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Document 52002AR0138

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität"

    ABl. C 73 vom 26.3.2003, p. 30–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002AR0138

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität"

    Amtsblatt Nr. C 073 vom 26/03/2003 S. 0030 - 0033


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission 'Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität'"

    (2003/C 73/08)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität" (KOM(2002) 72 endg.);

    aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. Februar 2002, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. März 2002, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

    gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend den "Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen" (CdR 213/2001)(1);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" (CdR 49/2002 fin);

    gestützt auf den Entwurf eines Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments betreffend den "Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität", PE 316-348 (Berichterstatterin: Frau Regina Bastos);

    gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur und Bildung am 30. September 2002 einstimmig angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 138/2002 rev. 2, Berichterstatterin: Frau Jennette Arnold, Mitglied der Greater London Authority, UK/SPE);

    In Anbetracht folgender Tatsachen:

    1) Die Europäische Union verlangt das Engagement aller Akteure, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um das vom Europäischen Rat von Lissabon gesetzte Ziel zu erreichen, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen".

    2) Eine höhere Qualifikation der Unionsbürger trägt zur Erzielung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei.

    3) Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die treibenden Kräfte der regionalen Wirtschaft und spielen beim Zustandekommen von Partnerschaften, die zur Schaffung eines stärker bedarfsorientierten Lern- und Ausbildungsumfeldes notwendig sind, um die berufliche Mobilität zu erhöhen, eine ausschlaggebende Rolle.

    4) Die Ausweitung der Qualifikationen und der geographischen Mobilität ist im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung und dem allgemeinen Zusammenhalt der Europäischen Union zu sehen;

    verabschiedete auf seiner 47. Plenartagung am 20. und 21. November 2002 (Sitzung vom 20. November) folgende Stellungnahme.

    1. Standpunkte und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    1.1. begrüßt den Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität, der die Entwicklung der Humanressourcen im Zusammenhang mit der Erreichung des Ziels von Lissabon, den wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu schaffen, fördern soll;

    1.2. teilt die Auffassung der Kommission, dass qualifizierte und anpassungsfähige Arbeitskräfte, die überall in der EU einen Arbeitsplatz finden können, eine wesentliche Voraussetzung für eine größere Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt sind. Er hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung einer Humanressourcenpolitik, die sich an den Bedürfnissen des Einzelnen und am Bedarf des Arbeitsmarkts orientiert, eine strategisch wichtige Rolle spielen;

    1.3. stellt besorgt fest, dass die Themen Eingliederung und Chancengleichheit in dem Aktionsplan nicht angemessen behandelt werden. Die Überwindung von Barrieren in Form von Diskriminierung und Mangel an Grundfertigkeiten, die dem lebenslangen Lernen im Wege stehen, ist der Schlüssel für die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft insbesondere in Anbetracht einer alternden Bevölkerung;

    1.4. vertritt die Ansicht, dass den EU-Programmen bei der Ausweitung der Qualifizierung und der geographischen Mobilität in der EU eine entscheidende Rolle zukommt. Die Programme sollten weiterhin allen Bevölkerungsgruppen zugänglich sein, die Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu finden oder auf dem Arbeitsmarkt voranzukommen, und es sollten mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Verknüpfungen zwischen Maßnahmen zugunsten der Humanressourcen und anderen Aufgaben der Strukturfonds wie dem EFRE und Gemeinschaftsinitiativen zu verbessern;

    1.5. betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oft bemüht sind, konkrete Maßnahmen wie z. B. Schulungen zur Verbesserung von Qualifikation und Mobilität durchzuführen, wobei sie aber aufgrund fehlender Mittel vielfach kapitulieren müssen. Bei einer größeren finanziellen Unterstützung durch die EU könnten die konstruktiven Kräfte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirkungsvoller zum Einsatz kommen;

