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Dokument 52003AR0309

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung über Folgemaßnahmen zum „Weißbuch : Neuer Schwung für die Jugend Europas“ - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

    ABl. C 109 vom 30.4.2004, str. 25–28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    30.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 109/25


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung über Folgemaßnahmen zum Weißbuch ‚Neuer Schwung für die Jugend Europas‘ — Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa“

    (2004/C 109/05)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN —

    GESTÜTZT AUF die Mitteilung über Folgemaßnahmen zum Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ — Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (KOM(2003) 184 endg.);

    AUFGRUND des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 14. April 2003, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

    AUFGRUND des Beschlusses seines Präsidiums vom 1. Juli 2003, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

    GESTÜTZT AUF das Weißbuch der Kommission „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (KOM(2001) 681 endg.) und seine diesbezügliche Stellungnahme (CdR 389/2001 fin) (1);

    GESTÜTZT AUF das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten auf die Fragebögen der Kommission zur Partizipation und Information der Jugendlichen“;

    GESTÜTZT AUF Artikel 149 des EG-Vertrags;

    GESTÜTZT AUF die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (KOM(2001) 681 endg.);

    GESTÜTZT AUF die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 über das lebensbegleitende Lernen (2);

    GESTÜTZT AUF die Entschließung des Rates vom 28. Juni 2001 zur Förderung der Eigeninitiative, des Unternehmergeistes und der Kreativität junger Menschen: „Von der Ausgrenzung zur Lebenstüchtigkeit“;

    GESTÜTZT AUF die Entschließung des Rates vom 30. Mai 2002 zur „Jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa“;

    GESTÜTZT AUF den am 5. Dezember 2003 von der Fachkommission für Kultur und Bildung angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 309/2003 rev. 1) (Berichterstatter: Jens Kramer Mikkelsen, Oberbürgermeister von Kopenhagen (DK/SPE)):

    IN ERWÄGUNG DES FOLGENDEN:

    1

    Für Europas Zukunft ist es wichtig, auf allen Ebenen etwas gegen die trotz des höheren Bildungsstandes zunehmende Entpolitisierung insbesondere von Jugendlichen zu unternehmen. Untersuchungen zeigen, dass das demokratische Handeln der Jugendlichen eng mit ihren persönlichen Interessen verknüpft ist;

    2)

    die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine wichtige Rolle in der europäischen Jugendpolitik, da sie Kontakt zu den Jugendlichen haben und es diese Ebene ist, auf der die Jugendlichen in Schule und in Freizeit ihre ersten Erfahrungen mit demokratischem Handeln in einer demokratischen Gesellschaft machen;

    3)

    die europäische Jugendpolitik muss kohärent sein, für die Jugendlichen und gemeinsam mit ihnen gemacht werden, die zuständigen Verwaltungen und Politikbereiche einbeziehen und damit die für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen besser nutzen;

    4)

    der Entschließung des Rates vom 24. November 2003 über die Zukunft der jugendpolitischen Zusammenarbeit (CONS 14575/03);

    5)

    Artikel III-182 des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa;

    6)

    die europäische Jugendpolitik muss auf allen administrativen und politischen Ebenen und in allen Ländern wahrnehmbar sein und über die Kommunikationsmedien und in einer Sprache vermittelt werden, die den Jugendlichen in Europa vertraut ist; —

    verabschiedete auf seiner 53. Plenartagung am 11./12. Februar 2004 (Sitzung vom 11. Februar) folgende Stellungnahme:

    1.   Standpunkte und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    1.1

    Der Ausschuss begrüßt die Vorgehensweise der Kommission im Zusammenhang mit ihrer Fragebogenaktion, die alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer umfasste; ebenso begrüßt er die Anhörung des Europäischen Jugendforums und dessen Positionspapier (3). Diese Vorgehensweise ist eine positive Weiterführung der Vorgehensweise des Weißbuchs „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ [(KOM(2001) 681 endg.)] in dem viele Jugendliche, Sachverständige und Politiker aus allen Ländern und auf allen Ebenen zu Wort kamen.

    1.2

    Der Ausschuss hat bereits früher seine Zufriedenheit über die Anwendung der Methode der offenen Koordinierung und des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der europäischen Jugendpolitik zum Ausdruck gebracht, allerdings unter der Voraussetzung einer umfassenden Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Der Ausschuss ersucht deshalb darum, im Rahmen von geplanten Initiativen im Jugendpolitikbereich künftig gehört und nicht nur informiert zu werden.

