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Document C2004/289/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3605 — SOVION/HMG)Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 289 vom 26.11.2004, p. 4–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

26.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 289/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3605 — SOVION/HMG)

(2004/C 289/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 18. November 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sovion („Sovion“, Niederlande) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Hendrix Meat Group („HMG“, Niederlande) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sovion: Schlachten von Schweinen und Rindern, Herstellung und Verkauf von Fleischprodukten, Verarbeitung von Schlachtereinebenprodukten sowie Herstellung und Verkauf von aus Schlachtereinebenprodukten hergestellten Produkten;

HMG: Schlachten von Schweinen und Verarbeitung, Herstellung und Verkauf von Fleischprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3605 — SOVION/HMG, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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