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Dokument 92001E000459

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0459/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Ziel-1-Gebiet Hainaut.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001., str. 47–47 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    internetskim stranicama Europskog parlamenta

    92001E0459

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0459/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Ziel-1-Gebiet Hainaut.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0047 - 0047


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0459/01

    von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

    (19. Februar 2001)

    Betrifft: Ziel-1-Gebiet Hainaut

    Der Kommission zufolge ist es noch zu früh, um festzustellen, wie viele Unternehmen mit Sitz in West-Flandern ihren Hauptsitz nach Hainaut verlegen werden, um Gemeinschaftsbeihilfen für den Planungszeitraum 2000-2006 zu erhalten. Im Zeitraum 1994-1999 sind etwa 50 Unternehmen aus Flandern der Aufforderung zum Lockruf der Standortverlagerung nach Hainaut gefolgt.

    Kann die Kommission mitteilen:

    1. um welche Unternehmen es sich handelt, und

    2. weshalb diese westflämischen Unternehmen sich in Hainaut niedergelassen haben, angesichts des besonderen Interesses für die Gemeinschaft, wenn ein Unternehmen, dessen Sitz verlegt wird, für den derzeitigen oder künftigen Sitz öffentliche Beihilfen erhält?

    Gemeinsame Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-0408/01 und E-0459/01

    (18. Mai 2001)

    Im Rahmen von Ziel-1-Programmen wie desjenigen für die belgische Provinz Hennegau können die Unternehmen eine Unterstützung nur für Investitionen erhalten, die in dem geografischen Programmgebiet getätigt werden. Ob ein Unternehmen seinen Gesellschaftssitz innerhalb oder außerhalb des Programmgebiets hat, spielt für die etwaige Förderfähigkeit seiner Investitionen im Rahmen des Programms keine Rolle. Nach Auffassung der Kommission ist die vom Herrn Abgeordneten angeregte Untersuchung, die sich auf die Verlegung von Gesellschaftssitzen konzentrieren würde, daher nicht geeignet, um die möglichen Auswirkungen des Ziel-1-Programms der Provinz Hennegau zu beurteilen.

    Die Auswirkungen des Programms in Bezug auf Produktions- und Dienstleistungsstandorte könnten nur anhand der von den Unternehmen getroffenen Entscheidungen über Investitionen innerhalb des Programmgebiets untersucht werden. Investitionsentscheidungen werden jedoch durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Es dürfte schwierig wenn nicht unmöglich sein, auf mikroökonomischer Ebene auszumachen, welche Rolle ein Ziel-1-Programm bei solchen Entscheidungen spielt. Außerdem müssten auch gegenläufige Effekte berücksichtigt werden, da große Teile der Provinz Westflandern ihrerseits im Rahmen des Ziel-2-Programms Kustgebied-Westhoek förderfähig sind.

    In jedem Fall wäre es verfrüht, bereits jetzt der Frage nachzugehen, ob das den Zeitraum 2000-2006 betreffende Programm für den Hennegau zu Investitionsverlagerungen von Westflandern in den Hennegau führen wird. Diese Frage könnte erst behandelt werden, nachdem ein beträchtlicher Teil des Programms durchgeführt worden ist.

    In Bezug auf den Programmplanungszeitraum 1994-1999 wird die Kommission bei den wallonischen Behörden eine Auflistung der Unternehmen anfordern, die ihren Gesellschaftssitz in Westflandern haben und im Rahmen des Ziel-1-Programms für den Hennegau im Zeitraum 1994-1999 Investitionsbeihilfen erhalten haben.

    Vrh