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Document C2004/248/03

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3561 — Deutsche Telekom/Eurotel) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 248 vom 7.10.2004, p. 3–3 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    7.10.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 248/3


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3561 — Deutsche Telekom/Eurotel)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2004/C 248/03)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 27. September 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 [und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5)] der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Slovak Telecom a.s. („Slovak Telecom“, Slowakei), das von der Deutschen Telekom („DT“, Deutschland) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen EuroTel Bratislava a.s. („EuroTel“, Slowakei), einem Gemeinschaftsunternehmen, das derzeit kontrolliert wird von Slovak Telecom und Atlantic West, welches wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen von Verizon (USA) und ATT (USA) ist, durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Slovak Telecom: Produkte und Dienstleistungen für Sprach- und Datenfernmeldewesen im Festnetz;

    DT: Festnetz- und Mobiltelekommunikation, Dienstleistungen für den Internetzugang, IT-Lösungen und Kommunikationstechnologie;

    EuroTel: mobile Sprach- und Datendienstleistungen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3561 — Deutsche Telekom/Eurotel, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel.


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb:

    http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.


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