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Document 32003G0118(01)

    Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

    ABl. C 13 vom 18.1.2003, p. 2–4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    32003G0118(01)

    Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

    Amtsblatt Nr. C 013 vom 18/01/2003 S. 0002 - 0004


    Entschließung des Rates

    vom 19. Dezember 2002

    zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

    (2003/C 13/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Allgemeine und berufliche Bildung sind unentbehrlich für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des sozialen Zusammenhalts, eines aktiven Staatsbürgertums sowie eines erfuellten Privat- und Berufslebens.

    (2) Die Systeme der beruflichen Bildung spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Fähigkeiten und Qualifikationen. Eine bedeutende Herausforderung besteht für die Berufsbildungssysteme in Europa und für alle Beteiligten in der Entwicklung eines Europas des Wissens. In diesem Zusammenhang ist es wichtig sicherzustellen, dass der europäische Arbeitsmarkt für alle offen und zugänglich ist.

    (3) In der Europäischen Union umfasst der Bereich der beruflichen Bildung ein breites Spektrum an Rechtsvorschriften, Berufsbildungsstrukturen und Beteiligten, darunter sowohl die Regierungen als auch die Sozialpartner, und die Erweiterung der Union wird diese Vielfalt vergrößern. Mit der Schaffung eines europäischen Raums des Wissens kann auf dieser Vielfalt aufgebaut werden, zugleich kann sie jedoch auch erhalten und geschützt werden.

    (4) Mit den in dieser Entschließung dargelegten Maßnahmen wird der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14, Rechnung getragen, wonach jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung hat.

    (5) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom März 2000 in Lissabon die wichtige Rolle der Bildung als integraler Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialpolitik, als Instrument zur Stärkung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit Europas und als Garantie für die Gewährleistung des Zusammenhalts unserer Gesellschaft und der uneingeschränkten Entfaltung ihrer Bürger anerkannt. Der Europäische Rat hat für die Europäische Union das strategische Ziel festgelegt, zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen beruflichen Bildung ist ein wesentlicher und integraler Bestandteil dieser Strategie, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der sozialen Eingliederung, der Kohäsion, der Mobilität sowie der Beschäftigungs- und der Wettbewerbsfähigkeit.

    (6) In dem Bericht über die "konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung", den der Europäische Rat im März 2001 auf seiner Tagung in Stockholm gebilligt hat, werden neue Bereiche für gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene aufgezeigt mit dem Ziel, die vom Europäischen Rat (Lissabon) gesetzten Ziele zu erreichen. Diesen Bereichen liegen die drei im Bericht herausgestellten strategischen Ziele zugrunde, nämlich die Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU, leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle sowie Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt.

    (7) Die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft(1) und der vom Europäischen Rat (Nizza) im Dezember 2000 gebilligte Aktionsplan zur Förderung der Mobilität enthalten eine Reihe von Maßnahmen zur Mobilitätsförderung.

    (8) Im März 2002 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Barcelona das Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieses Zielberichts gebilligt, in dem gefordert wird, dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen. Außerdem hat er zu weiteren Maßnahmen im Hinblick auf die Einführung von Instrumenten zur Gewährleistung der Transparenz von Diplomen und Qualifikationen aufgerufen, einschließlich der Förderung von Maßnahmen ähnlich dem Bologna-Prozess, jedoch angepasst an den Bereich der beruflichen Bildung.

    (9) Die Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen(2) wurde vom Rat am 27. Juni 2002 angenommen. Im Rahmen der Priorität der Aufwertung des Lernens bildet sie insbesondere eine Grundlage für die auf verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung abzielende Initiative, unter anderem in den Bereichen Transparenz, Anerkennung und Übertragbarkeit, Qualität und transnationale Projekte, und wird somit den Schlussfolgerungen von Lissabon und Barcelona gerecht. Dies wurde zuvor in der vom Rat am 3. Juni 2002 angenommenen Entschließung über Qualifikation und Mobilität(3) bekräftigt -

    STELLT FEST, dass der Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen, neue Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung der Humanressourcen mit sich bringt;

    STELLT FEST, dass die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen und von Erwachsenen, einschließlich älterer Arbeitskräfte, in hohem Maße vom Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Erstausbildung und von der Möglichkeit der Aktualisierung bereits vorhandener und des Erwerbs neuer Kenntnisse während des gesamten Erwerbslebens abhängig ist;

