedoch bereits ein Berichterstattungssystem über die Prüfungen, in dem die Informationen über den Ablauf der Prüfung (Leistungsbeschreibung, Bestellschein, Kontrollbesuch, vorläufiger Bericht usw.) und über die wichtigsten Feststellungen der Prüfer enthalten sind. |
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Die Kommission erklärt sich damit einverstanden, dass die Weiterverfolgung der Prüfungsfeststellungen effizienter koordiniert werden müsste, deshalb hat sie im Jahr 2004 ein Berichterstattungssystem zur Weiterverfolgung eingerichtet. |
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Dank der im Jahr 2004 im Amt für Zusammenarbeit EuropeAid eingerichteten Ex-post-Kontrollen der Transaktionen kann das Problem der Einziehungsanordnungen innerhalb eines umfassenden Kontrollrahmens behandelt werden, der neben den regelmäßigen Aktivitäten der nachgeordnet bevollmächtigen Anweisungsbefugten im Bereich der Einziehungen besteht. Der mit einer intensiveren Verwaltung vor Ort einhergehende Dekonzentrationsprozess dürfte ebenfalls zu einer besseren Verwaltung der Einziehungsanordnungen beitragen. |
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Die Konzeption der auf der Ebene der AKP-Staaten bestehenden Überwachungssysteme und -kontrollen ist im Allgemeinen gut |
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Im Rahmen der Dekonzentration wurden die Delegationen verstärkt, damit sie ihre Aufgaben ordentlich erfüllen können. |
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Schlussfolgerung zu den Überwachungssystemen und -kontrollen |
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Prüfung der Vorgänge |
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Außerdem muss auf die wichtigsten Grundsätze verwiesen werden, die bei der Auszahlung der Tranchen der Haushaltsbeihilfe beachtet werden müssen:
Die Kommission schließt sich dem Standpunkt des Hofes an, wonach eine sorgfältige und rigorose Überwachung der Situation der öffentlichen Finanzen in den Empfängerstaaten von Haushaltsbeihilfen sehr wichtig ist. Der Rahmen für die Analyse der öffentlichen Finanzen, der 28 Indikatoren umfasst und gemeinsam mit anderen Geberländern innerhalb des Projekts „Public Expenditure and Financial Accountability“ ausgearbeitet worden ist, wurde im Jahr 2004 in mehreren AKP-Staaten getestet, damit er im Jahr 2005 zur Anwendung gelangen kann. Schließlich wurde seit 2003 am Sitz des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid ein Schema zur Überwachung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen ausgearbeitet, das es den Delegationen ermöglicht, halbjährlich über dieses Thema Bericht zu erstatten. |
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Mittelbindungen |
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Circa 99 % der Finanzierungsabkommen wurden von der Kommission innerhalb von 60 Tagen unterzeichnet. Bei den wenigen Ausnahmen handelt es sich um Fälle (insbesondere direkte Haushaltsbeihilfen), in denen sich nach dem Beschluss herausstellte, dass die Voraussetzungen für die Abfassung des Finanzierungsabkommens nicht mehr erfüllt sind; um also ein ordentliches Finanzmanagement aufrechtzuerhalten, ist abzuwarten, bis die Voraussetzungen wieder erfüllt sind, erst dann kann das Finanzierungsabkommen unterzeichnet werden. |
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Rechtliche Einzelverpflichtungen |
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Die Kommission möchte aber hervorheben, dass der Hof in diesem Zusammenhang keine negativen finanziellen Auswirkungen feststellte. |
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Zahlungen |
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Jährlicher Tätigkeitsbericht und Erklärung des Generaldirektors des Amts für Zusammenarbeit EuropeAid |
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Der jährliche Tätigkeitsbericht deckt alle von dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten verwalteten Tätigkeiten ab, er enthält aber keine Aufschlüsselung nach den Finanzierungsquellen der Programme. In diesem Sinne beziehen sich die Informationen und Bewertungen zu dem Kontrollsystem sowie die Erklärung auf die Funktionsweise des gesamten Systems, ohne zwischen Haushaltsplan und EEF zu unterscheiden. Der Bericht konzentriert sich eher auf das tätigkeitsbezogene Konzept (ABB-Konzept), das über den strikten Rahmen der Unterscheidung Haushaltsplan/EEF hinausgeht. So deckt die Tätigkeit „Beziehungen mit AKP-Ländern und ÜLG“ Vorgänge ab, die aus Mitteln des Haushaltsplans der Gemeinschaften und aus EEF-Mitteln finanziert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass in einem besonderen Abschnitt des Berichts die Informationen nach ABB-Tätigkeiten separat aufgeführt sind. Die Kommission wird den Wünschen des Hofes Rechnung tragen, wobei sie die Ziele der Jährlichen Tätigkeitsberichte und das für sie vorgeschriebene Format respektieren muss. |
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Die EEF-Konten enthielten keine Informationen zur Verwendung der STABEX-Mittel durch die Empfängerländer; denn sobald diese Mittel an die Empfängerländer im Rahmen der „Transferabkommen“ überwiesen sind, gehören sie ihnen und sind nicht länger in den EEF-Konten ausgewiesen. Die Empfängerländer (siehe Antwort auf Ziffer 43) müssen der Kommission über die Verwendung dieser Mittel Bericht erstatten. Die Kommission hat nach Befassung des Ministerrats (EG—AKP) die Möglichkeit, die Anwendung von Entscheidungen über neue Transfers auszusetzen, wenn die von dem Empfängerland vorgelegten Informationen als nicht befriedigend eingestuft werden. Auf der Grundlage der von den Empfängerländern in der Vergangenheit erhaltenen Informationen hielt es die Kommission nicht für notwendig, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Da jedoch wegen des Fehlens eines harmonsierten Berichterstattungssytems die von den Delegationen erhaltenen Informationen nicht einheitlich waren, führte die Kommission im Jahr 2003 eine Bestandsaufnahme dieser Mittel ein, um somit eine Überwachung außerhalb der Bücher durchzuführen und alle verfügbaren Informationen zu konsolidieren. |
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Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Überwachungssysteme und -kontrollen |
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Tabelle 4 — DAS 2003 zu den EEF: Potenzielle Indikatoren aufgrund der Prüfungstätigkeit
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KAPITEL III — WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN |
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Einbeziehung der EEF in den Gesamthaushaltsplan |
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Zusammenfassung der früheren Bemerkungen |
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Entwicklungsstand |
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Beteiligung der Obersten Rechnungskontrollbehörden der AKP-Staaten an der Prüfung des EEF |
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Zusammenfassung der früheren Bemerkungen |
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Die Kommission beabsichtigt, einen Vorschlag vorzulegen, um ihre Unterstützung für die ORKB zu systematisieren und besser zu strukturieren. Eine solche Unterstützung wird in Abstimmung mit allen von der Haushaltsbeihilfe betroffenen Partnern, insbesondere den Mitgliedstaaten, im Rahmen von Aktionsplänen erfolgen, die sich auf die in jedem AKP-Land laufenden Programme zur Reform der öffentlichen Finanzen stützen. |
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Entwicklungsstand |
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Überwachung der Stabex-Mittel |
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Zusammenfassung der früheren Bemerkungen |
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Das Stabex-Instrument existiert seit dem 9. EEF nicht mehr, und das Instrument FLEX, das in dem Abkommen von Cotonou vorgesehen ist, wird in dem standardisierten Buchführungssystem des EEF vollständig erfasst. Die vom Hof aufgezeigten Probleme werden also künftig nicht mehr auftreten (siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 68). |
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Entwicklungsstand |
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Was die Bemerkung des Hofes zu Papua-Neuguinea und zu den Salomoninseln anbelangt, so leitete die Kommission eine Prüfung ein. |
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KAPITEL IV — WICHTIGSTE BEMERKUNGEN IN DEN VOM HOF SEIT DEM LETZTEN ENTLASTUNGSVERFAHREN VERÖFFENTLICHTEN SONDERBERICHTEN |
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Sonderbericht Nr. 15/2003 über die Prüfung der aus dem EEF finanzierten Programme über Mikroprojekte |
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Wenn die Verwaltungsstäbe nicht immer eine eindeutige Rechtstellung haben, so sind doch ihre wesentlichen Beziehungen zu dem nationalen Anweisungsbefugten in Protokollen oder Verträgen festgelegt. Die Projekte mit langer Vorbereitungszeit sind durch zögerliche Durchführung und langsame Auszahlung der Mittel gekennzeichnet; allerdings ist es oft so, dass die Gebietskörperschaften ein besseres Verständnis für diese Projekte aufbringen und ihren Sinn gut erfassen. Im Rahmen des 9. EEF sind jetzt geeignete Vorschriften erlassen, um Zuverlässigkeit und Wirksamkeit bei der Verwaltung der „Kostenvoranschläge“ zu verbessern. Das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid hat jetzt ein Verzeichnis über laufende und seit Januar 2003 abgeschlossene Mikroprojekte fertiggestellt. |
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Das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid beabsichtigt Folgendes: |
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(1) Das erste dieser Abkommen, nämlich das Abkommen von Yaunde I, wurde 1964 geschlossen. Das jüngste Abkommen (Cotonou) wurde am 23. Juni 2000 geschlossen.
(2) Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten EEF, Artikel 96, 103 und 112: Der Hof hat in seiner Stellungnahme Nr. 12/2002 zum Entwurf dieser Finanzregelung auf die Tragweite dieser Artikel hingewiesen, die eine Beschneidung der Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments nach sich ziehen.
(3) Beim neunten EEF ist die Kommission somit zuständig für die Verwaltung von 13,2 Milliarden Euro und die EIB für die Verwaltung von 2,2 Milliarden Euro.
