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Document 92001E000355

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0355/01 von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission. Neue und wichtige Informationen über den Missbrauch von Gemeinschaftsmitteln für Ausbildung und Beschäftigung, die vom IMEFE der Madrider Stadtverwaltung verwaltet wurden.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 214–215 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0355

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0355/01 von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission. Neue und wichtige Informationen über den Missbrauch von Gemeinschaftsmitteln für Ausbildung und Beschäftigung, die vom IMEFE der Madrider Stadtverwaltung verwaltet wurden.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0214 - 0215


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0355/01

von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission

(6. Februar 2001)

Betrifft: Neue und wichtige Informationen über den Missbrauch von Gemeinschaftsmitteln für Ausbildung und Beschäftigung, die vom IMEFE der Madrider Stadtverwaltung verwaltet wurden

Im Anschluß an die Veröffentlichungen vom 29. Januar 2001 berichten die spanischen Medien heute, daß Ricardo Peydró, Geschäftsführer des Instituto Municipal de Empleo (IMEFE städtische Arbeitsbehörde) der Madrider Stadtverwaltung gestern bekannt gab, daß die von ihm geleitete Organisation Strafanzeige gegen das Unternehmen Iformar wegen mutmaßlichen Betrugs und Urkundenfälschung erstatten werde. Er behauptete ferner, daß es genügend Hinweise darauf gebe, daß dieses Unternehmen Lehrgänge in Gefängnissen vortäuschte, die es gar nicht durchführte, dafür aber Gelder der Stadtverwaltung und der Gemeinschaft erhalten habe.

Diese Angaben bestätigen die Ernsthaftigkeit der diese Woche veröffentlichten Nachrichten, die mich dazu veranlassten, am Montag, 29. Januar 2001 eine schriftliche Anfrage mit Vorrang einzureichen.

Der Verfasser hält es für unerlässlich, daß die Kommission schnellstmöglich und effizient handelt, damit sowohl die Unternehmen, die korrekt mit den vom IMEFE verwalteten Mitteln arbeiten indem sie positiv eine sehr wichtige soziale Arbeit zugunsten von Ausbildung und Beschäftigung leisten als auch ihre Schüler nicht durch das Handeln rücksichtsloser Betreiber geschädigt werden.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Union zu treffen, um den angezeigten Sachverhalt in all seinen Ausmaßen aufzuklären und die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder des europäischen Steuerzahlers voll und ganz zu gewährleisten und auf diese Weise die Kontinuität der Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme angesichts der mutmaßlichen Betrügereien zu gewährleisten? Hat sich die Kommission bereits an die zuständigen oder betroffenen spanischen Behörden z.B. die Madrider Stadtverwaltung gewandt, oder haben sich diese mit der Kommission in Verbindung gesetzt?

Gemeinsame Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen P-0303/01 und P-0355/01

(26. März 2001)

Gemäß sechstem Erwägungsgrund der Verordnung (EWG) 2082/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits(1) sowie gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(2) für den Programmzeitraum 2000-2006 sind für die Durchführung der Interventionen die Mitgliedstaaten zuständig.

Daher hat die Kommission, die die Fonds nicht direkt verwaltet, die für die Durchführung des Europäischen Sozialfonds zuständigen spanischen Behörde mit Schreiben vom 1. Februar 2001 gebeten, im Zusammenhang mit den in den Ausgaben 29., 30. und 31. Januar der Tageszeitung El país abgedruckten Informationen die erforderlichen Nachprüfungen durchzuführen.

Mit Fernschreiben vom 1. Februar 2001 hat das spanische Arbeitsministerium die Kommission davon unterrichtet, daß seine Dienststellen das Instituto Municipal de Empleo in Madrid um Auskünfte über eine eventuelle Kofinanzierung von Ausbildungskursen über den Europäischen Sozialfonds, wie in der Presse berichtet wurde, gebeten haben.

Sobald die Schlussfolgerung des Arbeitsministeriums der Kommission offiziell übermittelt worden sind und falls sich herausstellen sollte, daß der Europäische Sozialfonds missbraucht wurde, werden die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen finanziellen Berichtigungen entsprechend den nach den Gemeinschaftsvorschriften und den geltenden nationalen Vorschriften vorgesehenen Verfahren vornehmen.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat erklärt, daß es über die in der Presse erschienenen Artikel unterrichtet sei und daß es mit den nationalen Behörden Verbindung aufnehmen werde, die mit der Einrichtung eines Informationssystems nach Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems beauftragt sind(3).

(1) ABl. L 193 vom 31.7.1993.

(2) ABl. L 161 vom 21.6.1999.

(3) ABl. L 178 vom 12.7.1994.

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