    STELLT FEST, dass auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung in Europa auf allen Ebenen, einschließlich der formalen und nicht formalen Bildung, unter dem Aspekt des lebensbegleitenden Lernens hingearbeitet werden muss, wobei nachdrücklich für eine entsprechende Verbindung zwischen allgemeiner und beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung gesorgt werden muss. Es bedarf dieser Verbindung, um die Fragmentierung zwischen den verschiedenen Angeboten zu überwinden und die positive Vielfalt des aktuellen Berufsbildungsangebots in Europa in vollem Umfang zu nutzen;

    NIMMT KENNTNIS von den diesbezüglichen Tätigkeiten, die von einer Reihe von Gemeinschaftsgremien - beispielsweise dem Cedefop und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, von informellen Foren auf Gemeinschaftsebene, wie den Tagungen der Generaldirektoren für die Berufsbildung, den bestehenden Foren Transparenz und Qualität - sowie von einschlägigen internationalen Organisationen bereits durchgeführt werden, und betont, dass Komplementarität zwischen diesen Tätigkeiten erforderlich ist;

    NIMMT KENNTNIS DAVON, dass sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs auf ein Rahmenabkommen für Maßnahmen zum kontinuierlichen Ausbau der Fähigkeiten und Qualifikationen geeinigt haben. Die Mitgliedsorganisationen der europäischen Sozialpartner werden dieses Rahmenabkommen in den Mitgliedstaaten auf allen geeigneten Ebenen unter Berücksichtigung der nationalen Politiken und Gepflogenheiten fördern;

    NIMMT ZUR KENNTNIS, dass auf der im Juni 2002 in Brüssel abgehaltenen Konferenz zum Thema "Verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung", an der die Mitgliedstaaten, die Kommission, die beitrittswilligen Länder, die EWR-Länder und die Sozialpartner teilnahmen, bestimmte Arbeitsgrundsätze und Prioritäten für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung in den Vordergrund gestellt wurden;

    WEIST DARAUF HIN, dass es notwendig ist, die Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung auf europäischer Ebene auszubauen und zu festigen, um so das Konzept, wonach Menschen frei zwischen verschiedenen Arbeitsstellen, Regionen, Branchen und Ländern wählen können, zu unterstützen;

    WEIST DARAUF HIN, dass die Qualität und die Attraktivität der beruflichen Bildung in Europa verbessert werden müssen;

    WEIST DARAUF HIN, dass sich die verstärkte Zusammenarbeit unter anderem auf folgende Arbeitsgrundsätze stützen sollte:

    - Der Zusammenarbeit sollte der vom Europäischen Rat im Einklang mit dem ausführlichen Arbeitsprogramm und der Umsetzung des Zielberichts vorgegebene Zieltermin 2010 zugrunde liegen, damit die Kohärenz mit den vom Rat (Bildung) festgelegten Zielen gewährleistet ist.

    - Die Maßnahmen sollten auf freiwilliger Basis und hauptsächlich im Rahmen einer auf einem Bottom-up-Ansatz beruhenden Zusammenarbeit entwickelt werden.

    - Im Mittelpunkt der Initiativen müssen die Bedürfnisse der Bürger und der Nutzerorganisationen stehen.

    - Es sollte sich um eine umfassende Zusammenarbeit handeln, an der die Mitgliedstaaten, die Kommission, die beitrittswilligen Länder, die EFTA-/EWR-Länder und die Sozialpartner beteiligt sind;

    WEIST DARAUF HIN, dass im Rahmen dieser verstärkten Zusammenarbeit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie der sozialen Eingliederung besondere Beachtung geschenkt werden sollte;

    BEKRÄFTIGT:

    1. seine Verpflichtung zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung, um die Hindernisse für die berufliche und geografische Mobilität zu beseitigen und den Zugang zum lebensbegleitenden Lernen zu fördern. Dazu müssen Schritte zur Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung der Fähigkeiten und Qualifikationen innerhalb der Berufsbildungssysteme sowie zur Förderung einer engeren qualitätsbezogenen Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Berufsbildungssysteme unternommen werden, um eine solide Basis für gegenseitiges Vertrauen zu schaffen;

    2. dass die weitere Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung durch Maßnahmen und Strategien unterstützt werden sollte, die in erster Linie im Rahmen des Berichts über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unter Berücksichtigung der Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen, aber auch im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt werden. Wichtig zur Erreichung dieser Ziele sind die Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere das Programm Leonardo da Vinci, der Europäische Sozialfonds sowie die Initiativen für eLearning und Fremdsprachen;

    STELLT FEST, dass die folgenden Anliegen Vorrang haben sollten:

    Europäische Dimension

    - Stärkung der europäischen Dimension bei der beruflichen Bildung mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit, um die Mobilität und die Entwicklung interinstitutioneller Zusammenarbeit, von Partnerschaften und anderen transnationalen Initiativen zu erleichtern und zu fördern, um auf diese Weise das Profil des europäischen Bereichs der allgemeinen und beruflichen Bildung in internationaler Hinsicht zu schärfen, so dass Europa als eine Bezugsgröße mit Weltgeltung für Lernende anerkannt werden wird.