(4) Die AKP-EU-Abkommen, mit denen die EEF geschaffen werden, enthalten einen Artikel, in dem es heißt: „Die Mittel, die am Ende des letzten Jahres der Geltungsdauer dieses (…) Abkommens nicht gebunden oder ausgezahlt sind, werden unter denselben wie den in diesem (…) Abkommen vorgesehenen Bedingungen verwendet, bis sie erschöpft sind“. (Artikel 216 des Abkommens von Lomé III sowie Artikel 284 Absatz 2 des Abkommens von Lomé IV und Artikel 4 des zweiten Finanzprotokolls zum überarbeiteten Abkommen von Lomé IV).
(5) Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens.
(6) Die programmierbare Hilfe wird definiert im Rahmen der mit den AKP-Staaten geschlossenen nationalen und regionalen Richtprogramme (NRP bzw. RRP).
(7) Beim sechsten, siebten und achten EEF werden diese Operationen nach wie vor von der EIB unter der Verantwortung der Kommission durchgeführt.
(8) Bei Beträgen von weniger als 2 Millionen Euro ist keine positive Stellungnahme des EEF-Ausschusses erforderlich.
(9) Frühere primäre Mittelbindungen.
(10) Die Funktion des nationalen Anweisungsbefugten wird im Allgemeinen vom Finanzminister des jeweiligen AKP-Staates wahrgenommen.
(11) Frühere sekundäre Mittelbindungen.
(12) Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan, Artikel 91 Absatz 1 Unterabsatz 2.
(13) Mitteilung vom 16. Mai 2000, SEK(2000) 814/5.
(14) Dieses Kapitel enthält die Ergebnisse einer begrenzten prüferischen Durchsicht durch den Hof des Berichts über Haushaltsführung und Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2003.
(15) Ursprüngliche Mittel des sechsten, siebten, achten und neunten EEF, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.
(16) Einschließlich Stabex-Transfers (siebter EEF: 104 Millionen Euro, achter EEF: 87 Millionen Euro, insgesamt: 191 Millionen Euro).
(17) In Prozent der Mittel.
(18) Davon 732,9 Millionen Euro für Mittelbindungen, 347,4 Millionen Euro für rechtliche Einzelverpflichtungen und 97,7 Millionen Euro für Zahlungen im Rahmen der vorgezogenen Durchführung des Abkommens von Cotonou.
(19) Damit die Vergleichbarkeit mit früheren Haushaltsjahren gewährleistet ist, umfassen diese Zahlen auch die von der EIB im Rahmen ihrer neuen Verwaltungsautonomie verwalteten Operationen (Mittelausstattung: 2 245 Millionen Euro, Mittelbindungen: 366 Millionen Euro, rechtliche Einzelverpflichtungen: 140 Millionen Euro, Zahlungen: 4 Millionen Euro).
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Finanzausweise zum 31. Dezember 2003.
(20) Aus diesem Grund ist es dem Hof nicht mehr möglich, die Tabelle 2 so im Detail auszuarbeiten wie für die früheren Haushaltsjahre und Erläuterungen dazu vorzubringen.
(21) So wie in Artikel 96 Absatz 1 und den Artikeln 100, 101 und 125 Absatz 2 der Finanzregelung für den neunten EEF festgelegt; konkret handelt es sich dabei einerseits um die vom Rechnungsführer erstellten Vermögensübersichten und dazugehörigen Übersichten und andererseits um die Haushaltsrechnungen mit den vom Hauptanweisungsbefugten und vom Rechnungsführer gemeinsam erstellten Tabellen. Diese Jahresabschlüsse werden für jeden der vier EEF einzeln und einmal in konsolidierter Form erstellt. Die Jahresabschlüsse und die Informationen der EIB werden nicht durch die vorliegende Erklärung abgedeckt (siehe Fußnote 15).
(22) Gemäß Artikel 103 Absatz 3 der oben erwähnten Finanzregelung; zusammen mit Artikel 1 der genannten Finanzregelung bedeutet dies, dass die Zuverlässigkeitserklärung nicht den von der EIB unter ihrer Verantwortung verwalteten Teil der Mittel des neunten EEF abdeckt (die betreffenden Beträge erscheinen in Fußnote 5 zu Tabelle 2 von Kapitel I).
(23) Der Generaldirektor für Haushalt hat in seiner Erklärung zwei Vorbehalte in Bezug auf die Rechnungsführung für den EEF geltend gemacht, nämlich erstens zu den wegen der veralteten Konzeption des Systems begrenzten Möglichkeiten für eine modernere Darstellung der Vermögenslage und zweitens zum Rechnungsführungssystem (siehe auch Kapitel 1, den Gesamthaushaltsplan betreffender Teil, Ziffer 1.8)
(24) SEK(2001) 875, von der Kommission am 27. Juni 2001 angenommen.
(25) Anstatt am 30. April 2004, wie in den Artikel 102 und 135 der weiter oben erwähnten Finanzregelung vorgesehen; am 28. Mai 2004 wurde jedoch ein Vorentwurf übermittelt.
(26) In Bezug auf die in Artikel 96 und Artikel 125 Absatz 2 der Finanzregelung für den neunten EEF erwähnten Informationen über die von der EIB verwalteten EEF-Mittel ist festzuhalten, dass die Kommission dem Hof keine Übersicht über die Entwicklung der Mittelausstattungen im Haushaltsjahr vorgelegt hat und keine Übersicht über den Gesamtbetrag der Mittelbindungen und der Zahlungen für jedes Land. Diese zusätzlichen Informationen wurden dem Hof erst am 24. August 2004 von der EIB übermittelt.
(27) Gemäß Artikel 103 Absatz 2 und Artikel 135 der oben erwähnten Finanzregelung; der Hof erhielt jedoch am 14. September 2004 inoffiziell eine im Prinzip endgültige Fassung der Rechnungen.
(28) Gemäß Artikel 96 Absatz 2 der oben erwähnten Finanzregelung.
(29) Der Generaldirektor für Haushalt hat in seiner Erklärung zwei Vorbehalte in Bezug auf die Rechnungsführung für den EEF geltend gemacht, nämlich erstens zu den wegen der veralteten Konzeption des Systems begrenzten Möglichkeiten für eine modernere Darstellung der Vermögenslage und zweitens zum Rechnungsführungssystem (siehe auch Kapitel 1, den Gesamthaushaltsplan betreffender Teil, Ziffer 1.8).
(30) Vermerk AIDCO/HCS D(2002) 37709.
(31) SEK(2004) 318.
(32) Diese Finanzierungsabkommen betreffen etwas weniger als 1 % der beschlossenen Beträge.
(33) Uganda, Malawi, Ghana, Simbabwe, Madagaskar und Sambia.
(34) Kenia, Papua-Neuguinea, Salomoninseln, Senegal, Mali und Mauretanien.
Quelle: Rechnungshof.
(35) Zuletzt im Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten und achten EEF für das Haushaltsjahr 2002 (Ziffer 10 und diesbezügliche Antwort).
(36) Insbesondere anlässlich der Analyse der Jahresberichte des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten und achten EEF für die Haushaltsjahre 1999 (Ziffern 46-47), 2001 (Ziffern 46-47) und 2002 (Ziffern 39-43).
(37) Antwort der Kommission zu Ziffer 41 des Berichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten und achten EEF für das Haushaltsjahr 2002.
(38) Ziffer 23 des Entlastungsberichts für das Haushaltsjahr 2002.
(39) Insbesondere im Sonderbericht Nr. 2/95 (ABl. C 167 vom 3.7.1995) und zuletzt in seinen Jahresberichten über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten und achten EEF für die Haushaltsjahre 2001 (Ziffer 19) und 2002 (Ziffern 49-51).
(40) Bericht des Generaldirektors des Amts für Zusammenarbeit EuropeAid für 2003.
(41) Artikel 186 Absatz 2 des Abkommens von Lomé IV.
Abbildung zum konsolidierten sechsten, siebten, achten und neunten EEF zum 31. Dezember 2003
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(1) Dieser Gesamtbetrag der Mittel in der Haushaltsrechnung (43 408,6 Millionen Euro) differiert um 24,1 Millionen Euro vom Gesamtbetrag der Mittel in der konsolidierten Vermögensübersicht (43 432,7 Millionen Euro), weil in der Haushaltsrechung die kapitalisierten Zinsen im Zusammenhang mit dem Stabex-Instrument (27 Millionen Euro) nicht aufgeführt werden sowie andere Operationen von geringer Bedeutung (0,3 Millionen Euro) und die Rückstellungen für Wertverluste bei den Wertpapieranlagen (– 3,2 Millionen Euro).
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der Haushaltsrechnung und des buchmäßigen Saldos für den EEF für das Jahr 2003.
ANHÄNGE
ANHANG I
Finanzinformationen
INHALT
VORBEMERKUNGEN
Quellen der Finanzdaten
Währungseinheit
Verwendete Abkürzungen und Zeichen
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ÜBER DEN HAUSHALTSPLAN
1. |
Ursprung des Haushaltsplans |
2. |
Rechtsgrundlage |
3. |
Die wichtigsten in den Verträgen und in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze |
4. |
Inhalt und Gliederung des Haushaltsplans |
5. |
Finanzierung des Haushaltsplans (Haushaltseinnahmen) |
6. |
Arten von Haushaltsmitteln |
7. Ausführung des Haushaltsplans
7.1. |
Verantwortung für die Ausführung |
7.2. |
Ausführung der Einnahmen |
7.3. |
Ausführung der Ausgaben |
7.4. |
Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und Ermittlung des Saldos des Haushaltsjahres |
8. |
Rechnungslegung |
9. |
Externe Kontrolle |
10. |
Entlastung und Folgemaßnahmen |
ABBILDUNGEN
VORBEMERKUNGEN
QUELLEN DER FINANZDATEN
Die in den Abbildungen dieses Anhangs dargestellten Finanzdaten sind dem Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaften (1) und den sonstigen von der Kommission vorgelegten Finanzausweisen entnommen. Die geografische Aufschlüsselung wurde anhand der im EDV-Rechnungsführungssystem der Kommission (Sincom 2) enthaltenen Ländercodes erstellt. Wie die Kommission betont, sind sämtliche Aufschlüsselungen von Einnahmen oder Ausgaben nach Mitgliedstaaten das Ergebnis arithmetischer Vorgänge, die einen unvollständigen Eindruck von den Vorteilen vermitteln, die den einzelnen Mitgliedstaaten aus der Union erwachsen. Infolgedessen sind die entsprechenden Angaben mit Vorsicht zu interpretieren.