    1.3

    Der Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass eine kohärente europäische Jugendpolitik, die der Lage in den einzelnen Ländern, den Herausforderungen und Problemen, mit denen die Jugendlichen in Europa heute konfrontiert sind, Rechnung trägt, zur Umsetzung der auf den Tagungen der Europäischen Räte in Lissabon und Barcelona festgelegten Strategie, die Europäische Union zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen, beitragen kann.

    1.4

    Der Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die nicht formale und informelle Bildung neben der formalen Bildung und den Maßnahmen zur Förderung der Mobilität eine wichtige Rolle für die persönliche Entwicklung der Jugendlichen und die „Ausübung einer aktiven Staatsbürgerschaft“ spielen und dass diese Bildungsformen hohe Priorität in der Jugendpolitik auf der lokalen, regionalen, einzelstaatlichen und europäischen Ebene haben müssen. Auf europäischer Ebene müssen diese Maßnahmen insbesondere in die neue Generation der Programme JUGEND FÜR EUROPA und GRUNDTVIG für den Zeitraum 2006-2012 integriert werden.

    Gemeinsame Zielsetzungen für eine verbesserte Partizipation der Jugendlichen

    1.5

    Der Ausschuss befürwortet das globale Ziel der Kommission, d.h. die Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken, hält es jedoch für wesentlich, die Bedeutung der Partizipation der Jugendlichen auch bei der Aufstellung der konkreten Ziele in der Jugendpolitik zu betonen und klarzustellen, dass alle Jugendlichen gemeint sind.

    1.6

    Der Ausschuss schließt sich der Kommission an, die eine zunehmende Entpolitisierung vor allem bei Jugendlichen feststellt, und fordert dazu auf, parallel zur Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen, die zu einer verbesserten Partizipation der Jugendlichen am demokratischen Leben führen sollen, intensiv nach den Ursachen für diese Tendenz zu forschen und geeignete Maßnahmen vorzusehen, um solchen Entwicklungen vorzubeugen bzw. eine Trendwende herbeizuführen.

    Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das gesellschaftliche Geschehen ihrer Lebenswelten

    1.7

    Der Ausschuss stimmt mit der Aussage der Kommission und der Europäischen Charta der Beteiligung von Jugendlichen am Leben der Gemeinde und der Region des Europarats überein, dass die nähere Umgebung der Jugendlichen eine entscheidende Rolle spielt, und fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den lokalen Akteuren die rechtlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Maßnahmen zur Einbeziehung aller Jugendlichen in das politische Geschehen vor Ort zu schaffen.

    1.8

    Der Ausschuss fördert und unterstützt deshalb die Gründung von Jugendräten auf lokaler Ebene.

    1.9

    Der Ausschuss begrüßt die vorgeschlagenen Aktionslinien, ist jedoch der Ansicht, dass der gleichberechtigten Einbeziehung männlicher und weiblicher Jugendlicher große Bedeutung beigemessen werden und auch die Partizipation der Gruppen von Jugendlichen stärker berücksichtigt werden sollte, denen es aus sozialen oder ethnischen Gründen bzw. aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung besonders schwer fällt, sich im politischen Leben zu artikulieren. Der Ausschuss hält die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu den demokratischen Prozessen für zwingend erforderlich.

    1.10

    Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass ein besseres Zusammenspiel zwischen privaten NGO, Jugend- und Freizeitclubs, Vereinen und den Eltern auf der einen Seite und den Behörden und der politischen Ebene auf der anderen eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projekts „Partizipation“ darstellt. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit zwischen der lokalen, regionalen, einzelstaatlichen und europäischen Ebene.

    1.11

    Der Ausschuss begrüßt die Einbeziehung von JUGEND in die durch die Europäische Kommission ins Leben gerufenen Pilotprojekte (GD EAC 43/03) zur Förderung der Partizipation von Jugendlichen und ist erfreut über das große Interesse; er fordert die Kommission jedoch dazu auf, für die nächste Runde mehr Mittel für Projektvorschläge zur Verfügung zu stellen, da nur ein sehr kleiner Teil der Projekte der letzten Runde finanziert werden konnte.

