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Document 92002E000384

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0384/02 von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission. Beitritt Chinas zur WTO und Respektierung der Menschenrechte.

ABl. C 172E vom 18.7.2002, p. 192–193 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E0384

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0384/02 von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission. Beitritt Chinas zur WTO und Respektierung der Menschenrechte.

Amtsblatt Nr. 172 E vom 18/07/2002 S. 0192 - 0193


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0384/02

von Bernard Poignant (PSE) an die Kommission

(21. Februar 2002)

Betrifft: Beitritt Chinas zur WTO und Respektierung der Menschenrechte

Während der Tagung in Straßburg vom Oktober 2001 hat das Europäische Parlament den Bericht von Herrn Gahrton über den Beitritt Chinas zur WTO (A5-0366/2001) angenommen. Die Aufnahme dieses Landes in die Welthandelsorganisation kann von allen nur begrüßt werden. Soweit man beurteilen kann, können ihre Auswirkungen für das chinesische Volk nur positiv sein. Der Verfasser dieser Anfrage geht davon aus, dass die Entscheidung, die Olympischen Spiele 2008 an Peking zu vergeben, derselben Logik entspricht.

Daher hat sich bei unseren Mitbürgern Besorgnis ausgebreitet. Die Aufnahme des kommunistischen Regimes Chinas in die internationale Organisation darf nicht vergessen lassen, dass das Regime täglich Menschenrechtsverletzungen begeht: Todesstrafen, Foltern, willkürliche Verhaftungen usw. sind keine Einzelfälle.

Wenn China der WTO beitritt, muss es sich an die Regeln halten. Eine davon betrifft das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen des GATT von 1947, dessen Artikel 20 Ausnahmeregelungen betreffend das Abkommen vorsieht, insbesondere wenn es um die Einfuhr von in Gefängnissen hergestellten Erzeugnissen geht.

Zahlreiche Chinesen sind nämlich zu Zwangsarbeit verurteilt und werden in diesem Zusammenhang gezwungen, Erzeugnisse für den Export herzustellen.

Die Europäische Union hat in dieser Angelegenheit eine Aufsichtspflicht. Wie gedenkt die Kommission bei der Behandlung dieser Angelegenheit vorzugehen?

Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission

(18. März 2002)

Die Kommission teilt vollauf die Besorgnis des Herrn Abgeordneten im Hinblick auf die Zwangs- und die Gefängnisarbeit.

Die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Achtung der wesentlichen Arbeitsnormen ist generell ein vorrangiges Ziel der Kommission. In ihrer Mitteilung Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere

Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung(1) legte die Kommission eine umfassende Strategie zur Förderung dieser Normen im Rahmen der Globalisierung fest. Vorgeschlagen werden Maßnahmen auf internationaler und europäischer Ebene sowie im Rahmen sämtlicher Außenbeziehungen und in der Internationalen Arbeitsorganisation, um die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsnormen zu gewährleisten.

Auf handelspolitischem Gebiet wird in der Mitteilung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) eine Stärkung der Anreizregelung im sozialen Bereich befürwortet. Der Rat nahm das überarbeitete APS im Dezember 2001 an und bestätigte somit diesen Ansatz.

Speziell im Hinblick auf die Gefängnisarbeit verweist der Herr Abgeordnete zu Recht auf Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, dem zufolge im Falle von Gefängnisarbeit handelspolitische Maßnahmen ergriffen werden können. Der Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation gewährleistet mehr Transparenz bei den Handelspraktiken im Zusammenhang mit Gefängnisarbeit. Die Kommission wird die Entwicklungen in China auf der Grundlage der WTO-Bestimmungen verfolgen und gegebenenfalls geeignete Schritte einleiten.

(1) KOM(2001) 416 endg.

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