WÄHRUNGSEINHEIT
Alle Finanzdaten werden in Millionen Euro angegeben. Die ausgewiesenen Gesamtbeträge entsprechen der Rundung der genauen Einzelwerte und somit nicht unbedingt der Summe der gerundeten Zahlen.
VERWENDETE ABKÜRZUNGEN UND ZEICHEN
Abb. |
Abbildung, auf die in anderen Abbildungen verwiesen wird (beispielsweise Abb. III) |
ABl. |
Amtsblatt der Europäischen Union |
AT |
Österreich |
BE |
Belgien |
BNE |
Bruttonationaleinkommen |
DE |
Deutschland |
DK |
Dänemark |
DKK |
Dänische Krone |
E |
Einzelplan des Haushaltsplans |
EAG oder Euratom |
Europäische Atomgemeinschaft |
EFTA |
Europäische Freihandelszone |
EG |
Europäische Gemeinschaft(en) |
EGKS |
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
EL |
Griechenland |
ES |
Spanien |
EU |
Europäische Union |
EU-15 |
Europäische Union der 15 Mitgliedstaaten |
EWG |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
FI |
Finnland |
FR |
Frankreich |
GBP |
Pfund Sterling |
GM |
Getrennte Mittel |
HO |
Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 |
IE |
Irland |
IT |
Italien |
K |
Kapitel des Haushaltsplans |
LU |
Luxemburg |
MFV |
Mittel für Verpflichtungen |
MFZ |
Mittel für Zahlungen |
MwSt. |
Mehrwertsteuer |
NGM |
Nicht getrennte Mittel |
NL |
Niederlande |
PT |
Portugal |
SE |
Schweden |
SEK |
Schwedische Krone |
T |
Titel des Haushaltsplans |
TE |
Teileinzelplan des Haushaltsplans |
UK |
Vereinigtes Königreich |
VE |
Verpflichtungsermächtigungen |
ZE |
Zahlungsermächtigungen |
0,0 |
Angabe liegt zwischen Null und 0,05 |
— |
Keine Angabe |
% |
Prozent |
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ÜBER DEN HAUSHALTSPLAN
1. URSPRUNG DES HAUSHALTSPLANS
Im Haushaltsplan sind die Ausgaben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft veranschlagt. Auch die Verwaltungsausgaben für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie alle sonstigen haushaltswirksamen Ausgaben, die der Rat zur Umsetzung von Maßnahmen in diesen Politikbereichen für erforderlich hält, sind im Haushaltsplan veranschlagt.
2. RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan sind die Finanzvorschriften der Verträge von Rom (2) (3) (Artikel 268-280 EG-Vertrag und Artikel 171-183 EAG-Vertrag) sowie die Haushaltsordnung (4).
3. DIE WICHTIGSTEN IN DEN VERTRÄGEN UND IN DER HAUSHALTSORDNUNG VERANKERTEN HAUSHALTSGRUNDSÄTZE
Alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften sind in einen Gesamthaushaltsplan einzusetzen (Einheit und Haushaltswahrheit). Der Haushaltsplan wird für die Dauer eines Haushaltsjahres festgestellt (Jährlichkeit). Er ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen (Haushaltsausgleich). Die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen in Euro (Rechnungseinheit). Die Einnahmen dienen unterschiedslos zur Finanzierung aller Ausgaben und sind ebenso wie die Ausgaben in voller Höhe ohne vorherige Verrechnung in den Haushaltsplan einzustellen und später in den Rechnungsabschlüssen auszuweisen (Gesamtdeckung). Die Mittel werden nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert; die Kapitel sind in Artikel und Posten untergliedert (Spezialität). Die Haushaltsmittel sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. sparsam, wirtschaftlich und wirksam, zu verwenden (Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung). Für die Aufstellung des Haushaltsplans, den Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung gilt das Transparenzgebot (Transparenz). Zu diesen allgemeinen Haushaltsgrundsätzen bestehen einige Ausnahmen.
4. INHALT UND GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS
Der Haushaltsplan umfasst eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und Einzelpläne mit den Einnahmen- und Ausgabenplänen der Organe. Die acht Einzelpläne sind: I — Parlament; II — Rat; III — Kommission; IV — Gerichtshof; V — Rechnungshof; VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss; VII — Ausschuss der Regionen und VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter.
Innerhalb eines jeden Einzelplans werden die Einnahmen und Ausgaben nach Art oder Bestimmung in Haushaltslinien (Titel, Kapitel, Artikel und ggf. Posten) gegliedert.
5. FINANZIERUNG DES HAUSHALTSPLANS (HAUSHALTSEINNAHMEN)
Die Finanzierung des Haushaltsplans erfolgt hauptsächlich durch die Eigenmittel der Gemeinschaften: Agrarzölle, Zucker- und Isoglukoseabgaben; Zölle; MwSt.- und BNE-Eigenmittel (5).
Neben den Eigenmitteln bestehen noch weitere Einnahmen, denen indessen nur sehr geringe Bedeutung zukommt (siehe Abbildung I).
6. ARTEN VON HAUSHALTSMITTELN
Zur Deckung der vorgesehenen Ausgaben wird im Haushaltsplan zwischen folgenden Arten von Haushaltsmitteln unterschieden:
a) |
Getrennte Mittel (GM) dienen zur Finanzierung von Mehrjahresvorhaben in bestimmten Haushaltsbereichen. Sie umfassen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE):
|
b) |
Nicht getrennte Mittel (NGM) ermöglichen Mittelbindungen und Zahlungen für auf ein Jahr begrenzte Maßnahmen in jedem Haushaltsjahr. |
Somit ist es wichtig, für jedes Haushaltsjahr die folgenden beiden Gesamtbeträge zu ermitteln:
a) |
den Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen (MFV) (6) = nicht getrennte Mittel (NGM) + Verpflichtungsermächtigungen (VE) (6); |
b) |
den Gesamtbetrag der Mittel für Zahlungen (MFZ) (6) = nicht getrennte Mittel (NGM) + Zahlungsermächtigungen (ZE) (6). |
Die Haushaltseinnahmen dienen zur Deckung der Mittel für Zahlungen. Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht durch Einnahmen gedeckt sein.
Das folgende vereinfachte Schema (mit fiktiven Beträgen) zeigt die Auswirkung dieser Mittelarten in den verschiedenen Haushaltsjahren.
7. AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
7.1. Verantwortung für die Ausführung
Die Kommission führt den Haushaltsplan in eigener Verantwortung gemäß der Haushaltsordnung und im Rahmen der bewilligten Mittel aus. Die Kommission erkennt den anderen Organen die zur Ausführung ihrer jeweiligen Einzelpläne erforderlichen Befugnisse zu (7). In der Haushaltsordnung werden die Ausführungsmodalitäten und insbesondere die Zuständigkeiten der Anweisungsbefugten, Rechnungsführer, Zahlstellenverwalter und Internen Rechnungsprüfer der Organe näher geregelt. In den zwei wichtigsten Spezialbereichen (EAGFL-Garantie und Strukturfonds) erfolgt die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel gemeinsam mit den Mitgliedstaaten.
7.2. Ausführung der Einnahmen
Die veranschlagten Einnahmen werden vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch Berichtigungshaushaltspläne in den Haushaltsplan eingesetzt.
Die haushaltsmäßige Ausführung der Einnahmen besteht in der Feststellung der Forderungen und in der Einziehung der den Gemeinschaften zustehenden Beträge (Eigenmittel und sonstige Einnahmen). Sie erfolgt nach besonderen Durchführungsbestimmungen (8). Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahres entsprechen der Summe, die sich aufgrund der Einziehung der festgestellten Forderungen des laufenden Haushaltsjahres und der Einziehung der aus vorhergehenden Haushaltsjahren noch einzuziehenden Forderungen ergibt.
7.3. Ausführung der Ausgaben
Die veranschlagten Ausgaben werden in den Haushaltsplan eingesetzt.
Die haushaltsmäßige Ausführung der Ausgaben, d. h. die Entwicklung und Verwendung der Mittel, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
a) |
Mittel für Verpflichtungen:
|
b) |
Mittel für Zahlungen:
|
7.4. Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und Ermittlung des Saldos des Haushaltsjahres
Nach Abschluss jedes Haushaltsjahres werden die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug erstellt. Daraus ergibt sich der Saldo des Haushaltsjahres, der im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahres eingesetzt wird.
8. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung eines Haushaltsjahres wird spätestens am 1. Mai des folgenden Haushaltsjahres dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof vorgelegt. Sie umfasst den Jahresabschluss und die Übersicht über den Haushaltsvollzug, denen ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement beigefügt ist.
