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Document C2004/284/26

    Rechtssache C-429/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 30. September 2004

    ABl. C 284 vom 20.11.2004, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    20.11.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 284/13


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 30. September 2004

    (Rechtssache C-429/04)

    (2004/C 284/26)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 30. September 2004 eine Klage gegen das Königreich Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Knut Simonsson und Wouter Wils.

    Die Klägerin beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (1) verstoßen hat, dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    2.

    dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2001/96/EG sei am 5. August 2003 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 13 vom 16. Januar 2002, S. 9.


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