    1.6. ist überzeugt, dass berufliche und geographische Mobilität die Menschen in die Lage versetzen, freie, verantwortliche Entscheidungen über ihr Leben zu treffen. Eine stärkere geographische Mobilität darf allerdings nicht zu Lasten der nachhaltigen Entwicklung und des Zusammenhalts in der EU gehen. Die geographische Mobilität kann wirtschaftliche Ungleichheiten hervorrufen, insbesondere in ländlichen Gegenden, wo eine höhere Mobilität der jungen Leute das Problem der Überalterung der Bevölkerung noch verschärft. Um zu verhindern, dass die geographische Mobilität einen negativen Beigeschmack erhält, wäre es sinnvoll, für die ländlichen und die von Entvölkerung bedrohten Gebiete spezifische Wirtschaftshilfen vorzusehen und gleichzeitig gezielte Ausbildungsmaßnahmen zu entwickeln, die es jungen Menschen gestatten, diese Gebiete auch unter Beschäftigungsgesichtspunkten aufzuwerten. Der Beitritt der Bewerberländer könnte zu einer weiteren Verschärfung des Problems führen, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens ergriffen werden, was vom Ausschuss empfohlen wird;

    1.7. ersucht die Kommission dringend, sowohl die Ab- als auch die Zuwanderung in den betroffenen Regionen und ihre Auswirkungen insbesondere auf die lokalen Einrichtungen auf dem Gebiet des Wohnungs-, Schul- und Gesundheitswesens und im sozialen Bereich zu bewerten.

    2. Berufliche Mobilität

    Der Ausschuss der Regionen

    2.1. teilt die Auffassung der Kommission, dass die Förderung der beruflichen Mobilität eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einer dynamischen und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft ist;

    2.2. möchte betonen, dass diese Förderung der beruflichen Mobilität nur möglich ist, wenn die Betreffenden über gute Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen und IT-Kenntnisse) und über die Grundvoraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit verfügen. Insbesondere ist es wichtig, dass die jungen Menschen eine gute Grundbildung erhalten, die auch soziale Fähigkeiten einschließt, bevor sie das Bildungssystem verlassen. Ferner ist der Fremdsprachenerwerb ab dem frühen Kindesalter sehr wichtig. In seiner Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" (CdR 49/2002 fin, Berichterstatterin: Frau Tallberg) hat der Ausschuss darüber hinaus Verständnis und Achtung für die Mitmenschen als Teil der Grundkompetenzen hervorgehoben, über die jeder in einer stärker integrierten europäischen Wirtschaft verfügen sollte;

    2.3. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Aktionsplan sich nicht angemessen mit dem Thema des Zugangs zum Lernen für alle auseinandersetzt. Seines Erachtens ist die zunehmende Zugänglichmachung des Lernens für alle Bürger Europas von grundlegender Bedeutung sowie Schlüssel und Gewähr dafür, dass die Ziele von Lissabon auch erreicht werden. Die erhöhte Nachfrage nach höheren Qualifikationen und insbesondere die Entwicklung im IKT-Bereich bedingen eine Tendenz zur Ausgrenzung der gering Qualifizierten. Der AdR möchte insbesondere auf die Chancengleichheit für alle unabhängig von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Alter und Religionszugehörigkeit abheben und betont die Wichtigkeit der Schaffung einer sozialen Infrastruktur, die denen hilft, denen die Lebensumstände das Lernen erschweren; dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Kinder- und Altenbetreuungsmöglichkeiten, damit Frauen Zeit zum Lernen haben;

    2.4. schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass Bildungseinrichtungen und andere Lernanbieter sich stärker an den Bedürfnissen der Lernenden und des Arbeitsmarktes orientieren sollten. Seines Erachtens hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowohl von ihrer eigenen Fähigkeit, sich an die sich ständig wandelnden Technologien anzupassen, als auch von der Fähigkeit der Arbeitskräfte ab, sich an diese Veränderungen anzupassen. Er fordert die Kommission auf, die Auswirkungen einer erhöhten Mobilität der Arbeitskräfte auf die Prognosen des Ausbildungs- und Arbeitskräftebedarfs auf regionaler und nationaler Ebene abzuschätzen;