9. EXTERNE KONTROLLE
Seit 1977 erfolgt die externe Kontrolle des Haushaltsplans durch den Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (9). Der Rechnungshof prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans. Der Rechnungshof legt dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Er prüft auch die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Die Prüfungen können vor Abschluss des betreffenden Haushaltsjahres durchgeführt werden; sie werden anhand der Rechnungsunterlagen und erforderlichenfalls an Ort und Stelle bei den Organen der Gemeinschaft, in den Mitgliedstaaten und in Drittländern durchgeführt. Der Rechnungshof erstellt nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresbericht; er kann ferner jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen und auf Antrag eines beliebigen Organs der Gemeinschaft Stellungnahmen abgeben.
10. ENTLASTUNG UND FOLGEMAßNAHMEN
Seit 1977 gelten folgende Bestimmungen (10): Auf Empfehlung des Rates erteilt das Parlament vor dem 30. April des zweiten Jahres nach dem betreffenden Haushaltsjahr der Kommission Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans. Zu diesem Zweck prüfen Rat und Parlament die von der Kommission vorgelegte Rechnung sowie den Jahresbericht und die Sonderberichte des Rechnungshofes. Die Organe müssen alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den in den Entlastungsbeschlüssen enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten, und über die getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten.
ABBILDUNGEN
HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2003 UND AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS IM HAUSHALTSJAHR 2003
Abb. I |
Haushaltsplan 2003 — Veranschlagte Einnahmen und endgültige Mittel für Zahlungen |
Abb. II |
Haushaltsplan 2003 — Mittel für Verpflichtungen |
Abb. III |
Im Jahr 2003 verfügbare Mittel für Verpflichtungen und ihre Verwendung nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau |
Abb. IV |
Im Jahr 2003 verfügbare Mittel für Zahlungen und ihre Verwendung nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau |
Abb. V |
Im Jahr 2003 erhobene Eigenmittel nach Mitgliedstaaten — Tatsächlich getätigte Einnahmen |
Abb. VI |
Im Jahr 2003 in den einzelnen Mitgliedstaaten getätigte Zahlungen |
HISTORISCHE DATEN ZUR AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS (1999-2003)
Abb. VII |
Entwicklung und Verwendung der Mittel für Zahlungen im Zeitraum 1999-2003 nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau |
Abbildung I Haushaltsplan 2003 — Veranschlagte Einnahmen und endgültige Mittel für Zahlungen [kriterien für Einnahmen siehe „Grundlegende Informationen über den Haushaltsplan“, Ziffer 7.2; Kriterien für Ausgaben siehe „Grundlegende Informationen über den Haushaltsplan“, Ziffer 7.3, und weiterführende Informationen siehe Abb. IV, Spalte (a)] |
|
Abbildung II Haushaltsplan 2003 — Mittel für Verpflichtungen [nach Berichtigungshaushaltsplänen; weiterführende Informationen siehe Abb. III, Spalte (b)] |
|
Anmerkung: Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen ist nicht mit den Einnahmen 2003 ausgeglichen, da die Verpflichtungsermächtigungen auch Beträge enthalten, die erst durch Einnahmen späterer Haushaltsjahre finanziert werden. |
Abbildung III
Im Jahr 2003 verfügbare Mittel für Verpflichtungen und ihre Verwendung nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau
(Millionen Euro und %) |
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Finanzielle Vorausschau — Rubriken und Untergliederung [Einzelpläne (E), Teileinzelpläne (TE), Titel (T) und Kapitel (K) zum Haushaltseingliederungsplan 2003 in Klammern] |
Finanzielle Vorausschau |
Endgültige Mittel |
Verwendung der Mittel |
||||||
Betrag (16) |
Anteil (%) |
2003 eingegangene Mittelbindungen |
Verwen- dungs- rate (%) |
Mittel- übertra- gungen auf 2004 (17) |
Annul- lierungen |
Anteil (%) |
|||
(a) |
(b) |
(b)/(a) |
(c) |
(c)/(d) |
(d) |
(e) = (b) -(c) -(d) |
(e)/(b) |
||
1. |
Gemeinsame Agrarpolitik |
47 378 |
44 864,5 |
94,7 |
44 462,0 |
99,1 |
41,4 |
361,2 |
0,8 |
|
Märkte |
|
40 117,2 |
|
39 782,4 |
99,2 |
0,2 |
334,7 |
0,8 |
1.1 |
Ackerkulturen (K B1-10) |
|
16 815,0 |
|
16 809,4 |
100,0 |
— |
5,6 |
0,0 |
1.2 |
Zucker (K B1-11) |
|
1 278,0 |
|
1 277,4 |
100,0 |
— |
0,6 |
0,0 |
1.3 |
Fette und Eiweißpflanzen (K B1-12 und 13) |
|
2 737,0 |
|
2 734,9 |
99,9 |
— |
2,1 |
0,1 |
1.4 |
Obst und Gemüse (K B1-15) |
|
1 559,0 |
|
1 532,2 |
98,3 |
— |
26,8 |
1,7 |
1.5 |
Wein (K B1-16) |
|
1 244,0 |
|
1 213,0 |
97,5 |
— |
31,0 |
2,5 |
1.6 |
Tabak (K B1-17) |
|
973,0 |
|
960,2 |
98,7 |
— |
12,8 |
1,3 |
1.7 |
Milcherzeugnisse (K B1-20) |
|
2 801,0 |
|
2 796,2 |
99,8 |
— |
4,8 |
0,2 |
1.8 |
Fleisch, Eier, Geflügel (K B1-21 bis 24) |
|
10 425,5 |
|
10 344,3 |
99,2 |
— |
81,2 |
0,8 |
1.9 |
Sonstige Märkte (K B1-14 und 18) |
|
1 242,0 |
|
1 221,2 |
98,3 |
— |
20,8 |
1,7 |
1.10 |
Sonstige Maßnahmen (K B1-25 bis 39) |
|
1 042,7 |
|
893,5 |
85,7 |
0,2 |
149,1 |
14,3 |
1.11 |
Entwicklung des ländlichen Raums und flankierende Maßnahmen (T B1-4 und 5) |
|
4 747,3 |
|
4 679,6 |
98,6 |
41,2 |
26,5 |
0,6 |
2. |
Strukturmaßnahmen |
33 968 |
34 012,5 |
100,1 |
33 987,0 |
99,9 |
3,7 |
21,9 |
0,1 |
|
Strukturfonds |
|
31 130,4 |
31 109,7 |
99,9 |
0,3 |
20,5 |
0,1 |
|
2.1 |
Ziel 1 (K B2-10) |
|
21 577,1 |
|
21 576,9 |
100,0 |
0,0 |
0,2 |
0,0 |
2.2 |
Ziel 2 (K B2-11) |
|
3 651,8 |
|
3 651,8 |
100,0 |
— |
— |
— |
2.3 |
Ziel 3 (K B2-12) |
|
3 718,9 |
|
3 718,9 |
100,0 |
— |
— |
— |
2.4 |
Sonstige Strukturmaßnahmen (K B2-13) |
|
171,9 |
|
171,9 |
100,0 |
— |
— |
— |
2.5 |
Gemeinschaftsinitiativen (K B2-14) |
|
1 866,4 |
|
1 853,7 |
99,3 |
— |
12,7 |
0,7 |
2.6 |
Innovative Maßnahmen und technische Hilfe (K B2-16) |
|
144,3 |
|
136,4 |
94,5 |
0,3 |
7,6 |
5,2 |
2.7 |
Sonstige spezifische Strukturmaßnahmen (T B2-2) |
|
12,0 |
|
12,0 |
100,0 |
— |
— |
— |
2.8 |
Kohäsionsfonds (T B2-3) |
|
2 870,1 |
|
2 865,3 |
99,8 |
3,4 |
1,4 |
0,0 |
3. |
Interne Politikbereiche |
6 796 |
7 744,1 |
114,0 |
7 172,7 |
92,6 |
430,0 |
141,4 |
1,8 |
3.1 |
Forschung und technologische Entwicklung (TE B6) |
|
4 597,5 |
4 280,7 |
93,1 |
311,4 |
5,3 |
0,1 |
|
3.2 |
Sonstige Strukturmaßnahmen (T B2-4 bis 9) |
|
284,5 |
261,9 |
92,1 |
3,3 |
19,3 |
6,8 |
|
3.3 |
Allg. und berufl. Bildung, Jugend und Sozialmaßnahmen (TE B3) |
|
1 177,8 |
|
1 076,1 |
91,4 |
62,5 |
39,3 |
3,3 |
3.4 |
Energie, Euratom und Umwelt (TE B4) |
|
318,3 |
|
283,6 |
89,1 |
17,6 |
17,1 |
5,4 |
3.5 |
Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Industrie u. transeurop. Netze (TE B5) |