    Stärkere Beteiligung der Jugendlichen im System der repräsentativen Demokratie

    1.12

    Der Ausschuss stimmt der Notwendigkeit einer Veränderung der Einstellungen und Ver-haltensweisen der Jugendlichen zu; dies ist jedoch auch seitens der Politiker erforderlich. Eine solche Veränderung kann bei den Jugendlichen nur über einen konkreten politischen Einfluss geschehen. Daher muss der Dialog mit Jugendlichen speziell dort ausgebaut werden, wo die Jugendlichen unmittelbar die Gelegenheit zu einer stärkeren Beteiligung an der politischen Beschlussfassung erfahren haben bzw. haben können; dies kann dadurch geschehen, dass ihre Beteiligung an der Planung und Verwaltung der sie betreffenden Dienste gefördert wird und Formen aktiver Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinschaft erprobt werden. Diesbezügliche Initiativen müssen konkret sein und u.a. Vorschläge für eine aufsuchende Jugendarbeit enthalten, bei der die nicht in Vereinen o.ä. organisierten Jugendlichen einbezogen werden.

    1.13

    Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, europäische Jugendorganisationen und andere Einrichtungen, die eine aktive Jugendpolitik betreiben, mit den erforderlichen finanziellen Mitteln für eine verstärkte Netzwerkarbeit auszustatten, Damit sie bewährte Verfahren in diesem Bereich austauschen können. Er begrüßt daher den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung europaweit tätiger Jugendorganisationen (4).

    1.14

    Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass viele Jugendliche durch wirtschaftliche und soziale, schulische, ethnisch-kulturelle oder geschlechtsspezifische Gegebenheiten bzw. aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung an einer aktiven Teilnahme am demokratischen Leben gehindert werden. Daher müssen über Mainstream-Aktivitäten hinaus vor allem auf der lokalen Ebene Mittel für die Erforschung der tieferliegenden Ursachen für die mangelnde Partizipation dieser Jugendlichen bereit gestellt und gleichzeitig Initiativen entwickelt werden, mit deren Hilfe präventiv gegen die im Rahmen der Untersuchung entdeckten negativen Faktoren vorgegangen bzw. diese beseitigt werden können.

    1.15

    Deshalb setzt sich der Ausschuss nachdrücklich dafür ein, in Artikel III-182 des vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vorzusehen, die Bestimmungen der derzeit geltenden Verträge im Bereich der Jugendpolitik in dem Sinne zu ergänzen, dass die Tätigkeit der Union auf die Förderung der Partizipation von Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa ausgerichtet sein sollte.

    Lernen zu partizipieren

    1.16

    Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Bildung in all ihren Spielarten – nicht formale Bildung (Initiativen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen), formale Bildung und informelle Bildung (z.B. „Schulen der zweiten Chance“ und ähnliche Initiativen, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen) – bei der Entwicklung der Fähigkeit der Jugendlichen zur Partizipation am demokratischen Leben eine fundamentale Rolle spielt und es daher der nationalen, regionalen und lokalen Ebene obliegt, eine Bildungspolitik aufzustellen, die konkret auf ein „Demokratie-Lernen“ ausgerichtet ist.

    1.17

    Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die Jugendlichen repräsentative Demokratie verstehen und ausprobieren, und fordert dazu auf, konkrete Maßnahmen und Initiativen, z.B. in Form von Jugendpolitiktagen, zu ergreifen und an den Treffpunkten der Jugendlichen (Schulen, Jugendzentren usw.) und/oder auf kommunaler Ebene Mittel der partizipativen Demokratie einzusetzen.

    1.18

    Der Ausschuss hält das soziale Erbe für einen Faktor, der auch im Hinblick auf die Fähigkeit und den Willen zur Partizipation am demokratischen Leben von entscheidender Bedeutung ist. Daher muss im Zusammenspiel zwischen der nicht formalen, der informellen und der formalen Bildung für eine weitest mögliche Einbindung der Eltern und der Familie gesorgt werden.

    1.19

    Der Ausschuss spricht sich für eine Erforschung der Ursachen für die Marginalisierung von Gruppen von Jugendlichen, darunter das soziale Erbe und die Auswirkungen der Globalisierung aus und fordert konkrete Initiativen, einschließlich Benchmarking, auf europäischer Ebene.

    1.20

    Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass die Information der Jugendlichen grundsätzlich mindestens zwei Zielgruppen hat: erstens die Jugendlichen selbst und zweitens die Erwachsenen, die Kontakt zu den Jugendlichen haben. Daher muss die Zielgruppe vor und bei der Verbreitung von Informationen für Jugendliche genau bekannt sein, um die Vermittlung, das Format, das Medium und den Inhalt nach ihr ausrichten zu können. Dabei sollten speziell auf Jugendliche zugeschnittene Dienste zur Information, Orientierung und Beratung (wie z.B. Info-Jeunes) vorgesehen werden.

