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Document C2004/217/55

Rechtssache T-244/04: Klage der Elisabeth Saskia Smit gegen Europol, eingereicht am 17. Juni 2004

ABl. C 217 vom 28.8.2004, p. 31–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

28.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/31


Klage der Elisabeth Saskia Smit gegen Europol, eingereicht am 17. Juni 2004

(Rechtssache T-244/04)

(2004/C 217/55)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Elisabeth Saskia Smit, wohnhaft in Scheveningen (Niederlande), hat am 17. Juni 2004 eine Klage gegen Europol beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwältinnen P. de Casparis und M. F. Baltussen.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung von Europol vom 19. Mai 2003 sowie die Beschwerdeentscheidung vom 19. März 2004 aufzuheben;

Europol die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin ficht die Entscheidung des Beklagten an, sie bei der Besetzung einer Reihe von freien Stellen nicht zu berücksichtigen. Sie trägt vor, der Beklagte habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen.


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