|
1 366,1 |
|
1 270,4 |
93,0 |
35,2 |
60,5 |
4,4 |
4. |
Externe Politikbereiche |
4 972 |
5 219,1 |
105,0 |
5 066,7 |
97,1 |
93,5 |
58,9 |
1,1 |
4.1 |
Nahrungsmittelhilfe (T B7-2) |
|
1 030,0 |
1 024,8 |
99,5 |
0,4 |
4,8 |
0,5 |
|
4.2 |
Zusammenarbeit (T B7-3 bis 5) |
|
3 067,9 |
|
2 961,2 |
96,5 |
84,1 |
22,6 |
0,7 |
4.3 |
Sonstige Maßnahmen der Zusammenarbeit (T B7-6) |
|
488,4 |
|
473,5 |
97,0 |
3,6 |
11,3 |
2,3 |
4.4 |
Initiative für Demokratie und Menschenrechte (T B7-7) |
|
107,8 |
|
105,9 |
98,2 |
1,8 |
0,1 |
0,1 |
4.5 |
Externe Aspekte bestimmter Politiken der Gemeinschaft (T B7-8) |
|
284,9 |
|
261,8 |
91,9 |
3,5 |
19,6 |
6,9 |
4.6 |
Reserve für Verwaltungsausgaben — Rubrik 4 (K B7-96) |
|
0,1 |
|
— |
— |
— |
0,1 |
100,0 |
4.7 |
Heranführungsstrategie für die Mittelmeerländer (K B7-04 und 05) |
|
186,3 |
|
185,9 |
99,8 |
0,0 |
0,3 |
0,2 |
4.8 |
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (TE B8) |
|
53,7 |
|
53,6 |
99,8 |
0,0 |
0,1 |
0,1 |
5. |
Verwaltungsausgaben |
5 211 |
5 615,8 |
107,8 |
5 545,3 |
98,7 |
39,4 |
31,1 |
0,6 |
5.1 |
Parlament (E I) |
|
1 154,3 |
1 137,0 |
98,5 |
5,2 |
12,1 |
1,0 |
|
5.2 |
Rat (E II) |
|
453,7 |
|
443,2 |
97,7 |
7,5 |
3,0 |
0,7 |
5.3 |
Kommission (E III) |
|
3 639,7 |
|
3 605,1 |
99,0 |
25,3 |
9,4 |
0,3 |
5.4 |
Gerichtshof (E IV) |
|
152,5 |
|
150,6 |
98,8 |
0,7 |
1,1 |
0,7 |
5.5 |
Rechnungshof (E V) |
|
77,5 |
|
74,8 |
96,5 |
0,2 |
2,4 |
3,2 |
5.6 |
Wirtschafts- und Sozialausschuss (E VI) |
|
84,2 |
|
82,3 |
97,7 |
0,4 |
1,6 |
1,8 |
5.7 |
Ausschuss der Regionen (E VII) |
|
49,6 |
|
48,3 |
97,5 |
0,1 |
1,2 |
2,3 |
5.8 |
Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter (E VIII) |
|
4,4 |
|
4,1 |
91,3 |
— |
0,4 |
8,7 |
6. |
Reserven |
434 |
327,8 |
75,5 |
147,9 |
45,1 |
— |
179,9 |
54,9 |
6.1 |
Garantiereserve (K B0-23 und 24) |
|
225,8 |
|
147,9 |
65,5 |
— |
77,9 |
34,5 |
6.2 |
Soforthilfereserve (K B7-91) |
|
102,0 |
|
— |
— |
— |
102,0 |
100,0 |
7. |
Heranführungshilfe |
3 386 |
3 449,0 |
101,9 |
3 393,3 |
98,4 |
42,8 |
12,9 |
0,4 |
7.1 |
SAPARD (K B7-01) |
|
564,0 |
560,1 |
99,3 |
3,9 |
0,0 |
0,0 |
|
7.2 |
ISPA (K B7-02) |
|
1 129,0 |
|
1 129,0 |
100,0 |
0,0 |
0,1 |
0,0 |
7.3 |
PHARE (Heranführungsphase) (K B7-03) |
|
1 755,9 |
|
1 704,2 |
97,1 |
38,9 |
12,9 |
0,7 |
8. |
Reserven und Rückstellungen (T B0-4) |
|
— |
|
— |
— |
— |
— |
— |
Mittel für Verpflichtungen insgesamt |
102 145 |
101 232,9 |
99,1 |
99 774,8 |
98,6 |
650,8 |
807,2 |
0,8 |
|
Mittel für Zahlungen insgesamt |
102 767 |
98 338,7 |
95,7 |
90 557,5 |
92,1 |
2 246,0 |
5 535,2 |
5,6 |
Abbildung IV
Im Jahr 2003 verfügbare Mittel für Zahlungen und ihre Verwendung nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau
(Millionen Euro und %) |
|||||||
Finanzielle Vorausschau — Rubriken und Untergliederung [Einzelpläne (E), Teileinzelpläne (TE), Titel (T) und Kapitel (K) zum Haushaltseingliederungsplan 2002 in Klammern] |
Endgültige Mittel (19) |
Verwendung der Mittel |
|||||
2003 getätigte Zahlungen |
Verwen- dungsrate (%) |
Mittelüber- tragungen auf 2004 |
Annul- lierungen |
Anteil (%) |
|||
(a) |
(b) |
(b)/(a) |
(c) |
(d) = (a) - (b) - (c) |
(d)/(a) |
||
1. |
Gemeinsame Agrarpolitik |
45 095,7 |
44 379,2 |
98,4 |
331,4 |
385,0 |
0,9 |
|
Märkte |
40 348,4 |
39 699,6 |
98,4 |
290,2 |
358,5 |
0,9 |
1.1 |
Ackerkulturen (K B1-10) |
16 815,0 |
16 809,4 |
100,0 |
— |
5,6 |
0,0 |
1.2 |
Zucker (K B1-11) |
1 278,5 |
1 277,4 |
99,9 |
— |
1,1 |
0,1 |
1.3 |
Fette und Eiweißpflanzen (K B1-12 und 13) |
2 737,0 |
2 734,9 |
99,9 |
— |
2,1 |
0,1 |
1.4 |
Obst und Gemüse (K B1-15) |
1 559,0 |
1 532,2 |
98,3 |
— |
26,8 |
1,7 |
1.5 |
Wein (K B1-16) |
1 244,0 |
1 213,0 |
97,5 |
— |
31,0 |
2,5 |
1.6 |
Tabak (K B1-17) |
981,2 |
957,5 |
97,6 |
9,5 |
14,2 |
1,4 |
1.7 |
Milcherzeugnisse (K B1-20) |
2 801,0 |
2 796,2 |
99,8 |
— |
4,8 |
0,2 |
1.8 |
Fleisch, Eier, Geflügel (K B1-21 bis 24) |
10 425,5 |
10 344,3 |
99,2 |
— |
81,2 |
0,8 |
1.9 |
Sonstige Märkte (K B1-14 und 18) |
1 242,0 |
1 221,2 |
98,3 |
— |
20,8 |
1,7 |
1.10 |
Sonstige Maßnahmen (K B1-26 bis 39) |
1 265,2 |
813,5 |
64,3 |
280,7 |
171,0 |
13,5 |
1.11 |
Entwicklung des ländlichen Raums und flankierende Maßnahmen (T B1-4 und 5) |
4 747,3 |
4 679,6 |
98,6 |
41,2 |
26,5 |
0,6 |
2. |
Strukturmaßnahmen |
31 837,8 |
28 527,6 |
89,6 |
176,5 |
3 133,8 |
9,8 |
|
Strukturfonds |
29 553,6 |
26 243,5 |
88,8 |
176,5 |
3 133,7 |
10,6 |
2.1 |
Ziel 1 (K B2-10) |
20 035,7 |
18 986,0 |
94,8 |
89,1 |
960,7 |
4,8 |
2.2 |
Ziel 2 (K B2-11) |
3 950,0 |
3 587,0 |
90,8 |
— |
363,1 |
9,2 |
2.3 |
Ziel 3 (K B2-12) |
3 427,1 |
2 548,3 |
74,4 |
— |
878,9 |
25,6 |
2.4 |
Sonstige Strukturmaßnahmen (K B2-13) |
293,4 |
175,9 |
59,9 |
86,8 |
30,7 |
10,5 |
2.5 |
Gemeinschaftsinitiativen (B2-14) |
1 685,6 |
801,0 |
47,5 |
0,5 |
884,1 |
52,4 |
2.6 |
Innovative Maßnahmen und technische Hilfe (K B2-16) |
161,7 |
145,4 |
89,9 |
0,0 |
16,3 |
10,1 |
2.7 |
Sonstige spezifische Strukturmaßnahmen (T B2-2) |
89,0 |
89,0 |
100,0 |
— |
— |
— |
2.8 |
Kohäsionsfonds (T B2-3) |
2 195,2 |
2 195,1 |
100,0 |
— |
0,1 |
0,0 |
3. |
Interne Politikbereiche |
7 256,8 |
5 671,8 |
78,2 |
920,4 |
664,6 |
9,2 |
3.1 |
Forschung und technologische Entwicklung (TE B6) |
4 157,1 |
3 279,6 |
78,9 |
647,8 |
229,7 |
5,5 |
3.2 |
Sonstige Strukturmaßnahmen (T B2-4 bis 9) |
299,2 (20) |
158,0 |
52,8 |
68,5 |
72,7 |
24,3 |
3.3 |
Allg. und berufl. Bildung, Jugend und Sozialmaßnahmen (TE B3) |
1 161,1 |
943,3 |
81,2 |
147,6 |
70,2 |
6,0 |
3.4 |
Energie, Euratom und Umwelt (TE B4) |
293,5 |
211,7 |
72,1 |
22,3 |
59,5 |
20,3 |
3.5 |
Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Industrie u. transeurop. Netze (TE B5) |
1 345,9 |
1 079,2 |
80,2 |
34,3 |
232,4 |
17,3 |
4. |
Externe Politikbereiche |
4 898,9 |
4 285,8 |
87,5 |
112,7 |
500,4 |
10,2 |
4.1 |
Nahrungsmittelhilfe (T B7-2) |
1 011,2 |
959,5 |
94,9 |
43,3 |
8,4 |
0,8 |
4.2 |
Zusammenarbeit (T B7-3 bis 5) |
2 929,6 |
2 544,5 |
86,9 |
54,9 |
330,3 |
11,3 |
4.3 |
Sonstige Maßnahmen der Zusammenarbeit (T B7-6) |
433,5 |
359,9 |
83,0 |
3,5 |
70,0 |
16,1 |
4.4 |
Initiative für Demokratie und Menschenrechte (T B7-7) |
109,3 |
99,4 |
90,9 |
1,8 |
8,1 |
7,4 |
4.5 |
Externe Aspekte bestimmter Politiken der Gemeinschaft (T B7-8) |
296,4 |
234,0 |
78,9 |
3,8 |
58,6 |
19,8 |
4.6 |
Reserve für Verwaltungsausgaben — Rubrik 4 (K B7-96) |
5,0 |
— |
— |
— |
5,0 |
100,0 |
4.7 |
Heranführungsstrategie für die Mittelmeerländer (K B7-04 und 05) |
63,6 |
57,6 |
90,6 |
0,0 |
5,9 |
9,3 |
4.8 |
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (TE B8) |
50,4 |
31,0 |
61,5 |
5,4 |
14,0 |
