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Dokument 92001E000607

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0607/01 von Juan Naranjo Escobar (PPE-DE) an die Kommission. Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Glaubensgemeinschaften in der EU.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001., str. 87–87 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    internetskim stranicama Europskog parlamenta

    92001E0607

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0607/01 von Juan Naranjo Escobar (PPE-DE) an die Kommission. Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Glaubensgemeinschaften in der EU.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0087 - 0087


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0607/01

    von Juan Naranjo Escobar (PPE-DE) an die Kommission

    (1. März 2001)

    Betrifft: Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Glaubensgemeinschaften in der EU

    Im Haushaltsplan aller Mitgliedstaaten sind öffentliche Zuschüsse für die Finanzierung der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, die in dem jeweiligen Land bestehen, oder verschiedener sozialer Organismen vorgesehen.

    Dies entspricht dem Wunsch der Steuerzahler, die einen bestimmten Teil ihrer Steuern für die Finanzierung ihrer Kirche oder bestimmter sozialer Einrichtungen der nationalen oder regionalen Gemeinschaft, der sie angehören, bereitgestellt sehen möchten.

    Kann die Kommission mitteilen, ob sie die Bereitstellung von Beiträgen aus dem EU-Haushalt für die Kirchen, denen die Bürger der Gemeinschaft angehören, neben denen für andere Einrichtungen im sozialen Bereich in Erwägung gezogen hat?

    Antwort von Präsident Prodi Im Namen der Kommission

    (30. April 2001)

    Die Unterstützung von Glaubensgemeinschaften wird von den einzelnen Mitgliedstaaten recht unterschiedlich gehandhabt. Obwohl in einigen wenigen Mitgliedstaaten entsprechende Steuern direkt erhoben werden, verhält es sich in der Regel so, daß in den Mitgliedstaaten freiwillige Spenden von der Steuer abgesetzt werden können und bestimmte Maßnahmen und Arbeiten im sozialen Bereich direkt vom Staat unterstützt werden. Glaubengemeinschaften und ihre Vertreter können diese Arbeit leisten und folglich entsprechend unterstützt werden. Auch die Gemeinschaft fördert finanziell eine Vielzahl von Maßnahmen, die unter Umständen von Glaubensgemeinschaften oder deren Vertretern durchgeführt werden. Die Kommission sieht keine Veranlassung, diese Unterstützung durch weitere Haushaltsmittel zu ergänzen, noch liegt ihr eine diesbezügliche Anfrage einer Glaubensgemeinschaft vor.

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