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Document 52003XC1021(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 252 vom 21.10.2003, p. 2–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XC1021(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 252 vom 21/10/2003 S. 0002 - 0003


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 252/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 17.9.2003

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 192/03

Titel: Schiffbau - Mehrzweckschiffe für Sri Lanka

Zielsetzung: Förderung der Lieferung von zwei Mehrzweckschiffen an MSCL, ein privates Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung in Sri Lanka. Die Maßnahme soll den Erhalt der Küstenschifffahrt zwischen Häfen in Süd- und Nord-Sri Lanka sicherstellen. Der Erwerb dieser zwei Schiffe ist notwendig, um zwei veraltete Schiffe von MSCL zu ersetzen

Rechtsgrundlage: Financieringsprogramma gekoppelde steun ORET/Miliev

Haushaltsmittel: Zuschuss von [...](1)

Beihilfeintensität oder -höhe: 35 %

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 1.8.2003

Mitgliedstaat: Italien (Friaul-Julisch-Venetien)

Beihilfe Nr.: N 240/03

Titel: FuE-Beihilfen für Handwerk und Industrie

Zielsetzung: Die Regelung soll KMU zu Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsprojekten anregen.

Rechtsgrundlage: Deliberazioni della Giunta Regionale del Friuli Venezia Giulia riguardanti rispettivamente il settore dell'artigianato e dell'industria

Haushaltsmittel: Insgesamt 10564126 EUR für die Regelung

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 60 % brutto für industrielle Forschung; 35 % brutto für vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten; Aufschläge von 5 bzw. 10 Prozentpunkten sind in den Fördergebieten gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) und in den Fällen vorgesehen, in denen die Bedingungen in Randnummer 5.10.4 b) des Gemeinschaftsrahmens erfuellt werden

Laufzeit: 2003 bis 2008 (Gemäß EPPP Ziel 2, 2000 bis 2006)

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Datum der Annahme des Beschlusses: 5.5.2003

Mitgliedstaat: Spanien (Madrid)

Beihilfe Nr.: N 48/03

Titel: Beihilfen für Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrtindustrie - Madrid

Zielsetzung: Forschung und Entwicklung

Rechtsgrundlage: Orden de la Consejería de Economía e Innovación Tecnológica por la que se regula la concesión de ayudas cofinanciadas por el Fondo Europeo de Desarrollo Regional para el fomento de la innovación tecnológica en el sector aeroespacial de la Comunidad de Madrid

Haushaltsmittel: 12 Mio. EUR jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: 50 % für industrielle Forschung, 25 % für vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten, 75 % für Machbarkeitsstudien im Vorfeld industrieller Forschungstätigkeiten und 50 % für Machbarkeitsstudien im Vorfeld vorwettbewerblicher Entwicklungstätigkeiten. Aufschlag von 10 Punkten für KMU, von 5 Punkten in Fördergebieten, von 15 Punkten, wenn das Projekt unter die Ziele eines spezifischen Vorhabens des Rahmenprogramms fällt, (erhöht sich auf 25 Punkte im Falle einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit) und von 10 Punkten im Falle einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit oder einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungszentren oder einer weiten Verbreitung der Forschungsergebnisse

Laufzeit: 2003-2006

Andere Angaben: Jährlicher Bericht

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Datum der Annahme des Beschlusses: 15.7.2003

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Nordirland)

Beihilfe Nr.: N 92/03

Titel: Northern Ireland Compete Programme - Round three (2003-2008)

Zielsetzung: Förderung vorwettbewerblicher FuE-Entwicklungstätigkeiten

Rechtsgrundlage: Industrial Development Act 2002

Haushaltsmittel: 5,5 Mio. GBP (ca. 7,7 Mio. EUR) jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: 40 % brutto für vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten und 50 % brutto für Studien im Vorfeld der vorwettbewerblichen Entwicklung

Laufzeit: Zehn Jahre - vorbehaltlich von Änderungen des Gemeinschaftsrahmens für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

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http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 15.7.2003

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Nordirland)

Beihilfe Nr.: N 96/2000

Titel: IRTU-Compete-Programm

Zielsetzung: Förderung vorwettbewerblicher FuE-Entwicklungstätigkeiten

Rechtsgrundlage: Industrial Development (Northern Ireland) Order 1982

Haushaltsmittel: 5,5 Mio. GBP (ca. 7,7 Mio. EUR) jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: 40 % brutto für vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten und 50 % für Studien im Vorfeld der vorwettbewerblichen Entwicklung

Laufzeit: 1998 bis 2003

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(1) Vertrauliche Informationen.

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