27,9 |
5. |
Verwaltungsausgaben |
6 087,1 |
5 305,2 |
87,2 |
650,1 |
131,8 |
2,2 |
5.1 |
Parlament (E I) |
1 254,6 |
985,3 |
78,5 |
245,1 |
24,1 |
1,9 |
5.2 |
Rat (E II) |
511,4 |
410,0 |
80,2 |
75,2 |
26,2 |
5,1 |
5.3 |
Kommission (E III) |
3 920,9 |
3 547,1 |
90,5 |
302,2 |
71,5 |
1,8 |
5.4 |
Gerichtshof (E IV) |
159,2 |
147,9 |
92,9 |
9,6 |
1,7 |
1,1 |
5.5 |
Rechnungshof (E V) |
94,0 |
84,0 |
89,4 |
5,8 |
4,1 |
4,4 |
5.6 |
Wirtschafts- und Sozialausschuss (E VI) |
89,2 |
80,7 |
90,6 |
6,4 |
2,0 |
2,3 |
5.7 |
Ausschuss der Regionen (E VII) |
53,1 |
46,2 |
87,0 |
5,2 |
1,7 |
3,2 |
5.8 |
Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter (E VIII) |
4,9 |
3,9 |
80,5 |
0,5 |
0,4 |
9,2 |
6. |
Reserven |
363,8 |
147,9 |
40,7 |
— |
215,9 |
59,3 |
6.1 |
Garantiereserve (K B0-23 und 24) |
225,8 |
147,9 |
65,5 |
— |
77,9 |
34,5 |
6.2 |
Soforthilfereserve (K B7-91) |
138,0 |
— |
— |
— |
138,0 |
100,0 |
7. |
Heranführungshilfe |
2 798,5 |
2 239,8 |
80,0 |
54,9 |
503,8 |
18,0 |
7.1 |
SAPARD (K B7-01) |
432,9 |
263,5 |
60,9 |
— |
169,4 |
39,1 |
7.2 |
ISPA (K B7-02) |
717,5 |
429,0 |
59,8 |
1,0 |
287,5 |
40,1 |
7.3 |
PHARE (Heranführungsphase) (K B7-03) |
1 648,1 |
1 547,4 |
93,9 |
53,9 |
46,8 |
2,8 |
8. |
Reserven und Rückstellungen (T B0-4) |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
Insgesamt |
98 338,7 |
90 557,5 |
92,1 |
2 246,0 |
5 535,2 |
5,6 |
Abbildung V Im Jahr 2003 erhobene Eigenmittel nach Mitgliedstaaten |
|
Abbildung VI Im Jahr 2003 in den einzelnen Mitgliedstaaten getätigte Zahlungen (22) Anmerkung: Im Jahr 2003 getätigte Zahlungen = Zahlungen aus operationellen Mitteln des Haushaltsjahres 2003 + Zahlungen aus übertragenen Mitteln des Haushaltsjahres 2002. |
|
Abbildung VII Entwicklung und Verwendung der Mittel für Zahlungen im Zeitraum 1999-2003 nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau |
|
(1) Für das Haushaltsjahr 2003: Endgültiger Jahresabschluss im Zusammenhang mit den Rechnungsvorgängen des Haushaltsplans 2003 (SEK(2004) 1181).
(2) Vertrag von Rom (25. März 1957): Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
(3) Vertrag von Rom (25. März 1957): Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG).
(4) Hauptsächlich die Haushaltsordnung (HO) vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002).
(5) Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Eigenmittel: Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 (ABl. L 253 vom 7.10.2000); Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 (ABl. L 130 vom 31.5.2000); Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 (ABl. L 155 vom 7.6.1989); Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 — Gemeinsames MwSt.-System: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145 vom 13.6.1977); Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates vom 13. Februar 1989 zur Harmonisierung der Erfassung des BSP (ABl. L 49 vom 21.2.1989); Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (ABl. L 181 vom 19.7.2003).
(6) Man beachte den Unterschied zwischen „Mitteln für Verpflichtungen“ und „Verpflichtungsermächtigungen“ sowie zwischen „Mitteln für Zahlungen“ und „Zahlungsermächtigungen“. Die Begriffe „Verpflichtungsermächtigungen“ und „Zahlungsermächtigungen“ werden ausschließlich im Rahmen der getrennten Mittel verwendet.
(7) Artikel 274 EG-Vertrag, 179 EAG-Vertrag und Artikel 50 HO.
(8) Artikel 69-74 HO sowie Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 (ABl. L 130 vom 31.5.2000).
(9) Artikel 246, 247 und 248 EG-Vertrag, 160 a, 160 b und 160 c EAG-Vertrag sowie Artikel 139-147 HO.
(10) Artikel 276 EG-Vertrag, 180 b EAG-Vertrag.
(11) Nach Berichtigungshaushaltsplänen.
(12) Einnahmen aus Beiträgen Dritter.
(13) Nach Berichtigungshaushaltsplänen und Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien.
(14) Zweckgebundene Einnahmen, wiedereingesetzte, übertragene und wiederverwendete Mittel.
(15) EFTA-Ausgaben.
(16) Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien, der EFTA-Mittel und der Finanzierung des Solidaritätsfonds der EU. Infolgedessen liegen in einigen Rubriken der Finanziellen Vorausschau die verfügbaren Mittel über der vorgesehenen Obergrenze.
(17) Einschließlich der den zweckgebundenen Einnahmen entsprechenden oder gleichgestellten Mittel.
(18) Einschließlich des für die Mitgliedstaaten bestimmten Teils des Solidaritätsfonds der EU.
(19) Geänderte Haushaltsmittel nach Berücksichtigung der Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien, der den zweckgebundenen Einnahmen entsprechenden oder gleichgestellten Mittel und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel.
(20) Einschließlich des für die Mitgliedstaaten bestimmten Teils des Solidaritätsfonds der EU.
(21) Bei den Brutto-Eigenmitteln (15 156,1 Millionen Euro) des Vereinigten Königreichs wird eine Berichtigung (5 184,9 Millionen Euro) vorgenommen, die von den übrigen Mitgliedstaaten finanziert wird. Die Berichtigung wird ausschließlich auf die MwSt.- und BNE-Komponente der Brutto-Eigenmittel entsprechend ihrem jeweiligen Anteil angewandt.
(22) Die geografische Verteilung der Zahlungen entspricht nicht den an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen, sondern — gemäß den Angaben des EDV-Rechnungsführungssystems der Kommission Sincom 2 — der Verteilung der Ausgaben nach Auszahlungsort.
(23) Die unter „Sonstiges“ aufgeführten Beträge beziehen sich im Wesentlichen auf Projekte außerhalb der Union und auf die Beteiligung von Drittländern. Sie umfassen auch Ausgaben, die geografisch nicht aufschlüsselbar sind.
(24) Verfügbare Mittel = Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres + aus dem Vorjahr übertragene Mittel.
(25) In der Rubrik 7 sind für den Zeitraum 1993-1999 die Ausgleichszahlungen an die neuen Mitgliedstaaten ausgewiesen, für den Zeitraum 2000-2006 die Heranführungshilfe.
ANHANG II
Vom Rechnungshof in den letzten fünf Jahren verabschiedete Berichte und Stellungnahmen
Der Rechnungshof ist nach den Bestimmungen der Verträge verpflichtet, einen Jahresbericht zu erstatten. Nach den Verträgen und anderen geltenden Rechtsvorschriften hat er außerdem die Pflicht, besondere Jahresberichte über bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftstätigkeiten zu erstellen. Die Verträge räumen dem Hof ferner das Recht ein, seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorzulegen und auf Antrag eines Organs der Gemeinschaft Stellungnahmen abzugeben. In der folgenden Aufstellung sind die Berichte und Stellungnahmen aufgeführt, die vom Hof in den letzten fünf Jahren verabschiedet worden sind.
