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Document C2004/259/02

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3536 — Outokumpu Wasacopper/Aurajoki/Cupru JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 259 vom 21.10.2004, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    21.10.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 259/2


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3536 — Outokumpu Wasacopper/Aurajoki/Cupru JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2004/C 259/02)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 11. Oktober 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Outokumpu Wasacopper Oy („Wasacopper“, Finnland), das der Gruppe Outokumpu Group (Finnland) angehört, und das Unternehmen Aurajoki Oy („Aurajoki“, Finnland), das von CapMan Oyj (Finnland) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Cupru Oy, dessen Name in AuraCoat Oy („AuraCoat“, Finnland) geändert wird, durch Kauf von Anteilsrechten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Wasacopper: Kupfer und andere Metallprodukte,

    Aurajoki: Metallplattierung und

    AuraCoat: elektrolytische Metallplattierung.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3536 — Outokumpu Wasacopper/Aurajoki/Cupru JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel.


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb:

    http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.


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