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Document 92001E000359

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0359/01 von Eryl McNally (PSE) an die Kommission. Handel mit Katzen- und Hundefellen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 220–220 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0359

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0359/01 von Eryl McNally (PSE) an die Kommission. Handel mit Katzen- und Hundefellen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0220 - 0220


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0359/01

von Eryl McNally (PSE) an die Kommission

(8. Februar 2001)

Betrifft: Handel mit Katzen- und Hundefellen

Ist der Europäischen Union bekannt, daß wir uns nach den jüngsten Enthüllungen von verdeckten Ermittlern, die den Handel mit Katzen- und Hundefellen aus Asien untersucht haben, möglicherweise in einer peinlichen Situation befinden?

Die Ermittler haben dokumentiert, daß in einer Ausstellungshalle in Asien lebensgroße, aus Hundefellen angefertigte Tiger ausgestellt waren, die von den asiatischen Händlern groupee genannt wurden. Asiatische Vertreter erzählten den Ermittlern, die als Geschäftsleute auftraten, daß diese großen Statuen für 5 000 Dollar das Stück an Hotels und Museen in Europa verkauft werden.

Wären europäische Touristen erfreut, wenn sie erführen, daß in europäischen Einrichtungen Katzen- und Hundefelle verwendet werden? Kann die Kommission mitteilen, ob sie diesem Handel Einhalt gebieten wird, bevor er ein schlechtes Licht auf unsere Wirtschaft und den Tourismus wirft?

Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission

(8. März 2001)

Der Kommission liegen derzeit weder genaue amtliche Angaben noch sonstige Daten über Einfuhren von Katzen- und Hundefellen in die Gemeinschaft vor.

Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Kommission gegen den Handel mit solchen Fellen vorgehen will, ist daran zu erinnern, daß sich in der Handelspolitik nach außen lediglich die Politik widerspiegelt, die innerhalb der EU verfolgt wird. Da nach den vorliegenden Informationen dieser Handel weder in einem der Mitgliedstaaten untersagt noch international verboten ist, beabsichtigt die Kommission derzeit nicht, die Einführung eines Einfuhrverbots für Katzen- und Hundefelle vorzuschlagen. Ein solches Verbot könnte als Diskriminierung und als Verstoß gegen den Grundsatz der Inländerbehandlung gewertet werden.

Angesichts der in der Öffentlichkeit bestehenden Bedenken hinsichtlich der kommerziellen Nutzung von Katzen- und Hundefellen einschließlich des internationalen Handels mit solchen Fellen wird die Kommission diese Angelegenheit weiter verfolgen und prüfen, ob sie unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips ein Tätigwerden auf europäischer Ebene vorschlagen soll. Sie wird das Parlament zu gegebener Zeit entsprechend unterrichten.

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