Titel |
Veröffentlichung |
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Jahresberichte und Zuverlässigkeitserklärungen |
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Zweiundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1998:
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Dreiundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1999:
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Vierundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2000:
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Fünfundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2001:
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Sechsundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2002:
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Siebenundzwanzigster Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2003:
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Im vorliegenden ABl. veröffentlicht |
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Sonderberichte |
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Eigenmittel |
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— Sonderbericht Nr. 8/99 über die im Zollkodex der Gemeinschaften vorgesehenen Sicherheiten zum Schutz der Erhebung traditioneller Eigenmittel |
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— Sonderbericht Nr. 17/2000über die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der BSP-Angaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission |
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— Sonderbericht Nr. 23/2000 über die Ermittlung des Zollwerts eingeführter Waren |
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Gemeinsame Agrarpolitik |
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— Sonderbericht Nr. 1/99 über die Gewährung einer Beihilfe bei der Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke |
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— Sonderbericht Nr. 2/99 über die Auswirkungen der Reform der GAP auf dem Getreidesektor |
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— Sonderbericht Nr. 1/2000über die klassische Schweinepest |
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— Sonderbericht Nr. 8/2000über die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung des Absatzes von Butterfett |
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— Sonderbericht Nr. 11/200 zur Beihilfe für Olivenöl |
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— Sonderbericht Nr. 14/2000 über die Ökologisierung der GAP |
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— Sonderbericht Nr. 20/2000 über die Verwaltung der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker |
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— Sonderbericht Nr. 22/2000 über die Bewertung des geänderten Rechnungsabschlussverfahrens |
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— Sonderbericht Nr. 4/2001 über die Prüfung betreffend den EAGFL-Garantie — Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) |
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— Sonderbericht Nr. 6/2001 über Milchquoten |
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— Sonderbericht Nr. 7/2001 über Ausfuhrerstattungen – Bestimmungsland und Vermarktung |
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— Sonderbericht Nr. 8/2001 über die Produktionserstattungen für Stärke aus Kartoffeln und Getreide und die Beihilfen für Kartoffelstärke |
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— Sonderbericht Nr. 14/2001 – Weiterverfolgung zum Sonderbericht Nr. 19/98 des Hofes über BSE |
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— Sonderbericht Nr. 5/2002 über die Extensivierungsprämienregelung im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch |
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— Sonderbericht Nr. 6/2002 zur Prüfung der Verwaltung der Kommission im Bereich der Stützungsregelung für Ölsaaten |
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— Sonderbericht Nr. 7/2002 zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen |
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— Sonderbericht Nr. 1/2003 über die Vorfinanzierung von Ausfuhrerstattungen |
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— Sonderbericht Nr. 4/2003 zur ländlichen Entwicklung: Förderung der benachteiligten Gebiete |
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— Sonderbericht Nr. 9/2003 zum System der Festsetzung der Beihilfesätze für Ausfuhren von Agrarerzeugnissen (Ausfuhrerstattungen) |
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— Sonderbericht Nr. 12/2003 über die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Trockenfutter |
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— Sonderbericht Nr. 13/2003 zur Erzeugerbeihilfe für Baumwolle |
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— Sonderbericht Nr. 14/2003 über die Messung des landwirtschaftlichen Einkommens durch die Kommission [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b des EG-Vertrags] |
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— Sonderbericht Nr. 2/2004 über die Heranführungshilfe — SAPARD — ein Beispiel für gutes Management? |
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— Sonderbericht Nr. 3/2004 über die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik |
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— Sonderbericht Nr. 6/2004 über die Umsetzung des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern in der Europäischen Union |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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— Sonderbericht Nr. 7/2004 zur Gemeinsamen Marktorganisation für Tabak |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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— Sonderbericht Nr. 8/2004 über die Verwaltung und Überwachung durch die Kommission der Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und der damit verbundenen Ausgaben |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Strukturmaßnahmen |
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— Sonderbericht Nr. 6/99 über den Grundsatz der Zusätzlichkeit |
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— Sonderbericht Nr. 7/99 über die Entwicklung von Industriegebieten |
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— Sonderbericht Nr. 3/2000 zum Europäischen Sozialfonds und zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds, für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung) – Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen |
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— Sonderbericht Nr. 7/2000 zum Internationalen Fonds für Irland und dem Sonderprogramm zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und den Grenzbezirken Irlands 1995-1999 |
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— Sonderbericht Nr. 15/2000 über den Kohäsionsfonds |
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— Sonderbericht Nr. 1/2001 über die Gemeinschaftsinitiative URBAN |
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— Sonderbericht Nr. 10/2001 über die Finanzkontrolle der Strukturfonds, Verordnung (EG) Nr. 2064/97 und Verordnung (EG) Nr.1681/94 der Kommission |
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— Sonderbericht Nr. 12/2001 über einige strukturpolitische Beschäftigungsmaßnahmen: Beschäftigungswirkung der EFRE-Zuschüsse und Maßnahmen des ESF zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit |
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— Sonderbericht Nr. 3/2002 zur Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung – Integra |
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— Sonderbericht Nr. 4/2002 über lokale Beschäftigungsmaßnahmen |
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— Sonderbericht Nr. 7/2003 über die Durchführung der Programmplanung für die Strukturfondsinterventionen des Zeitraums 2000-2006 |
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— Sonderbericht Nr. 4/2004 über die Programmplanung der Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit Interreg III |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Interne Politikbereiche |
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— Sonderbericht Nr. 9/99 über Forschungsmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft und der Fischerei, Programm FAIR (Forschung im Bereich der Fischerei, der Landwirtschaft und der Agroindustrie) |
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— Sonderbericht Nr. 9/2000 betreffend transeuropäische Netze (TEN) - Telekommunikation |
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— Sonderbericht Nr. 10/2000 über die von der Gemeinsamen Forschungsstelle vergebenen öffentlichen Aufträge |
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— Sonderbericht Nr. 9/2001 über das Programm für die Ausbildung und Mobilität von Forschern |
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— Sonderbericht Nr. 2/2002 zu den gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen Sokrates und Jugend für Europa |
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— Sonderbericht Nr. 11/2003 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) |
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— Sonderbericht Nr. 1/2004 über die Verwaltung indirekter FTE-Aktionen des 5. Rahmenprogramms (5. RP) für Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) |
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Externe Politikbereiche |
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— Sonderbericht Nr. 4/99 über die im Rahmen des sechsten und siebten EEF an die überseeischen Länder und Gebiete gewährte Finanzhilfe |
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— Sonderbericht Nr. 5/99 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen des Phare-Programms (1994-1998) |
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— Sonderbericht Nr. 2/2000 über die Hilfen der Europäischen Union für Bosnien-Herzegowina zur Wiederherstellung des Friedens und des Rechtsstaates |
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— Sonderbericht Nr. 4/2000 über Rehabilitationsmaßnahmen für AKP-Länder als Instrument zur Vorbereitung der klassischen Entwicklungshilfe |
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— Sonderbericht Nr. 12/2000 über die Verwaltung der EU-Unterstützung zugunsten der Förderung von Menschenrechten und Demokratie in Drittländern durch die Kommission |
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— Sonderbericht Nr. 16/2000 über die Ausschreibungsverfahren für Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Phare- und Tacis-Programme |
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— Sonderbericht Nr. 18/2000 über das Programm zur Versorgung der Russischen Föderation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen |
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— Sonderbericht Nr. 19/2000 über die Verwaltung des Programms zur Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung durch die Kommission |
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— Sonderbericht Nr. 21/2000 über die Verwaltung der Außenhilfe-Programme der Kommission, insbesondere im Bereich der länderbezogenen Programmierung, der Projektvorbereitung und der Rolle der Delegationen |
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— Sonderbericht Nr. 2/2001 über die Verwaltung der humanitären Soforthilfe für die Opfer der Kosovo-Krise (ECHO) |
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— Sonderbericht Nr. 3/2001 über die Verwaltung der internationalen Fischereiabkommen durch die Kommission |
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— Sonderbericht Nr. 5/2001 zu den im Rahmen der Strukturanpassungshilfe gebildeten und für Haushaltsbeihilfen verwendeten Gegenwertmitteln (7. Und 8. EEF) |
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— Sonderbericht Nr. 11/2001 über das Tacis-Programm über grenzüberschreitende Zusammenarbeit |
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— Sonderbericht Nr. 13/2001 über die Verwaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) |
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— Sonderbericht Nr. 1/2002 über makrofinanzielle Hilfe (MFH) an Drittländer und Strukturanpassungsfazilitäten (SAF) in den Mittelmeerländern |
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— Sonderbericht Nr. 2/2003 zur Durchführung der aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Ernährungssicherheitspolitik in Entwicklungsländern |
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— Sonderbericht Nr. 5/2003 über die Finanzierung von Umweltprojekten in den Bewerberländern aus den Programmen Phare und ISPA |
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— Sonderbericht Nr. 6/2003 über Partnerschaften („Twinning“) als Hauptinstrument zur Unterstützung des Institutionenaufbaus in Bewerberländern |
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— Sonderbericht Nr. 8/2003 zur Ausführung der vom EEF finanzierten Infrastrukturarbeiten |
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— Sonderbericht Nr. 10/2003 zur Wirksamkeit der Verwaltung der Entwicklungshilfe für Indien durch die Kommission unter dem Gesichtspunkt der Ausrichtung auf die Armen und der Sicherstellung nachhaltiger Ergebnisse |
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— Sonderbericht Nr. 15/2003 über die Prüfung der aus dem EEF finanzierten Programme über Mikroprojekte |
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— Sonderbericht Nr. 5/2004 über die Hilfe aus dem Phare-Programm zur Vorbereitung der Bewerberländer auf die Verwaltung der Strukturfonds |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Verwaltungsausgaben |
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— Sonderbericht Nr. 5/2000 über die Ausgaben für Gebäude des Europäischen Gerichtshofes (Nebengebäude „Erasmus“, „Thomas More“ und „Nebengebäude C“) |
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— Sonderbericht Nr. 13/2000 über die Ausgaben der Fraktionen des Europäischen Parlaments |
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— Sonderbericht Nr. 3/2003 über die Regelung der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union betreffend die Gewährung von Ruhegehältern wegen Dienstunfähigkeit |
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Finanzinstrumente und Bankaktivitäten |
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— Sonderbericht Nr. 3/99 über die Verwaltung und Kontrolle der Zinszuschüsse durch die Kommissionsdienststellen |
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— Sonderbericht Nr. 6/2000 über die Gewährung von Zinszuschüssen der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen ihrer befristeten Darlehensfazilität |
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Besondere Jahresberichte |
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Jahresabschluss der EGKS |
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— Bericht über den Jahresabschluss der EGKS zum 31. Dezember 1998 |
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— Bericht über den Jahresabschluss der EGKS zum 31. Dezember 1999 |
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— Bericht über den Jahresabschluss der EGKS zum 31. Dezember 2000 |
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— Bericht über den Jahresabschluss der EGKS zum 31. Dezember 2001 |
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— Bericht über den Jahresabschluss der EGKS zum 23. Juli 2002 |
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EGKS-Jahresbericht |
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— EGKS-Jahresbericht für das Haushaltsjahr 1998 |
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— EGKS-Jahresbericht für das Haushaltsjahr 1999 |
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— EGKS-Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2000 |
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— EGKS-Jahresbericht und Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2001 |
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— EGKS-Jahresbericht und Zuverlässigkeitserklärung für das am 23. Juli 2002 endende Haushaltsjahr |
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Euratom-Versorgungsagentur |
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— Bericht über den Jahresabschluss 1998 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 1999 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2000 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Euratom-Versorgungsagentur |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Gemeinsames Unternehmen JET |
