Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52001XC1221(06)

    Untersuchung einer Kooperationsvereinbarung im Luftverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 367 vom 21.12.2001, p. 30–30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001XC1221(06)

    Untersuchung einer Kooperationsvereinbarung im Luftverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 367 vom 21/12/2001 S. 0030 - 0030


    Untersuchung einer Kooperationsvereinbarung im Luftverkehr

    (2001/C 367/12)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1. Am 13. Dezember 2001 informierten British Midland Airways (bmi) und United Airlines (United) die Kommission über ihre Absicht, auf den Transatlantikstrecken zusammenarbeiten zu wollen. Die Zusammenarbeit soll sich auf Gewinnaufteilung, Code-Sharing, gemeinsame Vermarktung und Flugplankoordinierung erstrecken.

    2. United und bmi ersuchen um Genehmigung dieser Allianz nach dem EU-Wettbewerbsrecht seitens der Europäischen Kommission und vom britischen Office of Fair Trading (OFT). Das OFT wird den Freistellungsantrag der Parteien nach Artikel 81 Absatz 3 untersuchen (OFT Enforcement Regulations Public Register, www.oft.gov.uk/html/about/enfregpr.htm). Die Kommission wird den Antrag ebenfalls untersuchen und möglicherweise ein Verfahren nach Artikel 85 des Vertrages eröffnen.

    3. Die Kommission fordert alle betroffenen Dritten zur Stellungnahme innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Datum dieser Veröffentlichung, per Fax (32-2) 295 01 28 oder Post unter Angabe der Referenz COMP/38.234, an folgende Anschrift auf: Europäische Kommission GD Wettbewerb Registratur Anti-Trust Rue Joseph II/Jozef II-straat B - 1000 Brüssel.

    Top