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Document 52004XX0204(01)

    Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer — Währungsumrechnungskurse zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates

    ABl. C 30 vom 4.2.2004, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52004XX0204(01)

    Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer — Währungsumrechnungskurse zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates

    Amtsblatt Nr. C 030 vom 04/02/2004 S. 0006 - 0006


    Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

    Währungsumrechnungskurse zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates

    (2004/C 30/03)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    1. Laut Verordnung (EWG) Nr. 574/72 wird für die Umrechnung von auf eine Währung lautenden Beträgen in eine andere Währung der von der Kommission errechnete Kurs verwendet, der sich auf das monatliche Mittel der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzwechselkurse der Währungen während des in Absatz 2 bestimmten Bezugszeitraums stützt.

    2. Bezugstermin ist:

    - der Monat Januar für die ab dem darauf folgenden 1. April anzuwendenden Umrechnungskurse,

    - der Monat April für die ab dem darauf folgenden 1. Juli anzuwendenden Umrechnungskurse,

    - der Monat Juli für die ab dem darauf folgenden 1. Oktober anzuwendenden Umrechnungskurse,

    - der Monat Oktober für die ab dem darauf folgenden 1. Januar anzuwendenden Umrechnungskurse.

    Die Umrechnungskurse der Währungen werden im jeweils zweiten in den Monaten Februar, Mai, August und November erscheinenden Amtsblatt der Europäischen Union (Serie C) veröffentlicht.

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