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— Bericht über den Jahresabschluss 1998 des Gemeinsamen Unternehmens JET |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 1999 des Gemeinsamen Unternehmens JET |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2000 des Gemeinsamen Unternehmens JET |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 des Gemeinsamen Unternehmens JET |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Stiftung Dublin) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Stiftung Dublin) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise und die Haushaltsführung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Stiftung Dublin) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise und die Haushaltsführung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Stiftung Dublin) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop-Thessaloniki) |
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— Bericht über die Finanzausweise des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop-Thessaloniki) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop-Thessaloniki) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop-Thessaloniki) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Schulen |
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— Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen für das Haushaltsjahr 1998 |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Schulen |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Schulen |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Schulen |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Europäisches Währungsinstitut und Europäische Zentralbank |
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— Bericht über die operationelle Effizienz der Finanzverwaltung des Europäischen Währungsinstituts und der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 1998 |
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— Bericht über die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 1999 |
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— Bericht über die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 2000 |
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— Bericht über die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 2001 |
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— Bericht über die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 2002 |
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— Bericht über die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 2003 |
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Verwaltung der „Schengen-Verträge“ |
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— Besonderer Jahresbericht über den Jahresabschluss vom 3. Mai bis 31. Dezember 1999 für die vom Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb des „Help Desk Server“ der Managementeinheit und der Phase II des Sirene-Netzes, die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind („Schengen-Verträge“) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Besonderer Jahresbericht über die Finanzausweise für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr für die vom Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb des „Help Desk Server“ der Managementeinheit und der Phase II des Sirene-Netzes, die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind („Schengen-Verträge“) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Besonderer Jahresbericht über die Finanzausweise für das zum 31. Dezember 2001 abgeschlossene Haushaltsjahr für die vom Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb des „Help Desk Server“ der Managementeinheit und der Phase II des Sirene-Netzes, die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind („Schengen-Verträge“) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Besonderer Jahresbericht über die „Schengen-Verträge“ — Jahresabschluss 2002 |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Verwaltung der „Sisnet-Verträge“ |
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— Besonderer Jahresbericht über die Finanzausweise für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr für die vom stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Bericht über die Finanzausweise für das zum 31. Dezember 2001 abgeschlossene Haushaltsjahr für die vom stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Besonderer Jahresbericht über den Jahresabschluss 2002 von „Sisnet“ |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Besonderer Jahresbericht über den Jahresabschluss 2003 von „Sisnet“ |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Gemeinschaftliches Sortenamt (OCVV-Angers) |
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— Bericht über die Finanzausweise des Gemeinschaftlichen Sortenamts (OCVV-Angers) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Gemeinschaftlichen Sortenamts (OCVV-Angers) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Gemeinschaftlichen Sortenamts (OCVV-Angers) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 des Gemeinschaftlichen Sortenamts |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 des Gemeinschaftlichen Sortenamts |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Gemeinschaftlichen Sortenamts |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) |
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— Bericht über die Finanzausweise des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
|||||
— Bericht über den Jahresabschluss 2001 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EASG-Bilbao) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EASG-Bilbao) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EASG-Bilbao) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EASG-Bilbao) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Umweltagentur (EUA-Kopenhagen) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Umweltagentur (EUA-Kopenhagen) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Umweltagentur (EUA-Kopenhagen) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
|||||
— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Umweltagentur (EUA-Kopenhagen) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Umweltagentur |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Umweltagentur |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Umweltagentur |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD-Lissabon) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD-Lissabon) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD-Lissabon) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD-Lissabon) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA-London) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA-London) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA-London) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA-London) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (ÜZEU-Luxemburg) |
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— Bericht über die Finanzausweise des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (ÜZEU-Luxemburg) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (ÜZEU-Luxemburg) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (ÜZEU-Luxemburg) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Stiftung für Berufsbildung (ESB-Turin) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ESB-Turin) für das zum 31. Dezember 1998 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ESB-Turin) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ESB-Turin) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 1998 |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki) |
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— Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Agentur für Wiederaufbau und die Durchführung der Hilfe für den Kosovo im Jahr 2000 |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau |
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Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Agentur für Flugsicherheit |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
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— Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Eurojust |
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— Bericht über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2002 |
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— Bericht über den Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2003 |
Veröffentlichung ist eingeleitet |
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Konvent |
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— Bericht über den vom Generalsekretär des Konvents zur Zukunft der Europäischen Union erstellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2002 (Beginn — 21. Februar 2002, Abschluss — 31. Dezember 2002) |
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— Bericht über den vom Generalsekretär des Konvents zur Zukunft der Europäischen Union erstellten Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2003 endende Haushaltsjahr |
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Gemeinsames Unternehmen Galileo |
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— Bericht über den Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens Galileo für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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Stellungnahmen |
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— Stellungnahme Nr. 1/99 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzregelung für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD-Lissabon) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 2/99 zum geänderten Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom) des Rates über die Untersuchungen des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
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- Stellungnahme Nr. 3/99 zu einem geänderten Vorschlag für eine Verordnung (EG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Vorlage der Kommission als Dokument KOM(1998) 676 endg. vom 20. November 1998) |
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— Stellungnahme Nr. 4/99 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzregelung für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EASG-Bilbao) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 5/99 zum zusätzlichen freiwilligen Altersversorgungssystem und dem Pensionsfonds für Mitglieder des Europäischen Parlaments |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 6/99 zu dem Vorschlag zur Änderung der OBNOVA-Verordnung im Hinblick auf die Schaffung einer Agentur für den Wiederaufbau im Kosovo |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 7/99 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzregelung für das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (ÜZEU-Luxemburg) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 8/99 zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Union |
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— Stellungnahme Nr. 9/99 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin |
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— Stellungnahme Nr. 1/2000 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 betreffend die Trennung zwischen interner Auditfunktion und Ex-ante Finanzkontrolle |
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— Stellungnahme Nr. 2/2000 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzvorschriften des Gemeinschaftlichen Sortenamts (OCVV-Angers) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 1/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie anderer Verordnungen betreffend die Gemeinsame Agrarpolitik |
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— Stellungnahme Nr. 2/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 3/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform der Kommission betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst |
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— Stellungnahme Nr. 4/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche die Artikel 12, 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden (betrifft: steuerliche Veranlagung der Empfänger der beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst vorgesehenen Vergütung) |
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— Stellungnahme Nr. 5/2001 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 6/2001 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EG) Nr. 3418/93 der Kommission vom 9. Dezember 1993 mit Durchführungsbestimmungen zu einigen Vorschriften der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 7/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68: Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 8/2001 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit dem Statut der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden |
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— Stellungnahme Nr. 9/2001 zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft [2001/0115 (COD) – KOM(2001) 272 endg.] |
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— Stellungnahme Nr. 1/2002 zu einem Vorschlag zur Änderung der Finanzregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM-Alicante) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 2/2002 zu einem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufstellung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 3/2002 zu einem Vorschlag für eine Finanzregelung für den Haushaltsplan von Eurojust |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 4/2002 zu einem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft, auf welche die Artikel 12, 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden |
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— Stellungnahme Nr. 5/2002 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform der Kommission betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst |
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— Stellungnahme Nr. 6/2002 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten des Generalsekretariats des Rates der Europäische Union aus dem Dienst |
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— Stellungnahme Nr. 7/2002 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst |
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— Stellungnahme Nr. 8/2002 zu einem Vorschlag für eine überarbeitete Finanzregelung für den Haushaltsplan der Europäischen Agentur für Wiederaufbau |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 9/2002 zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik |
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— Stellungnahme Nr. 10/2002 zu einem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gründungsrechtsakte der Gemeinschaftseinrichtungen infolge der Annahme der neuen Haushaltsordnung (vorgelegt von der Kommission) |
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— Stellungnahme Nr. 11/2002 zu einem Vorschlag für eine Verordnung der Kommission betreffend die Rahmenfinanzregelung für die Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan) |
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— Stellungnahme Nr. 12/2002 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Finanzregelung für den neunten Europäischen Entwicklungsfonds, der durch das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen geschaffen wurde |
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— Stellungnahme Nr. 13/2002 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 14/2002 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 1/2003 zu einem Vorschlag für eine Regelung des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) über die Finanzvorschriften des Amts („Finanzregelung“) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 2/2003 zu einem Vorschlag für eine Regelung des Verwaltungsrats des Gemeinschaftlichen Sortenamts über die Finanzvorschriften des Amts („Finanzregelung“) |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 3/2003 betreffend den Entwurf einer Finanzregelung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 4/2003 betreffend den Entwurf einer Finanzregelung für das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 5/2003 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei |
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— Stellungnahme Nr. 6/2003 betreffend den Entwurf einer Finanzregelung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln |
Nicht im ABl. veröffentlicht |
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— Stellungnahme Nr. 7/2003 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 8/2003 zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft |
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— Stellungnahme Nr. 9/2003 zu einem Entwurf einer Verordnung der Kommission betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden |
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— Stellungnahme Nr. 10/2003 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen |
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— Stellungnahme Nr. 1/2004 über die Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften |
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— Stellungnahme Nr. 2/2004 zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) |