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Document C2004/094/40

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 9. Februar 2004 Rechtssache C-49/04

    ABl. C 94 vom 17.4.2004, p. 19–19 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    17.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/19


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 9. Februar 2004

    Rechtssache C-49/04

    (2004/C 94/40)

    (Verfahrenssprache: Niederländisch)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2004 eine Klage gegen das Königreich der Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Karen Banks und Wouter Wils.

    Die Klägerin beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (1) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    2.

    dem Königreich der Niederlande die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 22. Dezember 2002 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.


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