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Document 52004XC0320(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 68/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 70 vom 20.3.2004, p. 17–20 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52004XC0320(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 68/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 070 vom 20/03/2004 S. 0017 - 0020


    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 68/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden

    (2004/C 70/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Beihilfe Nr.: XT 7/03

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: Nordirland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Namen des begünstigten Unternehmens: Programme zur Förderung der Landwirtschaft

    Rechtsgrundlage: - Agriculture Act 1949

    - Agriculture (Miscellaneous Provisions) Act (Northern Ireland) 1970

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: - 2003/04: 0,20 Mio. GBP

    - 2004/05: 0,38 Mio. GBP

    - 2005/06: 0,56 Mio. GBP

    Insgesamt: 1,15 Mio. GBP für die Ausbildung von 1300 Teilnehmern.

    Förderhöchstbetrag pro Begünstigtem: 1 Mio. EUR.

    Die durchschnittliche Beihilfe pro Begünstigtem beläuft sich auf 885 GBP

    Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität des Programms beträgt 40 %. Dies entspricht der zulässigen Beihilfeintensität von 40 %, die sich ergibt aus

    - 35 % für spezifische Ausbildungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Ausbildungsteilnehmer sind in KMU im Sinne von Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 68/2001 tätig. Es handelt sich um eine spezifische Ausbildungsmaßnahme, da die Ausbildung vor allem am gegenwärtigen Arbeitsplatz der Beschäftigten anwendbar ist; und

    - 5 % Regionalbeihilfeaufschlag: Nordirland ist ein Fördergebiet im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag

    Bewilligungszeitpunkt: 1. April 2003

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 1. April 2003 bis 31. März 2006

    Zweck der Beihilfe: - Entwicklung und Durchführung von Programmen für lebenslanges Lernen in allen Zweigen des Nahrungs- und Genussmittelgewerbes;

    - es soll sichergestellt werden, dass bis März 2006 1300 Personen die Ausbildungsprogramme abgeschlossen haben oder an diesen teilnehmen;

    - Ermutigung und Befähigung der Teilnehmer zu fundierten Entscheidungen über die Zukunft ihres Betriebes auf der Grundlage objektiver Informationen;

    - das Programm wendet sich an Landwirte, Geschäftspartner, Familienmitglieder und Landarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen;

    - Ausbildungsplätze werden in folgendem Umfang bereit gestellt:

    - 2003/04: 200

    - 2004/05: 650 (darunter 100 Ausbildungsteilnehmer aus 2003/04)

    - 2005/06: 1050 (darunter 250 Ausbildungsteilnehmer aus 2004/05 und weitere 300 Teilnehmer, deren Ausbildung 2006/07 abgeschlossen wird)

    Gesamtzahl der Auszubildenden, die im März 2006 Ausbildungsprogramme abgeschlossen haben oder an diesen teilnehmen: 1300

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Pferdezucht, Gartenbau und landwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Dr John Speers, Director of Environmental, Food and Central Services, Agri-Food Development Service, Department of Agriculture and Rural Development, Room 547, Dundonald House, Upper Newtownards Rd, Belfast BT4 3SB, Northern Ireland

    Beihilfe Nr.: XT 16/03

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: England

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Namen des begünstigten Unternehmens: Investment Readiness

    Rechtsgrundlage: Ss 11 Industrial Development Act 1982

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Im Rahmen des Systems werden für KMU Fördermittel in Höhe von 1275537 GBP über einen Zeitraum von einem Jahr bereit gestellt. Beihilfeempfänger sind 1000 KMU im Sinne der Definition in Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 68/2001 über die Gruppenfreistellung für Ausbildungsbeihilfen

    Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität beträgt 70 % der beihilfefähigen Ausbildungskosten für allgemeine Ausbildung. Der Förderbetrag soll 4000 GBP pro begünstigtem Unternehmen nicht übersteigen

    Bewilligungszeitpunkt: September 2002

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis Dezember 2003

    Zweck der Beihilfe: Das Investitionsförderungsprogramm soll KMU helfen, private Finanzierungsquellen ausfindig zu machen und zu erschließen. Die Mitarbeiter von KMU werden insbesondere in folgenden Bereichen geschult:

    - die verfügbaren Finanzierungsarten;

    - die für konkrete Vorhaben geeignetsten Finanzierungsformen;

    - die besten Möglichkeiten des Zugangs zu Finanzierungsquellen, einschließlich der wichtigsten Informationen, die für potentielle Anleger von Bedeutung sind;

    - Nichtfinanzfragen, die gegebenenfalls zu klären sind, bevor eine Finanzierung erschlossen wird;

    - praktische Ratschläge zur Ausarbeitung von Projektplänen;

    - Präsentationstechniken.

