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Document C2004/179/31

Rechtssache T-173/04: Klage des Jürgen Carius gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. Mai 2004

ABl. C 179 vom 10.7.2004, p. 16–16 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/16


Klage des Jürgen Carius gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. Mai 2004

(Rechtssache T-173/04)

(2004/C 179/31)

Verfahrenssprache: Französisch

Jürgen Carius, wohnhaft in Brüssel, hat am 14. Mai 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Nicolas Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Generaldirektors der GD ADMIN vom 21. Mai 2003 aufzuheben, mit der der Bericht über seine berufliche Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 ohne Änderungen bestätigt wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;

der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf die Rechtswidrigkeit des neuen Beurteilungssystems, das auf nicht objektiven Kriterien beruhe und es dem Beurteilten nicht ermögliche, so rechtzeitig von seiner Beurteilung Kenntnis zu erhalten, dass er gegebenenfalls noch Erklärungen gegenüber dem Beurteiler abgeben könne.

Außerdem beruft sich der Kläger auf eine Verletzung der Begründungspflicht, da die bedeutend schlechtere Beurteilung seiner Verdienste nicht angemessen erklärt werde, und auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler.


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