    2.5. verweist nachdrücklich auf die führende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Anbahnung von Partnerschaften zwischen allen Akteuren auf lokaler Ebene und zwischen geographischen Gebieten, die verschiedenen europäischen Staaten angehören und ähnliche Merkmale hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklungssektoren und folglich des Ausbildungsbedarfs und des Arbeitsmarkts aufweisen. Außerdem hält er es für wichtig, spezifische Programme zur Unterstützung der beruflichen Mobilität im Wege von Partnerschaften zu fördern, an denen öffentliche Verwaltungen und Unternehmen beteiligt sind;

    2.6. begrüßt den Aufbau eines Netzes gemeinsamer Beratungsstellen von Wirtschaft und Bildungswesen, wodurch die Zusammenarbeit zwischen der Welt der Arbeit und den Bildungssystemen intensiviert werden soll. Da die lokalen und regionalen Behörden bei der Schließung solcher Partnerschaften eine strategisch wichtige Rolle spielen, dringt der AdR auf deren Einbeziehung in diese Netze;

    2.7. vertritt die Ansicht, dass berufliche Mobilität ohne gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen nicht erreicht werden kann. Deshalb unterstützt er die Initiative der Kommission zur Entwicklung von Instrumenten zur Förderung der Transparenz und Übertragbarkeit der Qualifikationen und insbesondere der Anerkennung des nichtformalen Lernens;

    2.8. unterstützt auch die Entwicklung eines "Modulsystems für die Akkumulation von Qualifikationen". Seines Erachtens könnte solch ein System auch noch mit gemeinschaftlichen Ausbildungs- und Austauschprogrammen verknüpft werden, um die Transparenz und Offenheit des europäischen Prüfungswesens zu steigern;

    2.9. teilt die Auffassung der Kommission, dass - insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand - Mittel für Investitionen in Humankapital zur Verfügung gestellt werden sollten. Er weist jedoch darauf hin, dass Lernbarrieren für sozial ausgegrenzte Gruppen ein gemeinschaftsweites Problem sind. Der Ausschuss hebt ferner den wichtigen Beitrag hervor, den der Europäische Sozialfonds im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie zur Entwicklung des Humankapitals von benachteiligten Gruppen, wo immer sie sich in der EU auch befinden, leistet.

    3. Geographische Mobilität

    Der Ausschuss der Regionen

    3.1. bekräftigt die Kommission voll und ganz in ihrer Auffassung, dass geographische Mobilität nicht als Selbstzweck zu betrachten, sondern als eine echte Alternative für den Einzelnen zu begreifen ist;

    3.2. weist darauf hin, dass eine zunehmende geographische Mobilität nicht auf Kosten des Zusammenhalts der EU als Ganzes gehen darf. Nach seinem Dafürhalten sollte die Europäische Kommission größeres Augenmerk auf die Verknüpfung von Ausweitung der Qualifikationen und Förderung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung legen. Die Maßnahmen zugunsten des Humankapitals sollten in dem größeren Rahmen der Strukturfonds und der Gemeinschaftsinitiativen erfolgen;

    3.3. vertritt die Ansicht, dass Menschen häufig zur geographischen Mobilität veranlasst werden, weil sie gar keine andere Wahl haben, was ein typischer Grund für die Abwanderung von ungelernten Arbeitskräften aus ärmeren in reichere Regionen ist. Seines Erachtens können ungelernte Wanderarbeitnehmer zwar eine Einstiegsbeschäftigung auf unterem Niveau finden, doch sind damit ihre Probleme mit der beruflichen Mobilität nicht gelöst;

    3.4. betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als die bürgernächste Verwaltungsebene bei der Förderung der Integration von Migrantengruppen eine ganz entscheidende Rolle spielen. Seines Erachtens sollten die Auswirkungen der Migration auf die lokalen Einrichtungen, die für Wohnung, Bildung, Gesundheitswesen und Soziales zuständig sind, untersucht werden; deshalb ersucht er die Kommission, ein Monitoring zur Ermittlung und Verbreitung guter Praktiken durchzuführen, die bei den Initiativen der lokalen Einrichtungen angewandt werden, bei denen die Mobilität dadurch erleichtert und gefördert wird, dass Migranten spezifische Dienstleistungen angeboten werden;