    Nachforschungen auf dem Risikokapitalmarkt im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern haben ergeben, dass die Qualität der Risikokapitalanträge Schwächen aufweist - und dass eine Reihe der von Banken und Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften abgelehnten Anträge gute Grundideen enthielten, aber schlecht präsentiert waren, oder ungeeignete Finanzierungen vorsahen. Diese Schwäche britischer KMU soll mit dem Fördervorhaben abgebaut werden.

    Das Instrument wird vom Dienst für kleine Unternehmen (Small Business Service bzw. SBS), einem Ausführungsorgan des britischen Handels- und Industrieministeriums verwaltet. Aus öffentlichen Mitteln werden etwa 1,3 Mio. GBP für das Projekt bereit gestellt. Von allen KMU wird erwartet, dass sie mindestens 30 % der Ausbildungskosten selbst tragen.

    Eine ausführlichere Übersicht über die Art der Unterstützung, die im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms bereit gestellt wird, und eine Begründung für die Einstufung als "allgemeine" Ausbildung ist in Anhang A beigefügt

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Gruppenfreistellung für Ausbildungsbeihilfen schließt Branchen, für die besondere Beihilfevorschriften gelten, grundsätzlich nicht aus, aber KMU in der Landwirtschaft oder Fischerei oder in anderen sog. sensiblen Branchen wie Kfz-Industrie, Kunstfaserindustrie und Verkehr sollen nicht gefördert werden

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Small Business Service St Mary's House

    C/o Moorfoot

    Sheffield S1 4PQ Kontaktperson: Ken Cooper Tel. 0114 259 72 78

    Beihilfe Nr.: XT 35/03

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: Yorkshire und Humber

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Namen des begünstigten Unternehmens: Centre of Vocational Excellence Programme (NG Bailey & Co Ltd)

    Rechtsgrundlage: The Learning and Skills Act 2000

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Das Unternehmen erhält im Laufe von drei Jahren höchstens 1 Mio. EUR (rund 624000 GBP), die wie folgt bereitgestellt werden:

    - Jahr 1: 300000 GBP

    - Jahr 2: 150000 GBP

    - Jahr 3: 100000 GBP

    Insgesamt: 550000 GBP

    Beihilfehöchstintensität: Bei NG Bailey & Co Ltd handelt es sich um ein großes Unternehmen mit Sitz in Leeds.

    Die Beihilfehöchstintensität wird 60 % der beihilfefähigen Kosten für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (50 % ist der Hoechstwert für Großunternehmen plus 10 % für benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der Verordnung) nicht überschreiten. Je nachdem, ob es sich bei den Empfängern tatsächlich um benachteiligte Arbeitnehmer handelt, kommen verschiedene Beihilfehöchstintensitäten zur Anwendung

    Bewilligungszeitpunkt: 30. Juni 2003

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Juli 2006

    Zweck der Beihilfe: Die Bauwirtschaft leidet im Bereich Elektrotechnik unter einem Mangel an Arbeitskräften, die über entsprechende Qualifikationen verfügen müssen, wenn sie in diesem hochtechnologischen Bereich Arbeit finden wollen. Dieser Mangel stellt ein wesentliches Hindernis für das Wirtschaftswachstum in England dar, insbesondere was das Gebiet Yorkshire und Humber betrifft.

    Unter Elektrotechnik im Bauwesen versteht man Elektrotechnik, Heizung und Belüftung, Airconditioning, Kühlung, Mechanik und Dienstleistungen für Gebäude.

    Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

    Der Zweck der Beihilfe besteht darin, die Anzahl der Arbeitskräfte mit anspruchsvollen übertragbaren Qualifikationen auf regionaler und nationaler Ebene zu erhöhen, um den Bedarf dieses Wirtschaftszweigs abzudecken. Dies soll auf zweifache Weise erreicht werden: Erstens durch die Erhöhung der Anzahl junger Menschen, die auf dem Weg über eine moderne Lehrlingsausbildung in der Branche Fuß fassen sowie durch die Verbesserung der Qualifikation von Personen, die bereits in dieser Branche arbeiten (eine moderne Lehrlingsausbildung für Bauelektriker wird jungen Menschen mehr Chancen bieten, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die bestmögliche Vorbereitung zur Erreichung des Facharbeiter-/Technikerstatus in diesem Wirtschaftszweig bieten. Moderne Lehrverträge werden gegebenenfalls auch den positiven Übergang zum Hochschulsektor oder zu anspruchsvollerer Arbeit ermöglichen). Zweitens durch die Erhöhung der Zahl der Arbeitnehmer, die bereits im elektrotechnischen Sektor von Baufirmen in Yorkshire und Humber arbeiten und die ihre beruflichen Qualifikationen verbessern wollen. Dies soll über eine Ausweitung der Schulungskapazitäten von NG Bailey bewerkstelligt werden, die bestehende Arbeitnehmer noch besser ausbilden sollen. Die angebotenen Schulungen führen zu national anerkannten beruflichen Qualifikationen, die die Produktivität stark steigern und die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit in zahlreichen Berufen innerhalb des elektrotechnischen Bereichs von Baufirmen wesentlich steigern werden.

