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Document 52002XC0119(07)

Letzte Mitteilung — Auflösung des gemeinsamen Unternehmens JET (Joint European Torus)

ABl. C 16 vom 19.1.2002, p. 11–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002XC0119(07)

Letzte Mitteilung — Auflösung des gemeinsamen Unternehmens JET (Joint European Torus)

Amtsblatt Nr. C 016 vom 19/01/2002 S. 0011 - 0011


Letzte Mitteilung - Auflösung des gemeinsamen Unternehmens JET (Joint European Torus)

(2002/C 16/08)

JET ist ein gemeinsames Unternehmen im Sinne des Titels II, Kapitel 5, Euratom-Vertrag und wurde durch den Beschluss 78/471/Euratom(1) des Rates ins Leben gerufen. Die Satzung des JET wurde mit demselben Beschluss verabschiedet und zuletzt mit Beschluss 98/585/Euratom(2) des Rates geändert, in dem das Gemeinsame Unternehmen JET bis zum 31. Dezember 1999 verlängert wurde. Euratom, vertreten durch die Europäische Kommission, ist eines der 18 Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens.

Das Gemeinsame Unternehmen JET endete am 31. Dezember 1999 nach Ablauf des für seine Dauer festgesetzten Zeitraums und wurde gemäß Artikel 21 seiner Satzung aufgelöst. Der JET-Rat bestellte am 1. Januar 2000 Anthony Raymond Houghton und John David Ariel von HLB Kidsons, Enterprise House, 83a Western Road, Hove, East Sussex, BN3 1 LJ als Liquidatoren zur Abwicklung des Verfahrens zur Auflösung des Gemeinsamen Unternehmens.

Am 15. Februar 2000(3) und am 31. März 2001(4) veröffentlichte die Kommission bereits Mitteilungen zur Auflösung des JET (2000/C 42/09 und 2001/C 102/13).

Der JET-Rat beschloss auf seiner letzten Sitzung am 14. Dezember 2001,

- die Liquidatoren anzuweisen, überschüssige Mittel im Einklang mit Artikel 21 Absatz 6 der JET-Satzung auf die Mitglieder zum Zeitpunkt der Auflösung aufzuteilen,

- die Liquidatoren anzuweisen, dem Vorsitzenden des JET-Rates den Abschluss dieser Aufteilung mitzuteilen,

- die Liquidatoren zu entlasten und das Gemeinsame Unternehmen JET mit Wirkung vom Zeitpunkt des Abschlusses der Aufteilung der überschüssigen Mittel aufzulösen.

Der Vorsitzende des JET-Rates bestätigte am 20. Dezember 2001 den Abschluss der Aufteilung der überschüssigen Mittel auf die Mitglieder. Die Liquidatoren werden daher entlastet. Das Gemeinsame Unternehmen wird hiermit gemäß Artikel 21 Absatz 6 seiner Satzung aufgelöst.

(1) ABl. L 151 vom 7.6.1978, S. 10.

(2) ABl. L 282 vom 20.10.1998, S. 65.

(3) ABl. C 42 vom 15.2.2000, S. 14.

(4) ABl. C 102 vom 31.3.2001, S. 18.

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