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Dokument 92001E000951

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0951/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Beschränkungen für die Verwendung von Phtalaten.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001., str. 160–161 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    internetskim stranicama Europskog parlamenta

    92001E0951

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0951/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Beschränkungen für die Verwendung von Phtalaten.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0160 - 0161


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0951/01

    von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

    (28. März 2001)

    Betrifft: Beschränkungen für die Verwendung von Phtalaten

    Glaubt die Kommission, daß die derzeitigen Beschränkungen für die Verwendung von Phthalaten ausreichen, um den möglichen Gefahren vorzubeugen? Zieht sie nicht nur Beschränkungen für Beissspielzeug, sondern auch für anderes Spielzeug, Verpackungen, PVC-Fußbodenbelag und Fenster, Kosmetika und Emulsionsfarben in Betracht? Kann die Kommission die möglichen Auswirkungen erläutern, die der wissenschaftliche Nachweis für das Vorhandensein bestimmter Mengen von Phtalaten in Bezug auf Störungen des Hormonsystems und das Auftreten von Anomalien im Bereich der Fortpflanzung vermuten lässt? Sind der Kommission alternative Produkte bekannt, die für dieselben Zwecke nicht dieselben Nebenwirkungen haben?

    Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

    (11. Juni 2001)

    Die Verwendung von sechs Phthalaten in Beißspielzeug und Kinderpflegeartikeln, die von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen werden können, unterliegt einem vorübergehenden Verbot gemäß Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit(1) im Vorgriff auf ein ständiges Verbot gemäß Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen(2).

    Die Kommission hat im November 1999 einen Vorschlag für Beschränkungen beim Inverkehrbringen bestimmter Phthalate und deren Verwendung in Spielzeug angenommen. Der Vorschlag der Kommission sieht ein Verbot der Verwendung von sechs Phthalaten in Beißspielzeug und in Kinderpflegeartikeln, die von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen werden können, sowie eine Kennzeichnungspflicht für anderes Spielzeug vor, das von Kindern möglicherweise in den Mund genommen werden kann, ohne daß es dafür bestimmt ist.

    Der Vorschlag der Kommission wird zur Zeit vom Parlament und vom Rat gemäß Artikel 251 (ex-Artikel 189b) EG-Vertrag geprüft.

    Die möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt durch die am häufigsten verwendeten Phthalate werden zur Zeit nach den Festlegungen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe untersucht(3). Da dies eine umfassende Bewertung aller vorliegenden Daten zur Toxizität und zu den Wirkungen von Chemikalien ist, die alle Expositionssituationen aus allen bekannten Anwendungen umfasst, erwartet die Kommission eine eingehende Analyse zum endokrinen Wirkpotential und zu den reproduktionstoxischen Wirkungen der Phthalate. Die Ergebnisse dieser Risikobewertungen werden der Kommission die wissenschaftliche Grundlage für die Formulierung von Vorschlägen für eventuelle weitere Maßnahmen liefern. Der Sonderfall der Verwendung von Phthalaten in PVC wird außerdem im Grünbuch zur Umweltproblematik von Polyvinylchlorid (PVC)(4) angesprochen. Das Grünbuch war Gegenstand von Diskussionen im Rat; das Parlament hat am 3. April 2001 eine Entschließung dazu angenommen. Nach diesen Diskussionen und ausgedehnten Konsultationen mit anderen interessierten Stellen beabsichtigt die Kommission, eine Strategie der Gemeinschaft für PVC vorzuschlagen, die alle noch offenen Fragen, darunter solche, die die Verwendung von Phthalaten in diesen Anwendungen betreffen können, behandeln wird.

    Die Risikoabschätzungen werden vom Wissenschaftlichen Ausschuss Toxizität, Ökotoxizität, Umwelt (CSTEE) überprüft und in Empfehlungen der Kommission, die im Amtsblatt veröffentlicht werden, zusammengefasst. Soweit nicht akzeptable Risiken festgestellt werden, wird die Kommission über zusätzliche Maßnahmen zur Risikoverminderung in den Bereichen, in denen Bedenken geäußert worden sind, beraten.

    Was Alternativen zu den Phthalaten anbelangt, so haben im Auftrag der Kommission durchgeführte Studien eine Anzahl möglicher Ersatzstoffe für Phthalate und Weich-PVC ergeben. Um ein Bild von deren Sicherheitsprofilen im Vergleich zu denen der Phthalate zu erhalten, hat die Kommission den CSTEE um seine Stellungnahme gebeten. In zwei unabhängig voneinander durchgeführten Studien kam der CSTEE zu dem Schluss, daß die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die potenziellen Ersatzstoffe erhebliche Lücken aufweisen, die im Interesse einer größeren Anwendungssicherheit geschlossen werden müssen. Die Kommission bleibt optimistisch, daß diese Erkenntnisse in naher Zukunft vorliegen werden.

    (1) ABl. L 228 vom 11.8.1992.

    (2) ABl. L 262 vom 27.9.1976.

    (3) ABl. L 84 vom 5.4.1993.

    (4) COM(2000) 469 final.

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