    Die Einzelbeihilfe wird NG Bailey gewährt, einem Unternehmen, dessen Tätigkeitsbereich die Elektrik in Gebäuden umfasst. Die Elemente der "allgemeinen Ausbildung" dieses Maßnahmenpakets werden sicherstellen, dass sich die Empfänger dieser Schulungsprogramme technische Fertigkeiten aneignen können, die es ihnen ermöglichen werden, im elektrotechnischen Bereich der Bauwirtschaft, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen, einschließlich Elektronik, Elektrotechnik, Technik und im Gebäudedienst Arbeit zu finden

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Elektrotechnik im Bauwesen

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Skills for Employment Division Department for Education and Skills (DfES) Level 4, Moorfoot Sheffield S1 4PQ United Kingdom Kontaktperson: Keith McMaster

    Sonstige Auskünfte: Diese Beihilfe wird vom Department for Education and Skills genehmigt. Der Learning and Skills Council ist für den Vertragsabschluss mit dem Unternehmen sowie für die Überwachung des Fortschritts gemäß den Vorschriften für staatliche Beihilfen verantwortlich. Im Rahmen des Learning and Skills Act 2000 sind vom Council bestimmte Aufgaben delegiert worden

    Beihilfe Nr.: XT 42/03

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: England

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Namen des begünstigten Unternehmens: Strategie für die breitere Anwendung des Systems der Risikoanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP - Hazard Analysis Critical Control Points) in Gastronomiebetrieben im Vereinigten Königreich

    Rechtsgrundlage: Food Standards Act 1999

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 2,9 Mio. GBP

    Beihilfehöchstintensität: Die Finanzierung von Projekten für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen wird für kleine und mittlere Unternehmen maximal 70 % betragen

    Bewilligungszeitpunkt: 13. Oktober 2003

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: April 2004

    Zweck der Beihilfe: Bei den im Rahmen dieses Programms unterstützten Maßnahmen handelt es sich um eine allgemeine Ausbildung über Lebensmittelsicherheitsverfahren auf der Grundlage des HACCP-Systems, die von einem Unternehmen oder Wirtschaftssektor zum anderen übertragbar sind. Dieses Pilotprogramm soll mit dem Ziel evaluiert werden, eine nationale Strategie auszuarbeiten, die in einer künftigen Phase für alle Arbeitgeber verfügbar sein wird und die auf den aus diesem Pilotprogramm gezogenen Lehren aufbauen wird.

    Ziele der Ausbildung:

    - klare Leitlinien für Führungskräfte und Mitarbeiter über die Eindämmung der für Gastronomiebetriebe typischen Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

    - Entwicklung eines umfassenden Systems für die Lebensmittelsicherheit, das für jedes einzelne Unternehmen relevant, spezifisch und angemessen ist.

    Durch die Ausbildung werden Unternehmen in die Lage versetzt, Risiken im Bereich der Lebenssicherheit wirkungsvoller zu bekämpfen, so dass die Häufigkeit von lebensmittelbedingten Erkrankungen sinkt.

    In diesem Projekt soll das kostengünstigste Konzept für die Anwendung von Lebensmittelsicherheitsverfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze in britischen Gastronomiebetrieben ermittelt werden.

    Die Food Standards Agency (für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörde) muss den britischen Lebensmittelsektor auf die bevorstehende Konsolidierung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Lebensmittelhygiene, die für 2005 erwartet wird, vorbereiten. Darin werden dokumentierte Systeme für das Management der Lebensmittelsicherheit auf der Basis der HACCP-Grundsätze als rechtliches Erfordernis für alle Unternehmen des Lebensmittelsektors außer die Primärerzeuger vorgeschrieben werden

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Kleine Firmen im britischen Gastronomiegewerbe. Dieses Pilotprogramm wendet sich an kleine, eigenständige Gastronomiebetriebe. In den meisten Fällen würden diese als Kleinstunternehmen eingestuft werden

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Andrew Greaves Food Standards Agency Aviation House

    125 Kingsway

    London WC2B 6NH Tel. 020 72 76 81 27

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