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Document 92001E000532

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0532/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Referendum zur Unabhängigkeit der Färöer.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 229–229 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E0532

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0532/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Referendum zur Unabhängigkeit der Färöer.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0229 - 0229


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0532/01

    von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

    (23. Februar 2001)

    Betrifft: Referendum zur Unabhängigkeit der Färöer

    Die dänische Regierung droht damit, ihre Finanzhilfe für die Färöer umgehend auszusetzen, falls sich die Bevölkerung der Färöer hinter die Unabhängigkeitspläne ihrer Regierung stellt. Mit diesem Schritt will Dänemark die Initiative der Regierung der Färöer vereiteln, die darauf gerichtet ist, gegen 2012 einen unabhängigen Staat zu gründen.

    Am Samstag, 26. Mai, legt die Kallsberg-Regierung der Färöer ihren Vorschlag der Bevölkerung in einem Referendum vor. Der Vorschlag sieht einen schrittweisen Übergang zur Unabhängigkeit vor, gekoppelt mit einer systematischen Verringerung der dänischen Finanzhilfe. Im Jahr 2012 soll die endgültige Entscheidung darüber fallen, ob die Färöer nach 600 Jahren unter dänischer Verwaltung unabhängig werden.

    1. Wie wertet die Kommission die Drohung der dänischen Regierung, ihre Finanzhilfe für die Färöer umgehend auszusetzen, falls sich die Bevölkerung der Färöer hinter die Unabhängigkeitspläne ihrer Regierung stellt?

    2. Ist diese Drohung nach Ansicht der Kommission mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung (good governance) zu vereinbaren? Wenn ja, inwiefern ist diese Drohung nach Ansicht der Kommission mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung (good governance) zu vereinbaren?

    Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

    (15. März 2001)

    Die von dem Herrn Abgeordneten gestellte Frage fällt nicht in die Zuständigkeit der Union, da sie zu einem Gebiet gehört, das der ausschließlichen Kompetenz des Mitgliedstaats untersteht. Die Kommission möchte daher zu diesem Thema keine Stellungnahme abgeben.

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