    1.21

    Der Ausschuss erkennt an, dass die Zuständigkeit für die Information der Jugendlichen sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften liegt, doch muss betont werden, dass vor allem die regionale und die lokale Ebene die Hauptakteure bei der Umsetzung sind und sie daher möglichst weitgehend an der strategischen Planung mitwirken müssen.

    Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten

    1.22

    Der Ausschuss nimmt die Schlussfolgerungen der Kommission aus der Analyse der Jugendinformationsdienste der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, darunter die Tatsache, dass es in vielen Fällen an einer Koordinierung zwischen der europäischen, staatlichen, regionalen und lokalen Ebene fehlt, die Dienste nicht auf der richtigen Ebene arbeiten oder von geringem Nutzen sind; er vertritt daher die Auffassung, dass in dieser Hinsicht wesentliche Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf die benachteiligten Jugendlichen, darunter auch diejenigen mit einer physischen oder psychischen Behinderung, erforderlich sind. Diese Informationsdienste müssen aktive („aufsuchende“) Formen der Information verwenden und die Jugendlichen selbst einbeziehen.

    1.23

    Der Ausschuss begrüßt die vorgeschlagenen Aktionslinien in Bezug auf die Koordinierung der verschiedenen Informationsdienste und eine bessere vertikale und horizontale Zusammenarbeit in Europa, vermisst jedoch ein wenig konkretere Hinweise auf die mögliche praktische Umsetzung.

    1.24

    Im Zusammenhang mit der Information benachteiligter Jugendlicher hält der Ausschuss es für erforderlich, vor jeglicher Bemühung um Sicherstellung gleicher Informationsmöglichkeiten für diese Gruppen zu erforschen, durch welche Faktoren diese benachteiligten Jugendlichen am Zugang zu Informationen gehindert werden.

    Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Informationen

    1.25

    Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Normenkatalog für die Jugendinformations- und -beratungsdienste, mit dem u.a. gemeinsame Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsmechanismen festgelegt werden, auszuarbeiten, hält jedoch auch ein Benchmarking der Leistungen für erforderlich. Die europäische Dimension wird über die Verwendung eines gemeinsamen Normenkatalogs automatisch gestärkt.

    1.26

    Der Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Aus- und Weiterbildung der Personen, die in der Jugendinformation tätig sind, verbessert werden muss. Vor allem muss das Wissen über die Welt der Jugendlichen und ihre sich rasch verändernden Kommunikationsmedien (neue Technologien, hier insbesondere Mobiltelefone, SMS und das Internet) in diese Aus- und Weiterbildung einbezogen werden.

    Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen

    1.27

    Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Kommission zu, Jugendorganisationen und Jugendliche allgemein in die Planung und Umsetzung von Jugendinformationsstrategien einzubeziehen, möchte jedoch hervorheben, dass auch ethnische und andere Minderheiten in diesen Prozess der Gestaltung, Erstellung und Verbreitung eingebunden werden müssen, vor allem, wenn sozial schwache Jugendliche die Zielgruppe bilden.

    1.28

    Der Ausschuss ist erfreut, dass die Kommission die Umsetzung und Weiterverfolgung der gemeinsamen Zielsetzungen mit Hilfe der Methode der offenen Koordinierung in einer flexiblen Weise und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips plant.

    1.29

    Der Ausschuss fordert dazu auf, die aktive Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit dem Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Verfahren festzuschreiben und zu berücksichtigen und dieser Rolle auch durch die Beteiligung an den geplanten regelmäßigen internationalen Zusammenkünften Rechnung zu tragen.

    1.30

    Ferner ersucht der Ausschuss die Mitgliedstaaten, sich bei der Erstellung der nationalen Berichte über die Umsetzung der beiden Prioritäten Partizipation und Information im Jahr 2005, die der Kommission als Grundlage für ihren dem Rat vorzulegenden Fortschrittsbericht dienen sollen, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu beraten.

    Brüssel, den 11. Februar 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  ABl. C 287 vom 22.11.2002, S. 6.

    (2)  ABl. C 163 vom 9.7.2002.

    (3)  Implementing Common Objectives to enhance the participation of young people and improve information for young people (25./26. April 2003).

    (4)  (KOM(2001) 681 endg.)


    Na vrh