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Dokument 92001E000900

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0900/01 von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission. Stand der Beschwerde gegen die Deutsche Post.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001., str. 148–149 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    internetskim stranicama Europskog parlamenta

    92001E0900

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0900/01 von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission. Stand der Beschwerde gegen die Deutsche Post.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0148 - 0149


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0900/01

    von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission

    (19. März 2001)

    Betrifft: Stand der Beschwerde gegen die Deutsche Post

    Im Anschluß an eine Beschwerde von 1994 hat die Kommission am 20. Juli 1999 eine Untersuchung der Tätigkeiten der Deutschen Post eingeleitet, um insbesondere zu ermitteln, ob die Deutsche Post ihre kommerziellen Aktivitäten mit Einnahmen aus ihrem Briefmonopol subventioniert. Außerdem untersucht die Kommission, ob die Deutsche Post Einnahmen aus ihrem Monopol dazu verwendet hat, Übernahmen zu finanzieren. Am 9. November 2000 fand eine Anhörung statt, bei der die Kommission bereits über alle Informationen in dieser Angelegenheit verfügt hat.

    Was hindert die Kommission daran, fast 20 Monate nach Einleitung des Verfahrens einen Beschluß in dieser Sache zu fassen? Berücksichtigt die Kommission, daß die Deutsche Post seit der Einreichung der Beschwerde noch andere Unternehmen erworben hat und daß auch andere Postunternehmen diesem Vorbild folgen, so daß zu dem Zeitpunkt, da die Post vollständig liberalisiert sein muß, kein Markt mehr vorhanden sein wird, der zu liberalisieren wäre?

    Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

    (21. Mai 2001)

    Die Kommission beschloss tatsächlich am 20. Juli 1999, in der Sache Deutsche Post AG das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 (ex-Artikel 93) EG-Vertrag zu eröffnen(1). Das Verfahren erstreckt sich auf sämtliche mutmaßlichen staatlichen Beihilfen zugunsten der Deutschen Post AG: Verwendung der Einnahmen aus dem Briefmonopol zur Deckung von Verlusten bei den Paketdiensten, Verwendung dieser Einnahmen für Erwerbungen, Verwendung von übertragenem Grundbesitz zur Finanzierung von Erwerbungen, staatliche Bürgschaften für Schulden und Übernahme von Pensionsverpflichtungen durch den Staat.

    Da die Prüfung der staatlichen Beihilfen immer noch nicht abgeschlossen ist, kann auch nichts über den wahrscheinlichen Ausgang gesagt werden. Selbstverständlich wird die Kommission ihren Pflichten aufgrund der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages nachkommen, d.h. fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen in diesem wichtigen Wirtschaftssektor gewährleisten, ohne die Erbringung eines Universaldienstes in Frage zu stellen.

    Die Erwerbungen der Deutschen Post AG fallen aufgrund der Fusionskontrollverordnung, nämlich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(2), in den Zuständigkeitsbereich der Kommission. Die betreffenden Transaktionen werden ebenso wie andere Vorgänge anlässlich der Anwendung der Fusionskontrollverordnung geprüft und gewürdigt.

    Die in der Anfrage erwähnte Anhörung war Teil eines die Deutsche Post AG betreffenden Kartellverfahrens, das nichts mit dem Beihilfeverfahren zu tun hat. Dieses erste Verfahren

    hat die Kommission inzwischen mit dem Ergebnis abgeschlossen, daß der deutsche Postbetreiber durch Treuerabatte und Verdrängungswettbewerb am Markt für gewerbliche Paketdienste seine beherrschende Stellung missbraucht hat.

    (1) ABl. C 306 vom 23.10.1999.

    (2) ABl. L 395 vom 30.12.1989, erneut veröffentlicht im ABl. L 257 vom 21.9.1990.

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