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Dokument 92001E000327

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0327/01 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Chlor in Schwimmbädern.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001., str. 34–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    internetskim stranicama Europskog parlamenta

    92001E0327

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0327/01 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Chlor in Schwimmbädern.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0034 - 0035


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0327/01

    von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission

    (13. Februar 2001)

    Betrifft: Chlor in Schwimmbädern

    Für erhebliche Beunruhigung sorgen Presseveröffentlichungen, wonach Laboruntersuchungen der Universität Leuven ergeben haben, daß das zur Desinfektion des Wasser verwendete Chlor, bei Kindern unter neun Jahren ernste Lungenprobleme auslöst.

    Wurden der Kommission die Untersuchungsergebnisse vorgelegt, und wie beurteilt sie diese?

    Welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (26. April 2001)

    Die vom Mitglied des Parlaments erwähnte Untersuchung ist von der Universität Löwen durchgeführt worden, um die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Lungengesundheit von Kindern zu bewerten, wobei in städtischen und in ländlichen Gebieten Belgiens lebende Kinder miteinander verglichen wurden. Aus der Untersuchung ergibt sich im Rahmen anderer Ergebnisse ein Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen dem Besuch von Hallenbädern als Teil der schulischen Sport- und Freizeitaktivitäten und einer gefährdeten Gesundheit der Lungen. Obwohl sich keine spezifischen pathologischen Befunde feststellen ließen, wurde beim Gesundheitszustand der Lungen der untersuchten Kinder eine verringerte lungenbezogene Schutzschrankenfunktion sowie eine stärkere Neigung zur Entwicklung asthmaartiger allergischer Reaktionen festgestellt. Die Autoren stellten als möglichen Grund für ihre Beobachtungen die unzureichende Belüftung der bei der Untersuchung geprüften Hallenbäder fest. Die schlechte Belüftung der Bäder könnte zu einer Konzentration von toxischen chemischen Chlorderivaten (Hypochlorit und Chloramine) in der Luft und anschließender Einatmung durch die Kinder geführt haben.

    Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind aufgrund der Toxizitätsprofile von Chlor und seiner Derivate kaum überraschend. In der Tat ist in der Vergangenheit über Auswirkungen, die den in der Untersuchung festgestellten Auswirkungen ähnlich waren, im Anschluß an eine längere Exposition gegenüber Chlor und seinen Derivaten unter abgeschlossenen oder schlecht belüfteten Bedingungen berichtet worden. Diese toxischen Gase bilden sich üblicherweise bei allen Einsatzbedingungen, bei denen Chlor oder Hypochlorit (Bleichmittel) zur Sterilisation und Desinfektion von Wasserbehältern (Trinkwasser, Schwimmbäder, Toiletten, usw.), die wahrscheinlich organische Stoffe enthalten, verwendet wird. Unter Einsatzbedingungen im Freien oder unter Belüftung werden diese Gase

    auf Grundluftniveaus verdünnt. Aus diesem Grund sind die meisten im Handel erhältlichen Chlor- oder Hypochloritlösungen mit Warnhinweisen versehen, die dem Benutzer die Verwendung dieser Produkte in belüfteten Räumen empfehlen.

    Andererseits ist das mögliche Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit der Verwendung von Chlor in Schwimmbädern gegenüber seinem gesundheitlichen Nutzen abzuwägen, da es die wirksamste Möglichkeit zur Sterilisierung und Desinfektion darstellt.

    Unter Berücksichtigung dieser Untersuchung und der Kenntnisse über die Gesundheitsrisiken von Chlor ist die Kommission der Ansicht, daß eine korrekte Belüftung von Hallenbädern weiterhin die beste Möglichkeit zur Verhütung der genannten Risiken darstellt. Die Notwendigkeit einer korrekten Belüftung ist den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für Gesundheits- und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit den örtlichen spezifischen Bedingungen dieser Art von Einrichtungen verantwortlich sind, durchaus bekannt.

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