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Document C2004/094/74

    Rechtssache C-143/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 17. März 2004

    ABl. C 94 vom 17.4.2004, p. 33–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    17.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/33


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 17. März 2004

    (Rechtssache C-143/04)

    (2004/C 94/74)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 17. März 2004 eine Klage gegen das Königreich Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin ist K. Banks, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 13 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (1) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

    2.

    dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 22. Dezember 2002 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.


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