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Document 52003XC1231(08)

    Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2003 über die Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsquote für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, bestimmt durch die Richtlinie 96/92/EG betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 321 vom 31.12.2003, p. 51–51 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003XC1231(08)

    Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2003 über die Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsquote für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, bestimmt durch die Richtlinie 96/92/EG betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 321 vom 31/12/2003 S. 0051 - 0051


    Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2003 über die Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsquote für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, bestimmt durch die Richtlinie 96/92/EG(1) betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt

    (2003/C 321/14)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nach den von der Kommission nach Artikel 19 § 1, 2. und 3. Absatz der Richtlinie 96/92/EG angestellten Berechnungen beläuft sich die im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 1. Juli 2004 anwendbare durchschnittliche Gemeinschaftsquote der Elektrizitätsmarktöffnung auf 34,76 %.

    Dieser Wert wurde ermittelt durch Berechnung einerseits des Elektrizitätsverbrauchs der Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 9 GWh in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, andererseits des gesamten Nettoverbrauchs in allen Mitgliedstaaten sowie schließlich durch Division des ersten durch den zweiten Wert.

    (1) ABl. L 27 vom 30.1.1997, S. 20.

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