    Transparenz, Information und Orientierung

    - Verbesserung der Transparenz bei der beruflichen Bildung durch die Einführung und die Rationalisierung von Informationsinstrumenten und -netzen, einschließlich der Einbindung von bestehenden Instrumenten - wie des Europäischen Musters für Lebensläufe, Zusätzen zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen, des gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für den sprachlichen Bereich sowie des Europass - in einen einheitlichen Rahmen.

    - Ausbau von Politiken, Systemen und Praktiken zur Förderung von Information, Beratung und Orientierung in den Mitgliedstaaten auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Beschäftigung, insbesondere in Fragen, die den Zugang zum Lernen, die berufliche Bildung und die Übertragbarkeit und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen betreffen, um die berufliche und geografische Mobilität der Bürger innerhalb Europas zu unterstützen.

    Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen

    - Prüfung der Frage, wie Transparenz, Vergleichbarkeit, Übertragbarkeit und Anerkennung von Fähigkeiten und/oder Qualifikationen zwischen verschiedenen Ländern und auf unterschiedlichen Ebenen durch die Entwicklung von Bezugniveaus, gemeinsamen Zertifizierungsgrundsätzen und gemeinsamen Maßnahmen, einschließlich eines Systems für die Anrechnung von Ausbildungsleistungen im Bereich der beruflichen Bildung, gefördert werden könnten.

    - Intensivierung der Unterstützung für die Verbesserung der Fähigkeiten und Qualifikationen auf sektoraler Ebene durch verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung insbesondere unter Einbeziehung der Sozialpartner. Mehrere Initiativen, die auf gemeinschaftlicher, bi- oder multilateraler Grundlage ergriffen wurden, einschließlich der in verschiedenen Sektoren bereits festgelegten Projekte, deren Ziel die Entwicklung von gegenseitig anerkannten Qualifikationen ist, veranschaulichen diesen Ansatz.

    - Entwicklung eines Bündels von gemeinsamen Grundsätzen für die Validierung informeller und nicht formaler Lernprozesse mit dem Ziel, eine bessere Vereinbarkeit zwischen Konzepten in verschiedenen Ländern und auf verschiedenen Ebenen zu gewährleisten.

    Qualitätssicherung

    - Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Austausch von Modellen und Methoden sowie auf gemeinsamen Qualitätskriterien und -grundsätzen für die berufliche Bildung.

    - Berücksichtigung des Lernbedarfs von Lehrkräften und Ausbildern in allen Bereichen der beruflichen Bildung;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE,

    - zweckdienliche Maßnahmen zu treffen, um die Umsetzung der in dieser Entschließung aufgezeigten Prioritäten in die Wege zu leiten;

    - auf den in Europa bestehenden Strukturen und Instrumenten, die für die vorgenannten Prioritäten von Belang sind, aufzubauen und sie anzupassen, und gegebenenfalls eine Verbindung zu den Arbeiten im Zusammenhang mit der Erklärung von Bologna herzustellen;

    - die maßgeblichen Beteiligten, insbesondere die Sozialpartner und den Beratenden Ausschuss für die Berufsausbildung, voll einzubeziehen;

    - die Bewerberländer und die EFTA-/EWR-Länder im Einklang mit den bestehenden Zielen und Vereinbarungen in diesen Prozess einzubeziehen;

    - die Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere der OECD, der Unesco, der IAO und dem Europarat, bei der Ausarbeitung von Berufsbildungsstrategien und konkreten Maßnahmen gegebenenfalls zu verstärken;

    - entsprechend der Aufforderung des Europäischen Rates für dessen Frühjahrstagung 2004 als Bestandteil des Berichts über die Maßnahmen zur Verwirklichung der künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung einen Zwischenbericht vorzulegen.

    (1) ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

    (2) ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.

    (3) ABl. C 162 vom 6.7.2002, S. 1.

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