    3.5. stellt fest, dass die geographische Mobilität zwischen Mitgliedstaaten der EU, aber auch innerhalb der Mitgliedstaaten gering ist. Der geographischen Mobilität stehen innerhalb der Mitgliedstaaten nach wie vor große Hürden entgegen, deren Beseitigung die gleiche Dringlichkeit wie der Beseitigung der Mobilitätshürden zwischen den Mitgliedstaaten eingeräumt werden sollte;

    3.6. begrüßt, dass in dem Aktionsplan der Beseitigung der administrativen und rechtlichen Barrieren besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und Unterschiede zwischen den Steuer-, Sozialversicherungs-, Gesundheits- und Rentensystemen der Mitgliedstaaten stellen Mobilitätshemmnisse dar. Der Ausschuss freut sich über alle Schritte zu deren Überwindung. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang seine diesbezüglichen Äußerungen in seiner Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten". Die Beseitigung der genannten Mobilitätshemmnisse ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Vereinheitlichung der Steuer-, Sozialversicherungs-, Gesundheitsversorgungs- und Rentenversicherungssysteme der Mitgliedstaaten;

    3.7. begrüßt nachdrücklich den Vorschlag, Untersuchungen der Hemmnisse für die Mobilität in der EU durchzuführen. Da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der wirtschaftlichen Entwicklung eine strategisch wichtige Rolle spielen, dringt der AdR darauf, sie an den Untersuchungsarbeiten zu beteiligen;

    3.8. erkennt an, dass die sprachlichen und kulturellen Barrieren in der EU im Vergleich zu anderen ähnlichen Wirtschaftsräumen erheblich sind, und meint, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen schon früh beginnen muss, damit die Menschen in einer mehrsprachigen Gesellschaft aufwachsen;

    3.9. verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Gemeinschaftsprogrammen wie Leonardo, Sokrates und Jugend für die Erweiterung der sprachlichen und kulturübergreifenden Fertigkeiten und ersucht die Kommission, auch Gemeinschaftsprogramme zur Förderung der beruflichen Umschulung bzw. Wiedereingliederung von älteren Menschen, d. h. von älteren Beschäftigten, Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten vorzusehen;

    3.10. hebt die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des kulturübergreifenden Austauschs innerhalb der EU hervor; er begrüßt den Vorschlag, Studierenden und Auszubildenden mehr Austauschmöglichkeiten zu bieten. Außerdem hebt er hervor, dass Menschen aus benachteiligten Verhältnissen mit höheren Mobilitätshürden konfrontiert sind, und empfiehlt, ihre Einbeziehung im Rahmen der EU-Programme zu erleichtern. In Anbetracht der Vorschläge für mehr mobilitätsorientierte Austauschmöglichkeiten drängt er allerdings auf eine Überprüfung der verfügbaren Haushaltsmittel;

    3.11. nimmt die Forderung nach einer gemeinsamen Einwanderungspolitik für Drittstaatsangehörige zur Kenntnis und "teilt die Ansicht, dass wegen des sich immer weiter verschärfenden demographischen Problems unleugbar bereits jetzt, aber in Zukunft noch in stärkerem Maße in der Europäischen Union ein Bedarf an gelernten und ungelernten Arbeitskräften bestehen wird" (AdR-Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - CdR 213/2001 fin).

    4. Mehr Information und Transparenz hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten

    Der Ausschuss der Regionen

    4.1. begrüßt die Einrichtung einer "Website zur Mobilität als einheitliche europäische Anlaufstelle für einschlägige Informationen". Er weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der unmittelbaren Weitergabe von Informationen an die Bürger hin und hält es daher für erforderlich, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an allen Informationsmaßnahmen und -kampagnen beteiligt werden. Sie sind häufig die ersten Anlaufstellen für Informationen, weshalb ihre Bedeutung als Informationsquelle nicht außer Acht gelassen werden darf. Vor allem die lokalen Gebietskörperschaften sind den Bürgern am nächsten und daher am besten in der Lage, die sozial Ausgegrenzten zu erreichen.

    Brüssel, den 20. November 2002.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Albert Bore

    (1) ABl. C 19 vom 22.1.2002, S. 18.

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